Unmittelbar nach Weihnachten überraschten einige Unionsabgeordnete mit einem Vorschlag für ein neues Wahlrecht. Ein  sogenanntes Grabenwahlsystem soll es richten. Ein alter Vorschlag, der auf den ersten Blick ganz überzeugend wirkt. 299 Direktgewählte Abgeordnete und 299 Listenabgeordnete, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, der Bundestag wird also – anders als nach der Wahl 2017 –  nicht größer. Der Vorschlag ist nicht neu, er ist vor allem aber nicht überzeugend. Aus faktischen Gründen, aus demokratietheoretischen Gründen und aus verfassungsrechtlichen Grünen.

1. Das Grabenwahlsystem in Fakten 

Wäre das Grabenwahlsystem bei der Bundestagswahl 2017 angewendet worden, sähe der Bundestag zunächst heute so aus:

CDU: 185 Direktmandate (CDU) +80 Landelistensitze  (26,8% von 299) = 265 Sitze

CSU: 46 Direktmandate  (CSU) + 19 Landeslistensitze (6,2% von 299) = 64 Sitze

SPD:  59 Direktmandate + 60 Landeslistensitze (20% von 299) = 119 Sitze

Grüne:  1 Direktmandat + 27 Landeslistensitze (8,9% von 299) = 28 Sitze

FDP:  0 Direktmandate + 32 Landeslistensitze…

… zu Hause, bevor es morgen wieder ins Büro geht.

Den Tag verbrachte ich heute weitgehend im Plenum des Bundestages, immerhin stand die Debatte um die Verlängerung des Mandates der Bundeswehr in Afghanistan auf der Tagesordnung. Die LINKE ist dagegen und hat das durch die Rede von Paul Schäfer auch deutlich zum Ausdruck gebracht. Bei diesem Thema gab es dann auch den ersten Hammelsprung. Es wurde nämlich gefordert, dass Ex-Verteidigungsminster Jung zu den jüngsten Ereignissen Stellung nimmt. Es war schon lustig zu beobachten, wie auf einmal von überall her die Abgeordneten der Koalitionäre auftauchten und so gerade noch ihre Mehrheit sicherten. Jung hat dann später doch geredet – aber nichts gesagt.

Am Abend besuchte ich dann noch eine interessante Veranstaltung der deutschen Vereinigung für Parlamentsrecht zum Thema verfassungswidriges Wahlrecht. Hier muss ja bis Mitte 2011 eine Lösung zum Problem des sog. negativen Stimmgewichts gefunden werden. Die Vereinigung hatte mit Prof. Isensee, Prof. Behnke und…