Sozialbericht 2025 Berlin

Der von der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (ASGIVA) veröffentlichte Sozialbericht 2025 ist ein guter Anlass, sich mit der Frage zu beschäftigen, was eine progressiv-linke, integrative sozialpolitische Politik mit konkretem Veränderungspotential ausmachen könnte, berücksichtigend, dass wesentliche gesetzliche Bedingungen zur gesellschaftlichen Verteilung von Einkommen und Vermögen auf der Bundesebene geschaffen werden.

Einige der wichtigsten Parameter sind:

  • Armutsgefährdungsquote: finanzielle Armut, Anteil mit unterdurchschnittlichen finanziellen Mitteln. Die Armutsgefährdungsschwelle wird (S. 15) bei einem Einpersonenhaushalt bei 1.240 Euro gesehen, bei zwei Erwachsenen ohne Kinder bei 1.861 Euro und bei zwei Erwachsenen und zwei Kindern bei 2.663 Euro (jeweils Nettoäquivalenzeinkommen).
  • „erheblich von materieller und sozialer Entbehrung betroffen“: Personen, die sich aus finanziellen Gründen mindestens 7 von 13 zentralen Lebensbereichen nicht leisten können
  • Mindestsicherungsquote: Angabe, in welchem Umfang eine Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen zur Sicherung des Existenzminimums besteht
  • Haushalte mit geringem Einkommen: Ein-Personen-Haushalt mit weniger als 1.500 Euro
  • Einkommensreichtumsquote: Anteil von Menschen mit einem doppelt so hohen Einkommen wie dem Medianeinkommen, Ein-Personen-Haushalt von 4.134 Euro
  • Altersarmut: Bezug von Grundsicherung im Alter nach SGB XII ab der Regelaltersgrenze

Ausgewählte Zahlen und deren örtliche Zuordnung, zum Teil auch deren Zuordnung zu Gruppen finden sich in der Tabelle (Datei am Ende).

I. Grundsätzliche Anmerkungen

Statistiken haben immer nur eine begrenzte Aussagekraft und bei der Bezugnahme auf statistische Daten sind sowohl Verzerrungseffekte als auch nicht erfasste Sachverhalte zu berücksichtigen, bevor politische Schlussfolgerungen gezogen werden. Statistiken laufen vor diesem Hintergrund immer Gefahr von autoritär-populistischen Kräften missbraucht zu werden, weil mit ihnen wunderbar Gefühlsempörungspolitik gemacht und komplexe Zusammenhänge banalisiert werden können.

Diese Banalisierung und Instrumentalisierung sieht dann zum Beispiel so aus, dass behauptet wird, die Armutsgefährdung ist bei jungen alleinerziehenden erwerbslosen Transfergeldempfangenden mit ausländischer Staatsbürgerschaft bzw. Migrationsgeschichte und niedriger Bildung aus Neukölln am höchsten – obwohl diese Stigmatisierung so nicht stimmt. Der Sozialbericht selbst nimmt deswegen Einordnungen vor, die ich hier nur geringfügig ergänzen will.

Die Bezugnahme auf einzelne Zahlen lässt unberücksichtigt, dass es vielfältige Zusammenhänge gibt. Einzelne Zahlen berücksichtigen unterschiedliche Ausgangsbedingungen und spezielle Hindernisse nicht, für die betroffene Personen zum Teil gar nichts können. Es gibt, so auch der Sozialbericht (S. 16), „methodischen Einschränkungen“, so dass die Zahlen nur ein relatives Maß bilden. Die Armutsgefährdung bildet so zum Beispiel „primär Einkommensungleichheit“ ab und blendet das „tatsächliche Wohlstandsniveau“ aus.  Bei der Mindestsicherungsquote und der Erwerbstätigenquote muss berücksichtigt werden, dass in die Mindestsicherungsquote auch die Leistungen nach dem AsylbLG einfließen, die nur von Asylsuchenden überhaupt in Anspruch genommen werden können, was logischerweise zu Verzerrungseffekten führt und diese Effekte auch bei der Erwerbstätigenquote auftreten, da Asylsuchende im Jahr 2023 überhaupt erst drei Monate nach Erteilung der Aufenthaltsgestattung oder Duldung eine Arbeitserlaubnis beantragen konnten und deren Erteilung auch eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Zudem sagt die Mindestsicherungsquote und sagen die Zahlen zu Altersarmut nicht aus, in welchem Umfang Menschen ihnen zustehende Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Dies kann aus Scham oder Unkenntnis geschehen, wie auch der Sozialbericht auf S. 21 und 22 erwähnt.

Die statistischen Verzerrungseffekte werden auch an einer anderen Stelle sehr deutlich. Wenn nämlich die Erwerbslosenquote und die Erwerbstätigenquote nebeneinandergelegt werden. Die Erwerbslosenquote ist in den Randgebieten und Steglitz-Zehlendorf sowie Pankow niedrig (S.36), der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigter ist in Steglitz-Zehlendorf aber niedriger (S. 40) als im Durchschnitt. Es könnte der Eindruck entstehen, dass Steglitz-Zehlendorf der Ort der Vermögenden ist, denn die Erwerbslosenquote ist gering, die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigen aber auch. Tatsächlich ist es aber eher so, worauf auch der Sozialbericht (S. 40) hinweist, dass dort vor allem Selbständige und Beamt*innen leben.

II. Ausgewählte Zahlen und deren Verbindung

Bei der örtlichen Verteilung von Armut und hohem Einkommen bzw. Vermögen gibt es kaum eine Differenzierung zwischen Ost- und Westbezirken. Hingegen lässt sich eine Tendenz feststellen, nach welcher die Bezirke Treptow-Köpenick und Pankow auf der einen Seite und Steglitz-Zehlendorf und Charlottenburg-Wilmersdorf auf der anderen Seite höhere Einkommen und weniger Armut als der Durchschnitt aufzuweisen haben. An der „Spitze“ von Armut und geringem Einkommen/Vermögen liegt unangefochten der Bezirk Neukölln, speziell der Norden dieses Bezirkes. Im Jahr 2023 lag die Armutsgefährdungsquote in Berlin bei 20%, während sie im Jahr 2015 noch bei 15% lag.

Im Hinblick auf Altersarmut zeigt sich der Befund, dass diese mit rund 7% doppelt so hoch ist wie in Deutschland (S .23). Die verhältnismäßig hohen Quoten liegen dabei im Westen und die Altersarmut ist bei Männern leicht höher als bei Frauen. Das deckt sich nicht ganz mit der Tatsache, dass es im Westen lange Zeit das männliche Alleinernährermodell gegeben hat, weswegen es eine höhere Altersarmut von Frauen geben müsste. Oder vielleicht doch? Der Sozialbericht bietet eine Erklärung (S. 24) dahingehend an, dass Frauen Leistungen nicht in Anspruch nehmen und die vergleichsweise hohe Erwerbstätigkeitsquote im früheren Osten zu weniger Altersarmut bei Frauen als bei Männern führt. Leider liegen keine Daten zu Männern und Frauen in den einzelnen Bezirken vor, die zur Überprüfung der These genutzt werden könnten.

Wünschenswert wäre auch eine bezirkliche Aufschlüsselung der „erheblichen materiellen und sozialen Entbehrung“, die bei 5,7% in Berlin liegt. Ein Blick auf die Mindestsicherungsquote besagt, dass jede siebte Person Mindestsicherungsleistungen bezieht. Wenn die Gesamtheit aller Personen im Mindestsicherungsbezug zur Referenzgruppe genommen wird, ist die Gruppe der Menschen zwischen 25-50 Jahren die größte Gruppe und sind die Mehrheit der Leistungsbeziehenden deutsche Staatsbürger. Weil es in der Debatte um das Bürgergeld eine erhebliche Schieflage gegeben hat, lohnt ein Blick auf die Daten zum Transferleistungsbezug bei gleichzeitigem Einkommen aus Erwerbsarbeit. Der Anteil liegt bei 2,5%, bei Vollzeitbeschäftigten aber nur bei 1% und bei Teilzeitbeschäftigten bei 6% (S. 41 f).

Aus dem Sozialbericht ergibt sich, dass Anteil von Haushalten mit geringem Einkommen (unter 1.500 €) gesunken (S. 28) ist, ein Drittel der Single-Haushalte aber über weniger als 1.500 € verfügt. Bei Zwei-Personenhaushalten und bei Vier-Personenhaushalten liegt der Anteil von Einkommen unterhalb von 3.000 € bei einem Drittel und einem Viertel (S. 29). Diesen geringen Einkommen stehen sehr hohe Einkommen gegenüber. Als Einkommensreich gilt ein Einpersonenhaushalt mit einem Nettoäquivalenzeinkommen von 4.134 Euro und Haushalte mit Kindern bei einem Nettoäquivalenzeinkommen von 7.567 bis 10.847 Euro. Die Zahl der Einkommensmillionär*innen, also Personen die ein Jahreseinkommen von mindestens 1 Mio. Euro haben, verdoppelte sich zwischen 2015 und 2021 (S. 110) auf 34.500 Personen (S. 111). Erbschaften machten im Jahr 2023 rund 2 Mrd. Euro aus und Schenkungen 1,73 Mrd. Euro (S. 113). Da der Sozialreport im Hinblick auf die Verteilung des individuellen Nettovermögens lediglich auf Daten aus dem Jahr 2017 verweist, habe ich auf die Darstellung verzichtet.

Ein höheres Einkommen (monatliches Bruttoentgelt) führt häufiger zu einer guten Wohnlage (S. 93). Wohnarmut wird auf die Hälfte der durchschnittlichen Pro-Kopf-Wohnfläche von 47,1 m2 festgelegt, bundesweit beträgt dieser Wert 55 m2. Wenig überraschend gibt es beengte Wohnverhältnisse vor allem in den Bezirken mit geringen Einkommen (Neukölln, Spandau) und stellt sich das Problem in den Bezirken mit einem höheren sozioökonomischen Status (Charlottenburg-Wilmersdorf, Pankow) weniger (S. 94). Bei der örtlichen Verteilung von untergebrachten Wohnungslosen (S. 101) tritt der überraschende Effekt auf, dass der Anteil in Mitte, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Neukölln niedrig ist, in Charlottenburg-Wilmersdorf hingegen hoch. Ob dies möglicherweise darauf zurückzuführen ist, dass in den Bezirken Mitte, Spandau und Neukölln die betroffenen Personen die Unterbringungsansprüche oder -angebote nicht kennen oder nicht in Anspruch nehmen wollen oder bei Charlottenburg-Wilmersdorf das Landesamt für Flüchtlinge und Unterbringung zu Verzerrungseffekten führt, wird leider nicht aufgeklärt. An dieser Stelle sei auch darauf verwiesen, dass verdeckt wohnungslose Menschen und Obdachlose nicht von der Zahl der untergebrachten Wohnungslosen erfasst werden.

III. Schlussfolgerungen

Der Sozialbericht macht aus meiner Sicht deutlich, dass Alles mit Allem zusammenhängt. Das klingt banal, wird aber häufig vergessen. Wenn die Eltern wenig Einkommen haben, hat dies häufig Folgewirkungen für die Bildungschancen der Kinder, führt zu beengtem Wohnraum und hat auch Auswirkungen auf die Gesundheit. Geringere  Bildungschancen führen häufig zu geringeren Bildungsabschlüssen, die wiederum das Einkommensniveau drücken, das wiederum Auswirkungen auf das Rentenniveau hat.  Wer wenig Geld zur Verfügung hat, kann sich weniger am gesellschaftlichen Leben beteiligen. Es hilft also nichts, nur an einer Stellschraube zu drehen, wenn das zu Lasten einer anderen Stellschraube geht. Wer also über Bildung redet, muss auch über Einkommen und Vermögen reden. Wer über Wohnungsbau und Mieten redet, muss über Einkommen und Vermögen reden – und über Wohnflächenverbrauch.

Es ist zutreffend, dass die wesentlichen gesetzlichen Bedingungen im Bereich Soziales und Vermögen (Regelsätze SGB II, SGB XII, Kosten der Unterkunft, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer) auf der Ebene des Bundes stattfinden. Es wird insoweit ein spannender Prozess, was von den positiven Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform dort in einen Umsetzungsprozess gehen wird. Hier wäre insbesondere das Once-Only-Prinzip und die entsprechende Digitalisierung zu nennen. Sollte das BVerfG in diesem Jahr über die Erbschaftssteuer entscheiden, gibt es auch dort noch einmal Reformspielraum. Wenn dieser dann allerdings so genutzt wird wie bei der Reformen der Grundsicherung (früher bekannt als Bürgergeld) wäre das aber fatal – diese Reform ging in die falsche Richtung.

Daneben müsste progressive Politik  die landespolitischen Spielräume ausloten und nutzen, um die Ungleichverteilung von Einkommen und Vermögen und damit von Armut und Reichtum anzugehen. Das würde Prioritätensetzungen verlangen und an der einen oder anderen Stelle auch eine Umverteilung von finanziellen Mitteln verlangen. Es könnte geprüft werden, ob es möglich ist, nachweislich überdurchschnittlich von Armut und deren Folgen betroffenen Bezirke bzw. Sozialräume ganz besonders in den Blick zu nehmen – sowohl was Unterstützungsangebote angeht, aber auch in Bezug auf Infrastruktur und Wohnungen. Da ja der Doppelhaushalt 2028/2029 auch irgendwann aufgestellt werden muss, wäre das ein Ansatzpunkt für zielgenauen Einsatz von Haushaltsmitteln. Korrespondierend muss geprüft werden, welche landesrechtlichen Spielräume auf der Einnahemseite zur gerechten Einkommens- und Vermögensverteilung möglich und umsetzbar sind.

Der Zusammenhang von sozialer Situation und Klimaschutz bzw. Umweltbelastung kann im Umweltgerechtigkeitsatlas nachgelesen werden. Auch hier zeigt sich wieder, dass eine ganzheitliche Betrachtung und ganzheitliche Lösungsansätze dringend erforderlich sind. Wenn die Klimakatastrophe kommt, dann werden Gutverdienende und Vermögende sich sicherlich ein etwas längeres „Dasein“ auf dem Planeten leisten können – das Ende können sie aber auch nicht mehr aufhalten. An dieser Stelle wäre aus meiner Sicht eine Debatte nötig, ob ein Wohnflächenverbrauch von 47m2/Person oder 55,4 m2/Person tatsächlich angemessen ist. Weniger pro Kopf-Wohnflächenverbrauch, weniger Flächenversiegelung und möglicherweise mehr verfügbarer bestehender Wohnraum.

Tabelle Sozialbericht Berlin 2026 (Ausgewählte Daten)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert