Max-Planck-Institutsstudie zur Vorratsdatenspeicherung im Rechtsausschuss

Herr Albrecht vom MPI (Max-Planck-Institut) besuchte heute den Rechtsausschuss um mit den Abgeordneten über die Studie des Institutes „Schutzlücke durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung?“ zu reden.

Herr Albrecht machte sehr deutlich, dass es sich bei der Studie nicht um eine handelt, die rechtspolitische Schlussfolgerungen vorschlägt. Sie nimmt lediglich Bezug auf den rechtspolitischen Diskurs und hat versucht den jeweiligen Argumenten empirisch nachzugehen. Den Diskurs skizzierte er mit zwei Positionen. Auf der einen Seite stehen die, die meinen in bestimmten Fällen wäre der Zugriff auf im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erfasste Daten notwendig und hilfreich gewesen. Diese Argumentation aber stehe -so Albrecht- unter dem Vorbehalt, dass tatsächlich Verbindungsdaten angefallen wären, diese auch hätten verwendet werden dürfen und schließlich auch einer Person zugeordnet hätten werden können. Der zweite Argumentationsstrang läuft darauf hinaus, dass versucht wird darzulegen, was eine fehlende Regelung zur Vorratsdatenspeicherung alles verhindert hätte. Allerdings, so sein Einwand, ergibt sich auf der Aggregationsebene diesbezüglich kein Erfolg. Interessant war aus meiner Sicht noch die Aussage, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht das letzte Mittel im Rahmen der Ermittlungstätigkeit sei, sondern im Regelfall eines der ersten eingesetzten Mittel.

Schwerpunkt der Debatte im Rechtsausschuss war ein Bericht-Vorbericht-Bericht-Bingo. Hintergrund des Bericht-Vorbericht-Bericht-Bingos waren Meldungen, wonach es unterschiedliche Versionen des Gutachtens gegeben habe.  Die Debatte um die verschiedenen Gutachten war eigentlich schnell beantwortet. Herr Albrecht verwies nämlich darauf, dass es keinerlei Absprachen inhalticher Art mit dem Bundesjustizministerium gegeben habe, die Debatten mit dem Bundesjustizminstierum drehten sich allein um die Frage, ob mit dem ersten Gutachten der Arbeitsauftrag bereits erfüllt sei oder nicht. Doch immer wieder wurde nachgefragt – ohne das sich die Antwort änderte.

Im Hinblick auf aktuelle Berichte zur Auseinandersetzung um die Vorratsdatenspeicherung und die Rolle der EU-Kommission wurde zwar bestätigt, dass der Punkt auf der Tagesordnung der EU-Kommission stehe. Es sei allerdings unklar ob es einen Beschluss der Kommission geben werde und was in diesem dann ggf. steht. Wenn ein Beschluss vorliegt, werde sich die Regierung verständigen wie es weitergeht.

DIE LINKE lehnt die Vorratsdatenspeicherung ab und hält auch Quick Freeze als Vorratsdatenspeicherung light nicht für aktzeptabel. Im Rahmen der Enquete Internet und digitale Gesellschaft haben wir ein Sondervotum zur Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Darin heißt es: „Die Vorratsdatenspeicherung beschädigt jedoch in eklatanter Weise das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wonach jeder Mensch das Recht haben muss, über seine Daten selbst entscheiden zu können, und damit Herr über seine sozialen, politischen und wissenschaftlichen Kontakte und Verbindungen ist. Mit der Vorratsdatenspeicherung hätte der Staat durch die komplette Protokollierung des Kommunikationsverhaltens der Bevölkerung Zugriff auf unvorstellbar viele Informationen über seine Bürgerinnen und Bürger. Die anlass- und verdachtslose Vorratsdatenspeicherung ist der sanktionierte Ausdruck eines Generalverdachts gegenüber der gesamten Bevölkerung. Denn auch die Registrierung `nur` der Verbindungsdaten erlaubt weitgehende Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation. Die Vorratsdatenspeicherung ist daher ein nicht zu rechtfertigender unverhältnismäßiger Eingriff in die Bürgerrechte.“

Andere scheinen mit der eigenen Positionierung so ihre Schwierigkeiten zu haben. Zum Beispiel die SPD. Diese versuchte immer wieder Herrn Albrecht dazu zu bringen, das er eine rechtspolitische Aussage über die Notwendigkeit oder Nichtnotwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung macht. Leider gelang ihnen das am Ende dieses Tagesordnungspunktes auch und Herr Albrecht sprach davon, dass eine Regelung notwendig sei. Sicherlich wird uns nunmehr die SPD erklären, dass eine Vorratsdatenspeicherung notwendig ist, wenn selbst das MPI diese für nötig hält. Wirklich ein Trauerspiel. Statt aus einer wissenschaftlichen Studie eigene Schlussfolgerungen zu ziehen, versteckt man sich sich hinter den Aussagen eines Wissenschaftlers.

Die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung kann also kurzfristig wieder ganz heiß werden. Gut, dass DIE LINKE hier einen klaren und verlässlichen Standpunkt hat.

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