Die Sache mit dem Rechtsempfinden

Es war und ist zum Teil noch ziemlich heiß. Das scheint Auswirkungen zu haben. Zum Beispiel auf den Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Herrn Reul. Das ist jetzt die wohlwollende Annahme, eine andere wäre, er ist ein Antidemokrat. Der Innenminister dieses Bundeslandes tat kund: „Richter sollten immer auch im Blick haben, dass ihre Entscheidungen dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen.“ Dieser Satz ist auf so vielen Ebenen unterirdisch, das frau eigentlich gar nicht weiß, wo sie anfangen soll. Da wäre zunächst der Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz (das Grundgesetz gilt auch in NRW), der besagt, dass die Rechtsprechung an Recht und Gesetz gebunden Continue Reading →

Jenseits des Rechtsstaates

Innenminister/innen werden manchmal auch Verfassungsminister/innen genannt. Ihnen obliegt der Schutz der Verfassung, auch Grundgesetz genannt. Das Grundgesetz feiert heute seinen 64. Geburtstag und legt in Artikel 20 Abs. 1 fest, dass die Bundesrepublik ein Rechtsstaat ist. Zu einem Rechtsstaat gehört auch -siehe Artikel 20 Abs. 3 GG- das die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden ist. Sollte sich herausstellen das die Berichterstattung über das Treffen der Innenminister von Bund und Ländern richtig sind, nach denen schwere Straftaten von V-Leuten des Verfassungsschutzes nicht strafrechtlich verfolgt werden sollen, dürfte der Artikel 20 Abs. 3 GG mal ebenso ausgehebelt Continue Reading →