Bereinigung des Strafrechts von NS-Normen

Was macht eigentlich den Unterschied zwischen Mord und Totschlag aus? Der Unterschied liegt nicht darin, dass der Täter/die Täterin einen Menschen getötet hat. Der Unterschied liegt zum einen in der auf die Tat folgenden Strafe (für Mord gibt es nach § 211 Abs. 1 StGB lebenslange Freiheitsstrafe, für Totschlag nach § 212 Abs. 1 StGB eine Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren) und zum anderen in der Tatausführung. Totschläger/in ist wer einen Menschen tötet ohne Mörder/in zu sein. Und Mörder/in ist, wer einen Menschen tötet aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder Continue Reading →