Der Unterschied zwischen Ausschuss und Vermittlungsausschuss war der entscheidende Grund für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur spiegelbildlichen Zusammensetzung von Arbeitsgruppen im Vermittlungsausschuss.

Der Entscheidungssatz des Bundesverfassungsgerichtes lautet: „Der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen gilt nicht für Arbeitsgruppen des Vermittlungsausschusses, unabhängig davon, ob diese durch einen förmlichen Beschluss des Ausschusses oder durch eine informelle Entscheidung eingerichtet werden“.

Worum ging es eigentlich?

Nach Art. 77 Abs. 2 GG  gibt es einen aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates für die gemeinsame Beratung von Vorlagen gebildeten Ausschuss. Dieser Ausschuss heißt Vermittlungsausschuss. Die Zusammensetzung und das Verfahren dieses Ausschusses regelt eine Geschäftsordnung. Bundestag und Bundesrat entsenden je 16 ihrer Mitglieder in den ständigen Vermittlungsausschuss. Beschlüsse des Vermittlungsausschusses bedürfen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Der Vermittlungsausschuss kann Unterausschüsse bilden, in der Geschäftsordnung sind Arbeitsgruppen nicht vorgesehen. Im Zeitraum 2009-2013 (17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages) teilten sich die 16 Mitglieder des Bundestages im Vermittlungsausschuss auf die…

… zu Hause, bevor es morgen wieder ins Büro geht.

Den Tag verbrachte ich heute weitgehend im Plenum des Bundestages, immerhin stand die Debatte um die Verlängerung des Mandates der Bundeswehr in Afghanistan auf der Tagesordnung. Die LINKE ist dagegen und hat das durch die Rede von Paul Schäfer auch deutlich zum Ausdruck gebracht. Bei diesem Thema gab es dann auch den ersten Hammelsprung. Es wurde nämlich gefordert, dass Ex-Verteidigungsminster Jung zu den jüngsten Ereignissen Stellung nimmt. Es war schon lustig zu beobachten, wie auf einmal von überall her die Abgeordneten der Koalitionäre auftauchten und so gerade noch ihre Mehrheit sicherten. Jung hat dann später doch geredet – aber nichts gesagt.

Am Abend besuchte ich dann noch eine interessante Veranstaltung der deutschen Vereinigung für Parlamentsrecht zum Thema verfassungswidriges Wahlrecht. Hier muss ja bis Mitte 2011 eine Lösung zum Problem des sog. negativen Stimmgewichts gefunden werden. Die Vereinigung hatte mit Prof. Isensee, Prof. Behnke und…