Kein Ausbruch aus der Logik

Der Sozivalverband Deutschland hat eine Broschüre unter dem Titel: „Neuordnung der Arbeitsmarktpolitik – Inklusion statt Hartz IV“ veröffentlicht.

Natürlich ist das, was der SoVD vorschlägt deutlich besser als das, was derzeit existiert. Viele der Forderungen des SoVD teile ich. Was ich explizit nicht teile und was mich ehrlich gesagt etwas überrascht hat, war die Forderung nach einem Arbeitslosengeld II plus. Nicht weil ich betroffenen Menschen nicht mehr Geld gönne, im Gegenteil. Mich hat die Forderung überrascht und ich teile sie nicht, da sie in der Logik der zu Recht heftig kritisierten Hartz-Gesetze verbleibt.

Nun bin ich Anhängerin des Bedingungslosen Grundeinkommens und empfehle auch insoweit das Konzept der BAG Grundeinkommen in der LINKEN einmal in Ruhe zu lesen. Auf dem Weg zu einem Grundeinkommen sollten nach meiner persönlichen Auffassung (Achtung, das ist nicht die Auffassung meiner Partei!) die Solidarsysteme zunächst auf Steuerfinanzierung umgestellt werden. Es würde zu weit führen, die Gründe hier im Detail aufzuführen, aber einer der Gründe für diese Position ist durchaus, dass sich der gesellschaftliche Produktionsprozess durch die Digitalisierung ändert. Das „Normal“arbeitsverhältnis ändert sich und gerade eine Vielzahl von Kleinunternehmer/innen wird durch die paritätische Finanzierung der Sozialsysteme nicht unerheblich belastet. Die Zahl der kleinen Selbständigen nimmt zu. Zu den Zeiten als ich als Einzelanwältin gearbeitet habe war es für mich nicht immer leicht den Arbeitnehmerinnenanteil und den Arbeitgeberinnenanteil in die Solidarsysteme einzuzahlen.

Selbst wenn dieses Herangehen nicht geteilt wird, ist aus meiner Sicht Kritik am Arbeitslosengeld II plus angebracht. Der zentrale Kritikpunkt ist für mich die Erwerbsarbeitszentrierung und die daraus folgende Unterscheidung zwischen Menschen die vor ihrer Langzeitarbeitslosigkeit einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind und Menschen die noch keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen sind. Schließlich sollen erstere „finanziell besser gestellt“ werden und sollen eine „zusätzliche Geldleistung“ erhalten.

Wenn der SoVD eine Verbesserung der Regelbedarfe und zusätzlichen Leistungen fordert ist dies als erster Schritt sicherlich zu begrüßen. Ebenso die Forderung nach Lockerung der Vermögens- und Einkommensanrechung. Wenn allerdings eine Rücknahme der „ungerechtfertigt harten“ Zumutbarkeits- und Sanktionsregelungen gefordert wird, dann finde ich das nicht ausreichend. Mindestens die Sanktionsregelungen sind in meinen Augen komplett aufzuheben, denn eine Mindestsicherung sanktioniert mensch nicht. Auf Seite 30 der Broschüre wird dann auch von gegebenenfalls „unumgänglichen“ Kürzungen gesprochen, bei denen der Kürzungsbetrag durch „Sachleistungen, z.B. Lebensmittelgutscheine“ auszugleichen ist. Aus welchen Gründen sollen denn nun aber Kürzungen „unumgänglich“ sein? Und was ist mit der stigmatisierenden Wirkung von Lebensmittelgutscheinen?

Doch zurück zum Arbeitsgeld II plus. Auf Seite 5 der Broschüre heißt es: „Der SoVD fordert für Langzeitarbeitslose, die durch ihre Pflichtbeiträge einen Anspruch auf Arbeislosengeld I erworben haben und diesen infolge des langanhaltenden Arbeitslosigkeit erschöpft haben, ein unbefristetes Arbeitslosgengeld II Plus. Damit soll der schnelle drastische Abfall in das System Hartz IV verhindert werden. Allein schon vor dem Hintergrund des Sozialstaatsprinzips im Grundgesetz ist dies ein Gebot sozialer Gerechtigkeit und eine unabdingbare Gegenleistung für die jahrzentelang geleisteten Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.“ Ich will nicht falsch verstanden werden. Für die betroffenen Personen ist dies sicherlich eine Verbessserung des bisherigen Zustandes und ihnen sei das Arbeitslosgengeld II plus auch gegönnt. Aber eigentlich müsste es doch darum gehen, das Hartz IV-System zu überwinden, oder? Und das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes jetzt einseitig dahingehend auszulesen, dass die einen Erwerbslosen mehr bekommen sollen als die anderen Erwerbslosen finde ich schwierig. In meinen Augen sagt das Sozialstaatsprinzip ja eher, dass Menschen eine soziale Absicherung erhalten sollen, die ein soziokulturelles Existenzminimum gewährt. Und müsste das Sozialstaatsprinzip nicht auch berücksichtigen, dass möglicherweise Menschen erwerbslos waren, weil sie andere gesellschaftliche sinnvolle Tätigkeiten ausgeübt haben? Warum soll jemand, der beispielsweise einen Angehörigen gepflegt hat weniger Geld bekommen als jemand der in dieser Zeit erwerbstätig war? Ist das gerecht?

Das in der Broschüre des SoVD enthaltene Konzept ist sicherlich an sehr vielen Stellen unterstützenswert. An den beiden hier benannten Stellen nicht. Die Sanktionen müssen abgeschafft werden und aus der Logik von Hartz IV muss ebenso ausgebrochen werden wie aus der Erwerbsarbeitszentrierung.

3 Replies to “Kein Ausbruch aus der Logik”

  1. na, wieder kräftig beim zensieren?! Hier ist jetzt ein Smiley angebracht. :p

  2. Mein Eindruck ist, dass der SoVD mit dem ALG II plus, ohne es beim Namen zu nennen, die frühere Arbeitslosenhilfe wiedereinführen möchte, dies aber tunlichst nicht sagt, um einerseits im vor 10 Jahren eingeführten System des SGB II zu bleiben und andererseits wohl, um nicht die Pferde scheu zu machen oder eben in die Nähe der Linkspartei gerückt zu werden.

    Die frühere Arbeitslosenhilfe war ja nun auch an eine vorherige Erwerbstätigkeit in Deutschland und den auslaufenden Bezug des Arbeitslosengeldes geknüpft. Damit verhinderte man übrigens seinerzeit eine Einwanderung in die deutschen Sozialysteme, was mit dem SGB II nicht mehr so einfach möglich ist.

    So gesehen ist der Vorschlag des Arbeitslosengeldes II plus des SoVD ein trojanisches Pferd, um bestimmte Verhältnisse wieder ein- oder herbeizuführen, ohne es zu sagen.

    Natürlich gab es im deutschen Sozialrecht immer Bestrafungs-, Einschränkungs- oder Entzugsmöglichkeiten der Versicherungsleistung (Arbeitslosengeld) oder der steuerfinanzierten staatlichen Leistungen wie Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe, wenn der Versicherte (Arbeitslosengeld) oder der Hilfebedürftige (Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe) sich nicht an die Regeln hielt oder gar vorsätzlich gegen sie verstieß.

    Mit Arbeitsmarktpolitik alleine ändert man jedoch nichts, wenn nicht gleichzeitig eine vernünftige Wirtschafts- und Finanzpolitik gemacht wird. Die Grundlagen dafür gibt es seit 1967 mit dem Stabilitätsgesetz. Dazu müsste man allerdings in der Wirtschafts-, Finanz- und Arbeitsmarktpolitik wieder den Begriff der Konjunktur entdecken und eine Konjunkturpolitik auch machen. Davon sind wir weit entfernt.

    Für die Finanzierung der Sozialsysteme ergäbe sich aus einer der angekurbelten Konjunktur entsprechend hohen Beschäftigungsquote dann auch, dass sie eben nicht durch Entnahme beansprucht würden.

    Nebenbei noch: die sogenannten Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sind immer schon vorenthaltener und indirekter Lohn (‚Lohnnebenkosten‘) gewesen, der aber genauso wie die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung in einer normalen Lohnkostenkalkulation immer schon enthalten war und ist. Hätte es von Anfang an keine ‚Arbeitnehmer‘ sondern immer nur Auftragnehmer gegeben, wäre diesen Auftragnehmern einfach ein Gesamtlohn zu zahlen gewesen, von dem der Auftragnehmer dann die Beiträge zu seiner Sozialversicherung selbst entrichtet hätte. Ganz so, wie bei heutigen Selbständigen.

  3. von der these der einwanderung in die sozialsysteme halte ich nix. gar nix. jede/r der hier lebt soll den gleichen anspruch auf ein soziokulturelles existenzminimum haben.

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