StopWatchingUs – worüber bei den Demos auch geredet werden sollte

Morgen wird demonstriert. In mehr als 30 Städten geht es unter dem Motto „StopWatchingUs“ um diese Forderungen. Jede dieser Forderungen ist berechtigt und unterstützenswert. In Berlin geht es übrigens 14.00 Uhr am Heinrichplatz los.

Whistleblower haben Schutz verdient und ich wiederhole es gern, Edward Snowden Asyl anzubieten wäre richtig gewesen. Stattdessen aber schaut die Regierung dem unwürdigen Spiel um dessen Zukunft zu. Whistleblower sind eben keine Nestbeschmutzer sondern Hinweisgeber die eine gesellschaftliche Debatte anstoßen wollen. „Sie leisten der Gesellschaft mit ihrem Engagement und ihrer Zivilcourage wichtige Dienste, denn sie enthüllen u. a. Korruption, Steuerhinterziehung oder Verstöße gegen Gesetze und internationale Abkommen.“ heißt es im Antrag der LINKEN im Bundestag mit dem Titel Die Bedeutung von Whistleblowing für die Gesellschaft anerkennen – Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber schützen.“.

Die Demonstration morgen fällt möglicherweise mit der Urteilsverkündung gegen Bradley Manning zusammen. Ein bemerkenswerter Artikel von Spiegel Online weist u.a. auf diesen Fakt hin. Eine Verurteilung wegen „Unterstützung des Feindes“ scheint nicht unwahrscheinlich. Die Begündung dafür, die der Chefankläger laut dem Spiegel-Online Artikel vorbringt, ist an Bekloppheit kaum zu überbieten. Manning habe gewusst, „dass Feinde Amerikas das Internet und WikiLeaks nutzen, um Informationen zu sammeln und gegen unser Land einzusetzen.“  Aus meiner Sicht muss morgen auch deutlich formuliert werden: „Free Bradley Manning!“

Ohne die Enthüllungen von Edward Snowden würden sicherlich heute noch viele Menschen glauben, es handelt sich um Verschwörungstheorien, wenn es um die Kontrollmöglichkeiten und die tatsächlich stattfindende Kontrolle durch Geheimdienste geht. Die Forderung nach Offenlegung der Fakten ist deshalb ebenfalls richtig. Das muss im Europäischen Parlament geschehen, aber im Hinblick auf die Verstrickungen der Deutschen Geheimdienste auch hier in Deutschland. Das Parlamentarische Kontrollgremium ist dazu wohl wenig geeignet. Aufklärung kann -wenn überhaupt- nur ein Untersuchungsausschuss schaffen. Bei der Forderung nach Aufklärung und Offenlegung aller Fakten sollte sich aber nicht allein auf PRISM oder Tempora oder andere schon bekannte Dinge festgelegt werden. Wichtig erscheint mir auch in den Blick zu nehmen, welche Mittel und Möglichkeiten jenseits der Zusammenarbeit mit US-Geheimdiensten und Behörden die Geheimdienste hier zur Überwachung der Kommunikation haben und anwenden. Wir dürfen aber bei Aufklärung und Offenlegung nicht stehen bleiben. Ich bin ja sogar geneigt der Bundesregierung zu glauben, wenn diese versichert sie wisse vieles nicht. Ein Geheimdienst ist ein Geheimdienst, weil er im geheimen arbeitet. Warum sollte er eigentlich irgendwelche Regierungen informieren, die alle naselang wechseln? Nein, es muss klar gesagt werden: Die Feinde der Demokratie sind die Geheimdienste. Sie sind unkontrollierbar und entwickeln ein Eigenleben. Geheimdienste sind abzuschaffen.

Kurz gesagt wird morgen demonstriert für das Recht auf Privatsphäre und die Pflicht zu Transparenz staatlichen Handelns. Es geht mithin auch um Datenschutz. Die Privatheit der Kommunikation gilt es zu bewahren wieder herzustellen. Für die Demokratie ist die Einhaltung der Privatsphäre elementare Voraussetzung. Wer nicht mehr weiß, wer welche Daten von einem wo gespeichert oder Zugriff auf diese hat, der bewegt sich nicht frei. Deshalb ist klar: Keine Bestandsdatenauskunft und keine Vorratsdatenspeicherung unter welchem Namen (Mindestspeicherfrist, Quick Freeze) auch immer! Eine anlasslose Kontrolle der Kommunikation von Einwohnerinnen und Einwohner ist strikt abzulehnen.

Die Demonstration morgen -und die aktuelle Debatte- sollte aber aus meiner Sicht auch einen anderen Aspekt berücksichtigen. Ich meine die legale Datenweitergabe und die ständig ausufernden Befugnisse die persönlichen Daten zum Beispiel von Asylsuchenden und Geflüchteten sowie ALG II-Empfangenden aufzunehmen und weiterzugeben. Es lohnt sich ein Blick in Kapitel 4 des Aufenthaltsgesetzes. So regelt der § 87 Abs. 2 beispielsweise die Übermittlungspflicht öffentlichen Stellen (Ausnahmen: Schulen sowie Bildungs- und Erziehungseinrichtungen) an die Ausländerbehörde sobald diese z.B. Kenntnis über den Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel, einen Verstoß gegen die räumliche Beschränkung (Residenzpflicht) oder sonstige Ausweisungsgründe erhalten. Nach § 87 Abs. 4 haben die für die Einleitung und Durchführung eines Straf- oder eines Bußgeldverfahrens zuständigen Stellen die Ausländerbehörde unverzüglich über die Einleitung des Strafverfahrens sowie die Erledigung des Straf- oder Bußgeldverfahrens unter Angabe der gesetzlichen Vorschriften zu unterrichten. Das mag mit ein wenig Phantsie noch als anlassbezogen durchgehen, macht es politisch aber kein Stück besser. Nach § 90a jedoch findet jährlich ein Austausch zwischen Ausländer- und Meldebehörde zu Daten meldepflichtiger Ausländer statt. Zu diesen gehören u.a.

  • Familien, Geburts- und Vorname
  • Tag, Ort und Staat der Geburt
  • Staatsangehörigkeiten
  • letzte Anschrift im Inland

Nur weil jemand „meldepflichtiger Ausländer“ ist werden die Daten offensichtlich anlasslos zwischen beiden Behörden ausgetauscht.

Ein Blick in das Kapitel 6 des SGB II macht sehr deutlich, dass hier ebenfalls Handlungsbedarf besteht. Wer schon einmal einen Antrag für ALG II ausgefüllt oder beim ausfüllen eines solchen Antrages geholfen hat wird feststellen, dass mitnichten nur die „erforderlichen“ Daten -wie es § 51b Abs. 1 SGB II vorsieht- erhoben werden.  Der § 52 SGB II (Automatisierter Datenabgleich) ist dann aber nichts weiter als ein anlassloser Datenaustausch, eine lückenlose Überwachung auf Vorrat von ALG II-Beziehenden. Nach § 52 Abs. 1 SGB II überprüft die Bundesagentur und die zugelassenen kommunalen Träger Personen, die ALG II beziehen zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober im Wege des automatisierten Datenabgleichs daraufhin,

  • ob und in welcher Höhe und für welche Zeiträume von ihnen Leistungen der Träger der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung bezogen werden oder wurden,
  • ob und in welchem Umfang Zeiten des Leistungsbezuges nach diesem Buch mit Zeiten einer Versicherungspflichtoder Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung zusammentreffen,
  • ob und welche Daten nach § 45d Absatz 1 und § 45e des Einkommensteuergesetzes an das Bundeszentralamt fürSteuern übermittelt worden sind,
  • ob und in welcher Höhe ein Kapital nach § 12 Absatz 2 Nummer 2 nicht mehr dem Zweck einer geförderten zusätzli­chen Altersvorsorge im Sinne des § 10a oder des Abschnitts XI des Einkommensteuergesetzes dient,
  • ob und in welcher Höhe und für welche Zeiträume von ihnen Leistungen der Träger der Sozialhilfe bezogen werdenoder wurden,
  • ob und in welcher Höhe und für welche Zeiträume von ihnen Leistungen der Bundesagentur als Träger der Arbeitsför­derung nach dem Dritten Buch bezogen werden oder wurden,
  • ob und in welcher Höhe und für welche Zeiträume von ihnen Leistungen anderer Träger der Grundsicherung für Ar­beitsuchende bezogen werden oder wurden.

Ja richtig gelesen. Es ist nicht so, dass diese Daten abgerufen werden, wenn ein Verdacht besteht, nein diese Daten werden vierteljährlich automatisch abgerufen. Diese Regelung stellt pauschal alle ALG II-Beziehende unter Generalverdacht. Deshalb wäre es angebracht diese Regelung sofort wieder zu streichen.

Richtig Cool wären die Demonstrationen, wenn sie auch der anlasslosen legalen Datenweitergabe und -nutzungsmöglichkeit im Aufenthaltsgesetz und im SGB II ein „Stopp!“ entgegenrufen würden.

14 Replies to “StopWatchingUs – worüber bei den Demos auch geredet werden sollte”

  1. huch, da wird ein lesehinweis auf twitter als meinung dargestellt. nun gut.
    für den whistleblower assange gilt das, was im antrag der linksfraktion steht genauso wie das was ich hier zu whistleblowern geschrieben habe.
    für den beschuldigten assange in einem verfahren, welches sich auf vorfälle in schweden bezieht gilt zunächst die unschuldsvermutung. und es gilt, die vorwürfe aufzuklären. dazu wäre es sinnvoll, wenn assange seinen beitrag leistet.
    die vermischung des einen mit dem anderen halte ich für nicht hilfreich und auch nicht für richtig.

  2. Eigenartig
    Als Ihnen Call obigen Tweet schon einmal vorwarf, räumten Sie es als „Reetwet“ ein. Vergessen? Auch Ihre mehr als eindeutigen Reaktionen bei lafos linke sind abrufbar. Mir ist auch nicht erinnerlich das Sie sich etwa vor der US Botschaft postiert und free way for assange skandiert hätten, etwa so wie bei PussyRiot. Nun ja, es ist halt Wahlkampf, ich hab ja vollstes Verständnis für Ihr lamentieren. Ich hoffe nur, der Wähler ist nicht ganz so vergesslich. Also weiter machen.

  3. sonst noch anmerkungen zum inhalt des ausgangsbeitrages?

  4. nein, zu Ihren Wahlkampfmätzchen habe ich keine weiteren Anmerkungen! Leute die einen Teil Ihrer Moral erst wiederfinden wenn es brenzlig wird sind mir suspekt. Das wollte ich themenbezogen darstellen. Gern geschehen.

  5. danke für die klarstellung. und damit ist -da es ja erneut nicht um den ausgangsbeitrag geht- die kommentarliste geschlossen, auch wenn du -diesmal unter neuem namen ;-)- noch versuchen solltest, zu erklären worin der angebliche positionswechsel besteht.

  6. Was ist so schlimm daran, dass ALG II-Empfänger regelmäßig überprüft bzw. deren Daten abgeglichen werden?

  7. alg II-empfangende werden pauschal unter generalverdacht gestellt zu bescheißen. das ist das problem. bei mir wird doch auch kein automatischer datenabgleich mit renten- und unfallversicherung, dem bundeszentralamt für steuern etc. gemacht…

  8. Mit einem Hinweis auf Hartz IV hätte die verehrte Blogbetreiberin keine Minute ihres wertvollen Urlaubs verschwenden sollen. So wird der interessierte Leser nur daran erinnert, wie reibungslos in Berlin bis vor kurzem und in Brandenburg noch aktuell die Gänsefüßchen-Linke brav mit der Hartz IV–SPD nicht nur zusammenarbeitet, sondern – wie in Berlin – bei der Verwaltung und Drangsalierung der Betroffenen mitgewirkt und sich damit als ein zuverlässiges Rädchen des Unterdrückungsapparats erwiesen hat. Zwangsumzüge hat’s in Berlin schließlich auch unter „linken“ Sozialsenatorinnen gegeben.

    Gerade da Wahlkampf ist soll man sich aufgrund gesammelter Erfahrungen nichts vormachen: Von den Versprechungen der Partei aus dem Jahr 2001, die sich als einzige „Rote“ im Abgeordnetenhaus sah und sieht, blieb nicht viel übrig, kaum dass Herr Wowereit die Deckel der Futtertröge seiner Rathausküche öffnete. Gleiches konnte man in Brandenburg erleben und nicht anders wird es sein, wenn sich Steinbrück & Co. überwinden sollten.

  9. obwohl der beitrag von @call sich nur auf den ersten blick mit dem ausgangsbeitrag beschäftigt, habe ich ihn freigeschaltet. auf eine entgegnung werde ich verzichten, das würde zu weit vom thema das ausgangsbeitrages wegführen.

    trotzdem noch einmal die bitte an alle die hier kommentieren sich auf die ausgangsbeiträge zu beziehen und sich mit diesen auseinanderzusetzen. andernfalls macht es die aufrechterhaltung der kommentarfunktion im blog schwierig.

  10. ein kommentar von isurin wurde nicht freigeschaltet, da er überhaupt keinen bezug zum ausgangsbeitrag hatte

  11. auch ein beitrag von @linksman wurde nicht freigeschaltet, der er nichts mit dem ausgangsbeitrag zu tun hatte

  12. aus transparenzgründen: ein weiterer kommentar wurde nicht freigeschaltet, weil er lediglich eine kritik an der freischaltungspraxis hier und nichts zum ausgangsbeitrag enthielt.

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