ACTA, IPRED und die Bundesregierung

Bereits hier hatte ich ja darauf hingewiesen, dass die Justizministerin zugesagt hat die Stellungnahme zur Enforcement-Richtlinie (IPRED) dem Rechtsausschuss zukommen zu lassen.  Die Justizministerin hat Wort gehalten und die  Stellungnahme wurde nun dem Rechtsausschuss übersandt. Auf den ersten Blick gibt sie nicht viel her, es bestätigt sich nämlich, dass die Bundesregierung kein Handlungsbedarf zur Überarbeitung der Richtlinie sieht.

Doch wer genauer hinsieht, findet doch die eine oder andere interessante Stelle. In Ziffer 2 wird beispielsweise darauf hingewiesen, dass hinsichtlich Mittelspersonen im Online-Bereich in jedem Fall Regelungen abzulehnen sind, die auf Einführung von Internetsperren zielen. Soweit so gut. Doch dann kommt folgender Satz: „Problematisch sind außerdem Regelungen zur präventiven Kontrolle von Inhalten.“ Wohlgemerkt „problematisch“ nicht „abzulehnen“ steht da. Auf Seite 4 ist dann im Hinblick auf die stärkere Beteiligung der Vermittler bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen davon die Rede, dass aus deutscher Sicht „derzeit noch nicht“ Schlussfolgerungen gezogen werden sollen. Es erfolgt ein direkter Hinweis darauf, dass national die Meinungsfindung noch nicht abgeschlossen sei.

Und auch die Antwort auf die Kleine Anfrage der LINKEN zu ACTA, IPRED und Warnhinweisen liegt mittlerweile vor. Darin heißt es u.a., dass es „keine geheimen Protokolle oder Vereinbarungen zur Auslegung des Abkommens, die der Öffentlichkeit vorenthalten werden“ gibt. Im Hinblick auf die Enforcement-Richtlinie wird wiederholt, dass Änderungen an der Richtlinie aus deutscher Sicht nicht veranlasst sind. Im Hinblick auf die Warnhinweisstudie empfiehlt sich in jedem Fall anzusehen, wer zur Debatte derselben am 15. März 2012 eingeladen wurde. Sehr schön zusammengefasst und bewertet wurde die im übrigen hier.

Gerade im Hinblick auf die Enforcement-Richtlinie und die Stellungnahme der Bundesregierung heißt es jetzt, genau zu beobachten was passiert. Gegebenenfalls muss die Bundesregierung nämlich daran erinnert werden, was sie einst dazu mitgeteilt hat: Kein Überarbeitungsbedarf.

3 Replies to “ACTA, IPRED und die Bundesregierung”

  1. Die Berichterstattung zu den Anti-ACTA Protesten empfinde ich als Propagandaschlacht der Rechteindustrie und des überwachungsirren Staates. Es wird Alles nur auf das unbeschränkte illegale Kopieren reduziert. Dabei möchte ich darauf hinweisen, das es primär gegen die Spitzeilei geht. Sollten die Überwachungsmöglichkeiten geschaffen werden, dann werden diese erbarmungs- und gewissenlos genutzt. Ich erinnere an Mautbrücken, Theorie: Abrechnung des LKW Verkehrs, Wahrheit: scannen aller KFZ Kennzeichen. Bundestrojaner, Theorie: Bekämpfung Terrorismus, Wahrheit: z.B. Überwachung von illegalem Handel mit Dopingmitteln. Vorratsdatenspeicherung (obwohl Verboten und Verfassungswidrig!): Bekämpfung Terrorismus, Wahrheit: z.B. illegale massenhafte Erfassung von Bewegungsprofilen unerwünschter Demonstranten. Ach kennen Sie den?: VS: „Wir bereiten im Moment die offiziellen Actra-Demonstrations Zahlen auf. Weiß jemand wie man aus den Handydaten die Anwohner raus rechnet?“

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