Rechtslage nach Gesetz zur Fortgeltung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Die Zuständigkeiten und Regelungen im Hinblick auf Corona sind häufig verwirrend. Kürzlich ist von Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Fortgeltung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen worden. Dieses enthält an der einen oder anderen Stelle interessante Regelungen, die vom Bund vorgegeben und damit für die Länder nicht einfach zu ignorieren sind. Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Mit der Änderung von § 5 Abs. 2 Nr. 4 f) des IfSG wird nunmehr das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt ohne Zustimmung des Bundesrates „Regelungen (…) für den Fall beschränkter Verfügbarkeit von Arzneimitteln einschließlich Impfstoffen zur Priorisierung der Abgabe und Anwendung der Arzneimittel oder der Continue Reading →