Quarantäne Wirrwarr – Berlin hat viele verschiedene Regelungen

Aus aktuellem Anlass habe ich mich heute mit den Quarantäne-Regelungen in Berlin für enge Kontaktpersonen (konkret Haushaltsangehörige) beschäftigt. Ich selbst bin geboostert und habe mich deshalb nur mit den entsprechenden Regelungen für geimpfte und genesene enge Kontaktpersonen beschäftigt.

Aber der Reihe nach. Wer sich als Berliner:in informieren will geht zunächst auf www.berlin.de/corona und dort auf Quarantäne. Dort finden sich die unterschiedlichen Regelungen für die Bezirke. Diese sind -Überraschung- sehr unterschiedlich. Meist ist in diesen Regelungen von einer Mitteilung des Gesundheitsamtes die Rede, dass jemand als Kontaktperson oder enge Kontaktperson eingestuft wird und das entsprechend die Quarantäne anordnet. Das mit der Mitteilung habe ich ignoriert, weil erstens die Mitteilung wohl erst kommt, wenn alles zu spät ist und zweitens ich auf Eigenverantwortung setze. Und wenn es eine infizierte Person im Haushalt gibt, dann bin ich selbstverständlich eine enge Kontaktperson, unabhängig davon ob und wann sich das Gesundheitsamt meldet.

Doch nun zu den einzelnen Regelungen:

In Charlottenburg-Wilmersdorf sind Kontaktpersonen von der Quarantäne ausgenommen, wenn sie geimpft oder genesen sind. Etwas anderes gilt nur, wenn sie innerhalb von 10 Tagen Symptome entwickeln. Für Kontaktpersonen gilt ansonsten, dass sie nach 5 Tagen sich mit einem PCR-Test aus der Quarantäne frei testen können.

Auch Friedrichshain-Kreuzberg sagt, dass geimpfte und genesene Kontaktpersonen nicht in Quarantäne müssen. Nach 5 Tagen können sich diese Kontaktpersonen, soweit sie in Quarantäne befunden haben, mit einem PCR-Test freitesten.

Lichtenberg kennt keine Ausnahme für geimpfte und genesene Personen, die Freitestung kann ebenfalls nach 5 Tagen mittels PCR-Test erfolgen.

In Marzahn-Hellersdorf wiederum gilt eine Ausnahme von der Quarantäne für Kontaktpersonen, wenn sie vollständig geimpft oder genesen sind. Also eigentlich. Denn die betroffene Person muss jetzt erst mal prüfen, ob es sich bei ihr um „eine Kontaktpersonen zu einem bestätigten Covid-19-Fall, bei dem der Verdacht auf eineInfektion mit einer Virus-Variante“ vorliegt, handelt. Dann gilt nämlich die Ausnahme wiederum nicht. Nach 5 Tagen kann sich die Kontaktperson aber freitesten.

Der Bezirk Mitte wiederum kennt eine Ausnahme von der Quarantäne für geimpfte und genesene Personen, es sei denn bei der infizierten Person liegt eine Infektion mit Beta (B.1.351) oder Gamma (P.1) vor. Eine Freitestung ist auch hier nach 5 Tagen mittels PCR-Testung möglich.

Neukölln kennt eine Ausnahme von der Qurantäne, wenn jemand genesen oder vollständig geimpt ist. Es sei denn jemand ist Kontaktpersonen von einem bestätigten Fall von Beta (B.1.351 und Sublinien), Gamma (P.1 und Sublinien) oder Omikron (B.1.1.529 und Sublinien). Eine Freitestung nach 5 Tagen ist mittels PCR-Test möglich.

Pankow hat im Kern die Regelung von Neukölln, d.h. es gibt grundsätzlich eine Ausnahme für vollständig geimpfte und genesene Personen, es sei denn es liegt eine Infektion mit Beta, Gamma oder Omikron vor. Allerdings ist eine Freitestung in Pankow in diesen Fälle nicht möglich, die Quarantäne beträgt 14 Tage.

Steglitz-Zehlendorf wiederum kennt eine Ausnahme für geimpfte und genenese Kontaktpersonen im Hinblick auf die Quarantäne, es sei denn die infizierte Personen ist mit Alpha oder Delta infiziert. Eine Freitestung ist nach 5 Tagen mittels PCR-Test möglich.

Auch Tempelhof-Schöneberg kennt grundsätzlich eine Ausnahme für geimpfte und getestete Personen, ausgenommen sind Kontaktpersonen einer infizierten Person bei der der begründete Verdacht auf eine Infektion mit einer SARS-CoV-2-Virusvariante besteht, die gemäß den jeweils geltenden Kriterien des Robert-Koch-Instituts als besorgniserregend eingestuft wird. Eine Freitestung ist nach 5 Tagen mittels PCR-Test möglich.

Schließlich bleibt noch Treptow-Köpenick. Hier gibt es eine Ausnahme für genesene und geimpfte Personen, es sei denn die infizierte Person hat sich mit der Variante Beta (B.1.351) oder Gamma (P.1) infiziert. Eine Freitestung ist mit PCR-Test nach 5 Tagen möglich.

Was muss ich als Betroffene:r also tun? Den Bezirk des Wohnsitzes raussuchen. Schauen ob es dort eine Ausnahme für geimpfte und genesene Personen gibt. Dann schauen ob diese Ausnahme auch für die Virus-Variante gilt, mit der die Person infiziert ist für die jemand Kontaktperson ist. Wenn Quarantäne nötig ist, schauen ob eine Freitestung möglich ist.

Was bleibt am Ende: Kontaktpersonen zu einer mit Beta, Gamma und Omikron infizierten Person müssen 14 Tage in Quarantäne in Pankow und gar nicht in Charlottenburg-Wilmersdorf. Weckt Vertrauen in die Pandemiebekämpfung. Nicht. Es wird Zeit für eine berlineinheitliche Regelung. Vielleicht gelingt das ja bei der Umsetzung der Einigung der Ministerpräsident:innen von vergangenem Freitag.

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