Parteivorstandssitzung Nr. 15

Der Parteivorstand tagte diesmal nur einen Tag. Zentraler Punkt dieser Sitzung war die Auseinandersetzung mit den Änderungsanträgen zum Europawahlprogramm. Die Änderungsanträge finden sich ab Seite 10 hier. Der Dominic Heilig spricht in diesem Zusammenhang immer gern von „Bereinigungssitzung„. Auf der Sitzung kündigte Wolfgang Gehrcke an, dass der Alternative Leitantrag auf dem Parteitag nicht zur Abstimmung gestellt werden soll.

Im Hinblick auf die Präambel wurden nur die Änderungsanträge betreffend die Zeilen 2-9 behandelt. Der Antrag L.1.45. auf Streichung dieser beiden Zeilen wurde dabei angenommen.

Bei den weiteren Änderungsanträgen gab es sowohl Übernahmen, als auch Ablehnungen. Natürlich kann ich nicht alles hier wiedergeben. Deshalb beschränke ich mich nachfolgend auf Anträge, die aus meiner ganz persönlichen Sicht besonders interessant sind.

Ich finde es Schade, dass der Antrag L.1.69.1. der KPF „Auch wenn die Europäische Währungsunion große Konstruktionsfehler enthält, würde ein Ende des Euro nicht die Lösung der daraus resultierenden Probleme bedeuten.“ keine Mehrheit für eine Übernahme gefunden hat. Schön ist die Übernahme des Antrages L.46.22. mit der Formulierung: „Die Sonne gehört niemandem, die Sonnenenergie allen“. Obwohl ich mich eigentlich auf die mündlich vorgetragene Begründung gefreut habe ;-).  Gut finde ich, das der Antrag L.1.77., der sich u.a. mit Karenzzeiten beschäftigt, erfreulicherweise übernommen und um Teile des Antrages L.1.105.4. ergänzt wurde. Erfreulicherweise hat auch der Antrag L.1.3. der BAG Drogenpolitik eine Mehrheit zur Übernahme in das Wahlprogramm gefunden, ebenso wie die Anträge der BAG Netzpolitik, darunter der Antrag L.1.42.1. „Freiheit im Internet sicherstellen“. Schließlich sei auch noch erwähnt, dass der Antrag L.1.54.2. der BAG queer übernommen wurde.

Mein Fazit dieser sog. Bereinigungssitzung ist: Änderungsantragstellung lohnt sich! Die Delegierten werden am Freitag oder Samstag ein neues Abstimmungsheft erhalten, anhand dessen dann die Beratung auf dem Bundesparteitag zum Europawahlprogramm stattfinden wird.

Nicht unerwähnt lassen will ich, dass es eine kurze Verständigung über die Aufgaben und Befugnisse des Geschäftsführenden Parteivorstandes gab. Dabei ging es darum, dass der Geschäftsführende Parteivorstand einen inhaltlichen Beschluss zum Thema Steuerflucht verabschiedet hat. Dieser enthält diverse Forderungen zur Verschärfung des Steuerstrafrechts, zur Verschärfung des Bankenrechts und zu Steuergerechtigkeit und Steuervollzug. Unter dem Punkt Verschärfung des Steuerstrafrechts wird unter anderem die Streichung der strafbefreienden Selbstanzeige und die Abschaffung der Verjährungsfristen für die Steuerdeklarierung gefordert. Zu dieser Erklärung kann man/frau so oder so stehen, ich verweise insoweit auf meinen Blogbeitrag zu diesem Thema. Es ist zunächst erst einmal festzustellen, dass der Geschäftsführende Parteivorstand kein Organ der Bundespartei ist, denn diese sind in § 14 Abs. 1 der Bundessatzung abschließend aufgezählt. Und auch die Geschäftsordnung des Parteivorstandes sieht nicht vor, dass der Geschäftsführende Parteivorstand inhaltliche Beschlüsse fasst. Zumal nicht, wenn keine 24 Stunden später der Parteivorstand tagt. Auf Grund der umfangreichen Aufgaben, die auf der Tagesordnung des Parteivorstandes standen, haben wir diese Debatte -leider- nicht weiter vertieft.

PS: Markus Lanz war im Übrigen nicht in der Vorstandssitzung 😉

3 Replies to “Parteivorstandssitzung Nr. 15”

  1. Da man EU-Kritik offenbar abwuergen will, kann es fuer viele Linke durchaus sinnvoll sein, diesmal sein Kreuz mal bei einer alternativen Kraft zu machen.

  2. zur einschätzung ob kritik an der bestehenden eu abgewürgt werden soll, empfehle ich nach dem nächsten wochenende dann doch das wahlprogramm insgesamt zu lesen

  3. ein kommentar von @linksman wurde nicht freigeschaltet, er bezog sich auf die gewählte liste (die nicht gegenstand der vorstandssitzung war) und enthielt u.a. beschimpfungen von personen

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