Polizeiauflagen weitestgehend rechtswidrig

Ich habe an dieser und dieser Stelle bereits auf die Auseinandersetzung um die am Brandenburger Tor protestierenden Flüchtlinge und die in meinen Augen rechtswidrigen Auflagen -deren politisch Verantwortliche Innensenator Henkel und die amtierende Polizeipräsidentin Koppers sind- verwiesen.

Nun hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Datum vom heutigen Tag (VG 1 L 299.12) beschlossen, dass die „aufschiebende Wirkung des Widerspruchs (…) insoweit wiederhergestellt wird, als die Verwendung von Sitzunterlagen wie Sitzkissen, kleiner Pappen oder Ähnlichem untersagt wird.“  Unjuristisch heißt das, Sitzunterlagen wie Sitzkissen, kleine Pappen und Ähnliches sind erlaubt.

Das ist gut. Wie falsch die Auflagen waren, zeigt sich aber vor allem in den weiteren Ausführungen des Gerichts.  So heißt es auf Seite 5: „… bestehen allerdings ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der versammlungsrechtlichen Auflage im Hinblick auf die Untersagung der Verwendung von zum auf dem Boden Sitzen einzelner Versammlungsteilnehmer gegen Kälte und Witterungseinfluss notwendige Unterlagen.“ Das Gericht verweist auf die Urteile des BVerfG nach denen Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Veranstaltung dem Selbstbestimmungsrecht der Versammlungsteilnehmer/innen unterliegt. Auf Seite 6 heißt es dann: Wird aber über einen längeren Zeitraum durchgehend auch nachts demonstriert, zieht dies zwangsläufig das Bedürfnis nach einem zeitweiligen Ausruhen der einzelnen Versammlungsteilnehmer nach sich, so dass auch derartige Ruhepausen von Art. 8 GG geschützt sind, um eine effektive Kundgabe des Anliegens der Versammlungsteilnehmer zu gewährleisten. Es kann dementsprechend nicht verlangt werden, dass die Teilnehmer einer Dauermahnwache nur stehen. Dies zugrunde gelegt, kann von den Teilnehmern ebenfalls nicht erwartet werden, sich den Witterungsbedingungen vollkommen ungeschützt auszusetzen. Denn dies liefe wegen der damit verbundenen Gesundheitsgefährdung im Ergebnis darauf hinaus, dass sich die Grundrechtsträger an der Ausübung ihres Rechts auf Versammlungsfreiheit jedenfalls in der kalten Jahreszeit gehindert sehen könnten.“ 

Das Gericht sagt damit -wenn auch nicht so deutlich- dass es sich bei den Aktivitäten der Polizei in den vergangenen Tagen um nicht von der Verfassung gedeckte Schikanen gehandelt hat.  Das wird auch an einer anderen Stelle deutlich. Das VG meint zwar, dass der Schutz der Versammlungsteilnehmer auf das absolut notwendige Maß zu beschränken sei der eine Versammlungsausübung noch gestattet, meint dann aber  Seite 7: „Zuzulassen sind daher unter diesem Gesichtspunkt lediglich Sitzkissen, kleinere Pappen oder ähnliche Sitzunterlagen. Erst recht gilt dies -da insofern schon kein über den Gebrauch von anderer Kleidung hinausgehender Gebrauch der Straße festzustellen ist- für beispielsweise am Körper getragene Isomatten oder Manteldecken. Auch wenn dies nicht Gegenstand der angegegriffenen Auflage sein dürfte, weist die Kammer darauf hin, dass die Nutzung von Wärmeflaschen, Handwärmern, warmen Getränken und Ähnlichem ebenfalls ohne Weiteres dem Schutzbereich der Versammlungsfreiheit untersteht  und entgegen der bisherigen polizeilichen Handhabung polizeilich in jedem Fall zuzulassen ist.“

Bleibt noch die Frage, wie das mit den Schlafsäcken ist und den Isomatten zum Schlafen. Hierzu sagt das VG auf Seite 8: „Ob die Untersagung der Nutzung von Schlafsäcken, Isomatten etc. zum Schlafen rechtmäßig ist, ist hingegen eine bislang ungeklärte Rechtsfrage, … .“  Wenn es sich aber um eine ungeklärte Rechtsfrage handelt, dann gibt es auch -entgegen der Aussagen der Beamten vor Ort- keinen zwingenden juristischen Grund Schlafsäcke und Isomatten zum Schlafen zu verbieten. Es gab hier die ganze Zeit Ermessensspielraum, der nur nicht genutzt wurde. Das VG selbst verweist im übrigen auf die Wärmebusse „am Versammlungsort“ in seiner Begründung, warum es die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs hinsichtlich Schlafsäcken und Isomatten nicht wiederherstellt. 

Den Flüchtlingen am Brandenburg Tor bleibt zu wünschen, dass die Beamten vor Ort den Beschluss des VG auswendig lernen und somit dafür sorgen, dass die Flüchtlinge nicht weiter schikaniert werden. Die politisch Verantwortlichen sollten sich angesichts des Beschlusses des VG schämen, diese Auflagen erlassen oder geduldet zu haben.

11 Replies to “Polizeiauflagen weitestgehend rechtswidrig”

  1. Wunderbar!!! Vielleicht sollten Sie mal ihre Energie für wichtige Sachen gebrauchen. Wir haben in Berlin sicherlich genug andere Sorgen ..Kinderarmut, Bildung etc. Wen interessiert es ob irgendwelche Flüchtlinge auf Schlafsäcken oder ähnlichen am BT campieren. Nehmen Sie doch zu Hause welche auf anstatt gegen die Rechtsstaatlichkeit zu mosern. Wir haben in Berlin wie gesagt andere Probleme!!!

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  3. das sehe ich ganz anders. ersten zeigt der beschluss des vg berlin, dass die auflagen weitestgehend rechtswidrig waren. zweitens ist es eine frage der menschlichkeit, menschen die ihr gutes recht auf versammlungsfreiheit ausüben und daran durch faktisches handeln/auflagen gehindert werden zu unterstützen. drittens wäre es gut, sich einfach mal in die situation der menschen hineinzuversetzen, die der residenzpflicht unterliegen, nicht arbeiten dürfen, sondergesetzen unterworfen sind etc. bevor hier solche sprüche abgelassen werden. viertens bin ich nicht bereit die einen probleme gegen die anderen probleme auszuspielen.

  4. Gut, dass Du da dran bleibst. vielen. Dank! Lass Dich von doofen Kommentaren nicht verunsichern.

  5. Wer illegale Polizeischikanen gegen demonstrierende Flüchtlinge für weniger wichtig als Kinderarmut oder Bildungsmisere hält, der vergisst bzw. ignoriert, das dieselben Schikanen bei Demonstrationen gegen z.b. Kinderarmut oder Bildungsmisere eingesetzt würden. Deutlicher kann man kaum zeigen ein eigensüchtiger Ignorant zu sein.

  6. @1 (gerald m.):

    ich finde das wichtig, mich interessiert das. was tun sie eigentlich selber gegen kinderarmut? elf uhr abends kommentare tippen, in denen die freude über eine rechtsstaatliche entscheidung eines gerichts als „mosern gegen die rechtsstaatlichkeit“ beschimpft wird?

    .~.

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  8. @Gerald M.:

    „Wunderbar!!! Vielleicht sollten Sie mal ihre Energie für wichtige Sachen gebrauchen. Wir haben in Berlin sicherlich genug andere Sorgen ..Kinderarmut, Bildung etc. Wen interessiert es ob irgendwelche Flüchtlinge auf Schlafsäcken oder ähnlichen am BT campieren.“

    Ich teile Ihre Meinung zu hundert Prozent, aber die Berliner Polizei hat ihren Dämpfer gekriegt und kümmert sich nun hoffentlich wieder um Wichtigeres. Sie meinten doch die Polizei? Bitte sagen Sie mir, dass es so war!

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