Parteien und Wahlen in der Pandemie
Reihenweise werden Parteitage abgesagt, wegen des Infektionsschutzes. Ich habe dafür Verständnis. Dennoch muss es für die Parteien, die in Art. 21 GG einen verfassungsrechtlichen Status zugesprochen bekommen haben, eine Möglichkeit geben, Parteitage durchzuführen und vor allem auch Vorstände wählen zu können. In dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie (GesRuaCOVBekG) wurden für die genannten Einrichtungen Vorkehrungen getroffen. So können die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften digital durchgeführt werden, bei einer GmbH kann die Stimmenabgabe für Beschlüsse in Textform oder schriftlich erfolgen, bei Genossenschaften können Beschlüsse schriftlich oder elektronisch gefasst werden und Continue Reading →