„Sie müssen das Zweistimmensystem abschaffen!“

Dieses Statement von Prof. Meyer in der heutigen Anhörung des Innenausschusses zum Wahlrecht brachte das Problem auf den Punkt. Auch wenn ich mich dem Lösungsvorschlag von Prof. Meyer nicht anschließen kann (schließlich hatte ich einen eigenen), kann ich ihm in der Problemanalyse zustimmen.

Doch darum ging es in der heutigen Anhörung am Ende ebensowenig wie -und das ist besonders bedauerlich- um die über die Frage des negativen Stimmgewichts hinausgehenden Aspekte, die sich im Gesetzentwurf der LINKEN wiederfinden. Aber immerhin wurde der LINKEN von allen bestätigt, dass ihre Vorschläge durchweg diskussionswürdig sind. Das hört man doch gern :-). Es wurde dem Gesetzentwurf der LINKEN außerdem bescheinigt, was sonst nur dem Gesetzentwurf der Grünen bescheinigt wurde: Er schließt das sog. negative Stimmgewicht komplett aus.

Worum geht es eigentlich? Das Bundesverfassungsgericht hat am 3. Juli 2008 entschieden: „§ 7 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Absätze 4 und 5 des Bundeswahlgesetzes verletzt die Grundsätze der Gleichheit und der Unmittelbarkeit der Wahl, soweit hierdurch ermöglicht wird, dass ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen der Landeslisten führen kann.“ Lassen wir einfach mal die Paragrafen weg, dann ergibt sich der Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes ein Wahlrecht zu schaffen, in welchem ein Zuwachs an Zweitstimmen (Parteistimmen) nicht zu einem Verlust an Sitzen im Bundestag für ebendiese Partei führen darf.  Das Bundesverfassungsgericht sah hierin eine Verletzung des Prinzips der Gleichheit und der Unmittelbarkeit der Wahl.

Der von der Koaliton vorgeschlagene Gesetzentwurf macht nun folgendes: Er bildet de facto 16 sog. Mehrpersonenwahlkreise. Die 16 Bundesländer werden eigene Wahlgebiete und erhalten Bundestagssitze entsprechend der Wahlbeteiligung in ihrem Land. Und dann kommt die sog. Reststimmenverwertung. Dazu wird dann wieder das Wahlgebiet zum Bundesgebiet. Wie diese funktionieren soll, ist am besten in der Stellungnahme von Prof. Strohmeier auf Seite 11 nachzulesen.

Die vorgeschlagene Regelung der Koalition traf auf empfindliche Kritik im Rahmen der Anhörung. Zum einen behält der Koalitionsentwurf entstehende Überhangmandate bei, ohne das ein Ausgleich oder eine Verrechnung erfolgt. Auch dieser Gesetzentwurf erhöhe die Anzahl der Abgeordneten,  die Wahrscheinlichkeit das Zweitstimmen für kleinere Parteien verloren sind steige.  Und da kommt dann folgendes Problem mit dem Urteil. Darin heißt es:Die Erfolgswertgleichheit fordert, dass der Erfolgswert jeder Stimme, für welche Partei sie auch immer abgegeben wurde, gleich ist. Dies bedeutet auch, dass sie für die Partei, für die sie abgegeben wurde, positive Wirkung entfalten können muss.“ Der schon zitierte Prof. Meyer hält den Koalitionsentwurf für verfassungswidrig und formuliert:Der Entwurf […] hat geradezu den Ehrgeiz, dieses vom Verfassungsgericht gesetzte Ziel zu vermeiden.“ Die Bestimmung der Sitze die auf ein Bundesland entfallen anhand der Wahlbeteiligung statt an der Bevölkerungsanzahl sei inkonsequent, so Prof. Meyer. Insbesondere deshalb, weil nach dem Vorschlag im Hinblick auf die Wahlbeteiligung auch diejenigen berücksichtigt werden sollen, die nur ihre Erststimme abgeben oder deren Stimme ungültig ist.  Prof. Meyer merkt an, dass mit dem Gewicht ungültiger Stimmen man zu mehr Mandaten gelangen könne. Andererseits werden bei der Sitzverteilung auch die Stimmen berücksichtigt, die für eine Partei abgegeben wurden, die an der 5%-Hürde scheitert. Wer also beispielsweise DIE PARTEI (wäre sie zugelassen worden) wählt kann damit einer der jetzt im Bundestag vertretenen Parteien einen Sitz bescheren, soweit DIE PARTEI an der 5%-Hürde scheitert. Irgendwie nicht richtig rund, das Ganze finde ich. Ein letztes Argument will ich noch erwähnen. Es wurde darauf hingewiesen, dass vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Bundesländer dann die eigentlichen Wahlgebiete sind in kleineren Bundesländern die Hürde zur Erreichung eines Mandates deutlich über 5% liegt.

Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang die Verteidigungslinie für den Gesetzentwurf der Koalition. Diese bezieht sich zunächst auf einen Halbsatz im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Ein Wahlsystem, das darauf ausgelegt ist oder doch jedenfalls in typischen Konstellationen zulässt, dass … Da der Koalitionsentwurf erkennbar nicht das negative Stimmgewicht beseitigt, wird nun argumentiert, dass es durch den Koalitionsentwurf minimiert und nur in seltenen, fast nicht eintretbaren Fällen, eintreten kann und das durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gedeckt sei. Und dann wird juristisch um die Ecke gedacht. Auf einmal gibt es ein absolutes und ein relatives negatives Stimmgewicht und nur das absolute ist das Problem. Am absurdesten wurde es aus meiner Sicht aber, als ein Teil der Sachverständigen meinte, wegen des geringsten Systembruchs sei der Vorschlag der Koalition zu begrüßen. Da wird aus der Verbindung von Landeslisten die möglich, aber nicht zwingend, wohl aber der Regelfall war geschlossen, dass es sich überhaupt nicht um eine Systemänderung handelt, wenn auf einmal die 16 Bundesländer quasi als getrennte Wahlgebiete behandelt werden. Ich empfinde das durchaus als Systemveränderung. Der Vorschlag von LINKEN und Grünen schlägt eine andere Berechnung vor, der der Koalition ein anderes System. Der Vorschlag von LINKEN und Grünen beseitigt des negative Stimmgewicht, der der Koalition reduziert die Wahrscheinlichkeit des Eintretens. Deshalb ist dem Koalitionsentwurf der Vorzug zu geben? Eine überzeugende Argumentation ist etwas anderes.

Nach der Anhörung im Innenausschuß ist es dann schon überraschend, dass der Abgeordnete Krings von der Union meint, nur die Koalition hätte ihre Hausaufgaben gemacht.  Eigentlich haben nur drei von sieben anwesenden Sachverständigen den Koalitionsentwurf präferiert.  Die Aussage des Kollegen Krings lässt befürchten, dass die Koalition nun durchziehen wird. Das wird dann wohl Arbeit für das Bundesverfassungsgericht bedeuten und lässt den Wunsch von Prof. Pukelsheim: „aus vier macht eins“ verhallen. Das ist Schade, denn das Wahlrecht sollte eigentlich in breitem Konsens beschlossen werden. Dies um so mehr, als schon genug Schaden an der Demokratie entstanden ist, weil die Frist des Bundesverfassungsgerichtes zur Neuregelung des Wahlrechts längst verstrichen ist.

4 Replies to “„Sie müssen das Zweistimmensystem abschaffen!“”

  1. Die Zusammensetzung der Fachleute ist ja interessant: die Mathematiker und Zuteilungsspezialisten halten den Regierungsvorstoß für quatsch und nur eher fachferemde Juristen argumentieren für diesen.
    Das Konzept der LINKEN, auch in der rudimentären Fassung, die sich auf das Problem der VErhinderung des negativen Stimmgewichts fokussiert, ist tatsächlich das vorzugwürdigste. Das PRoblem mit dem Ausgleich und der darausfolgenden Aufblähung, ließe sich auch noch lösen, indem man entweder die Zahl der Direktstimmkreise reduziert (IMVerhältnis von 2/3 zu den den Listenplätzen) oder indem Parteien die eine Fraktionsgemeinschaft anstreben miteinander verrechnet werden.
    Aber ansonsten ist es sehr schön zu sehen, wie die Fraktion hier durch gute und fundierte Sacharbeit Pluspunkte sammelt.

  2. Warum nicht zurück zu Weimar?
    Keine Direktwahlkreise, Erststimmen & Prozenthürde mehr, sondern für je 60.000 Stimmen gibt es ein Mandat. Stimmenverhältnis nahezu 1:1 zur Sitzverteilung.

  3. @Linksmann
    Im Detail hat das Weimarer Wahlrecht anders funktioniert. Es gab regionale Speerhürden durch die Eingrenzung der regionalen Abgeordnetenzahlen.
    So hat 1924 z.B. die USPD mit über 235.000 Stimmen keinen einziges Mandat bekommen, die Bayerische Bauernbund aber mit 193.000 Stimmen gleich drei Mandate.
    Die Stimmgewichtsverzerrungen waren größer als heute.
    Mehr dazu (und Einsteigerfreundlich): http://de.wikipedia.org/wiki/Wahlrecht_und_Wahlsystem_der_Weimarer_Republik

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