Typisch!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) trifft eine Entscheidung, alle Welt redet darüber und dies verkürzt. :-( Selbst innerhalb meiner Partei werden aus der Entscheidung unterschiedliche Schlussfolgerungen gezogen :-( .

Der EuGH hat dem Kampf um eine sozial gerechtere Arbeitswelt einen schweren Schlag versetzt, er hat dem Wettbewerb den Vorzug vor sozialen Standards gegeben. Aber man muss das Urteil nicht so auslegen, wie die meisten Medien…

1. In Ziffer 24 des Urteils heißt es:

“… kann eine Gesetzesnorm wie das Landesvergabegesetz, die selbst keinen Mindestlohnsatz festlegt, nicht als Rechtsvorschrift im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Unberabs. 1 erster Gedankenstrich der Richtlinie 96/71 […] angesehen werden.”

Dies könnte ja nun implizieren, das Vergabegesetze, die selbst einen Mindestlohnsatz festlegen -wie das Vergabegesetz in Berlin–  eine solche Rechtsnorm wie vom EuGH gefordert darstellen könnten… :-)

2. In den Ziffern 30, 31, 35, 37 und 42 wird immer sehr deutlich Bezug genommen auf “die Maßnahmen im Ausgangsverfahren“. Daraus könnte ja auch argumentativ geschlussfolgert werden, dass die Entscheidung eben nur für “die Maßnahmen im Ausgangsverfahren” gilt und nicht für das Vergabegesetz in Niedersachsen an sich oder gar andere Vergabegesetze. Dies würde ich im übrigen auch darauf stützen, dass der EuGH für Recht erkannt hat:

“Die Richtlinie […] des Europäischen Parlaments und des Rates […], ausgelegt im Licht des Art. 49 EG, steht in einer Situation, wie sie dem Ausgangsverfahren zugrunde liegt, einer gesetzlichen Maßnahme eines Hoheitsträgers eines Mitgliedstaates entgegen, […].

🙂

3. Interessanterweise wird auf die Ziffer 42 des Urteils überhaupt nicht eingangen. Dort wird erklärt, dass

“aus den übersandten Akten nicht hervor [geht], dass eine Maßnahme, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede steht, erforderlich wäre, um den -vom Gerichtshof als möglichen zwingenden Grund des Allgemeininteresses anerkannten- Zweck zu erreichen, eine erhebliche Gefährdung des finanziellen Gleichgewichts des Systems der sozialen Sicherheit zu verhindern.”  

Das bedeutet doch, dass hier schlampig vorgetragen wurde und im Falle eines besseren Vortrages es zumindest nicht ausgeschlossen ist, dass der EuGH anders entschieden hätte… . :-)

Problematisch scheint mir eher zu sein, dass in Ziffer 29 des Urteils darauf verwiesen wird, dass der EuGH indirekt kritisiert, dass die Mindestlöhne nur für öffentliche Aufträge gelten und nicht für Private. Andererseits wiederum könnte man dies für eine neue Offensive für einen gesetzlichen Mindestlohn nutzen. :-) :-) Der Wirtschaftssenator von Berlin, Harald Wolf, hat dies umgehend getan und in seiner Presseerklärung einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn gefordert. Auch der Landesvorsitzende der Berliner LINKEN fordert einen gesetzlichen Mindestlohn. :-) :-)

Mein Freund Diether und Ulla Lötzer machen dafür eine ganz andere Spielwiese auf: “Stop der Ratifizierung der Lissaboner Verträge!”  Beide verzichten auf die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn. Ganz vorsichtig frage ich einmal: Auch ohne Lissabon-Verträge konnte der EuGH in dem benannten konkreten Fall gegen Mindestlöhne entscheiden. Was verändert sich konkret auf die Entscheidung des EuGH bezogen, wenn die Verträge ratifiziert werden und was wenn sie nicht ratifiziert werden? Gar nichts, oder? Warum bieten beide keine Lösung an und sprechen indirekt die Bundesregierung von jeder Verantwortung frei? Welche (innerparteiliche) Auseinandersetzung wird da schon wieder vorbereitet? :-( Die Antwort ist ganz einfach: Berlin-Bashing :-( . Wenn man hier liest, erster Absatz, letzer Satz, wird die Stoßrichtung klar. Schade, Schade das auch hier eine Debatte instrumentalisiert wird. :-( :-(

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