Polizeiauflagen weitestgehend rechtswidrig

Ich habe an dieser und dieser Stelle bereits auf die Auseinandersetzung um die am Brandenburger Tor protestierenden Flüchtlinge und die in meinen Augen rechtswidrigen Auflagen -deren politisch Verantwortliche Innensenator Henkel und die amtierende Polizeipräsidentin Koppers sind- verwiesen. Nun hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Datum vom heutigen Tag (VG 1 L 299.12) beschlossen, dass die „aufschiebende Wirkung des Widerspruchs (…) insoweit wiederhergestellt wird, als die Verwendung von Sitzunterlagen wie Sitzkissen, kleiner Pappen oder Ähnlichem untersagt wird.“  Unjuristisch heißt das, Sitzunterlagen wie Sitzkissen, kleine Pappen und Ähnliches sind erlaubt. Das ist gut. Wie falsch die Auflagen waren, zeigt sich aber vor allem Continue Reading →