Hände weg vom Hauptausschuss

Gestern durfte der Bundestag mal tagen. Wann wir im Plenum sitzen und wann nicht ist derzeit ja unklar. Aber gestern gab die Kanzlerin eine Regierungserklärung ab und wurde über den NSA-Bespitzelungsskandal gesprochen.

Die Debatte will ich hier gar nicht bewerten, denn das Entscheidende fand an ihrem Ende statt und darauf will ich eingehen. Die Fraktionen von LINKEN und Grünen hatten jeweils Entschließungsanträge zum Thema gestellt. Sie wünschten -logischerweise- eine Sofortabstimmung. Das sah die vermutliche Große Koalition aber anders. Sie wollte eine Überweisung in den Ausschuss. In den was? In den Ausschuss. Komischerweise gibt es aber noch keine Ausschüsse, in die irgendetwas überwiesen werden könnte.

Kurz dachte ich, dass die vermutliche Große Koalition mal klug ist und dem Antrag zur Ausschusseinsetzung der LINKEN zustimmen würde. Spricht ja eigentlich auch gar nichts dagegen. Es handelt sich um die Ausschüsse, die vom Grundgesetz vorgeschrieben sind und jene, die es seit zig Jahren als eigenständige Ausschüsse gibt und die unabhängig von der Regierungsbildung sind. (Für Britta Haßelmann von den Grünen die diesem Vorschlag damit begegnete, dann könne man auch den Ausschuss für Arbeit und Soziales einsetzen (http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18002.pdf, S. 66): Ob es ein Ministerium für Arbeit und Soziales oder einen anderen Ministeriumszuschnitt gibt wissen wir noch nicht. Wir gehen aber hoffentlich alle davon aus, dass es eigenständige Ministerien für den Bereich Finanzen, Justiz und Inneres geben wird. Insofern ist der Vorschlag der LINKEN durchdacht und der Hinweis mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales einfach nur eine populistische und dumme Lachnummer.)

Dem war aber natürlich nicht so. Die vermutliche Große Koalition will einen sog. Hauptausschuss einrichten.  Einen was? Einen Hauptausschuss. Wie lange der bestehen soll und wie groß der sein soll, das ist mir alles nicht bekannt. So wie sich das derzeit darstellt mit dem Hauptausschuss wird es aber so sein, dass er ein Miniparlament auf Zeit -bis die Koalitionsverhandlungen abgeschlossen und die Ausschüsse gebildet werden- ist. Die Fraktionen wählen aus, wer im Ausschuss arbeiten darf und dem Rest wird die Ausschussarbeit vorenthalten.

Einen Hauptausschuss kennt weder der Grundgesetz noch die Geschäftsordnung. Im Gegenteil. Letztere sieht in § 54  die Einrichtung von  ständigen Ausschüsse vor. Ständig heißt aber, dass sie nicht zeitlich begrenzt sind. Will die vermutliche Große Koalition hier ein zusätzliches Miniparlament schaffen oder will sie einfach die Geschäftsordnung umgehen? Nach § 54 Abs. 2 Geschäftsordnung kann für einzelne Angelegenheiten ein Sonderausschuss gebildet werden. Der geplante Hauptausschuss soll sich wohl aber nicht mit einer einzelnen Angelegenheit beschäftigen, oder? Kurz und gut, der Hauptausschuss wäre Geschäftsordnungswidrig.

Schlimmer noch, der Hauptausschuss ist in meinen Augen auch Grundgesetzwidrig. Er verstößt gegen die sich aus Art. 38 Abs. 1 S. 2  Grundgesetz ergebende Gleichheit der Abgeordneten. Das Bundesverfassungsgericht hat das im sog. Wüppesahl-Urteil sehr gut ausgeführt. Zumindest in meiner Zeit des Jura-Studiums wurde dieses Urteil hoch und runter besprochen.

Der Kern des Wüppesahl-Urteils besagt, dass alle (!!!)  Abgeordneten gleichberechtigt an der Arbeit des Bundestages teilnehmen können müssen. Der geplante Hauptausschuss würde genau das verhindern, er würde ein Zwei-Klassen-System von Abgeordneten schaffen. Diejenigen die im Hauptausschuss arbeiten können/dürfen und diejenigen Abgeordneten, die ohne Ausschussarbeit dastehen.

Zunächst sagt das Wüppesahl-Urteil im Hinblick auf die Geschäftsordnungskompetenz des Bundestages aus Artikel 40 Abs. 1 S. 2 GG: „Dem Bundestag obliegt es, in dem von der Verfassung vorgezeichneten Rahmen seine Arbeit und die Erledigung seiner Aufgaben auf der Grundlage des Prinzips der Beteiligung aller zu organisieren (Art. 40 Abs. 1 Satz 2 GG).“  Das heißt zunächst erst einmal, dass der Bundestag in der Geschäftsordnung nicht völlig frei ist, sondern sich im Rahmen  dessen bewegen muss, was das Grundgesetz ihm vorgibt. Darüber hinaus wird aber schon hier klargestellt, dass die Geschäftsordnung die Beteiligung aller (!!) gewährleisten muss.  Das führt das Bundesverfassungsgericht dann auch weiter aus:  „Alle Abgeordneten sind berufen, an der Arbeit des Bundestages mit gleichen Rechten und Pflichten teilzunehmen. Dies folgt vor allem daraus, daß die Repräsentation des Volkes vom Parlament als ganzem, dh in der Gesamtheit seiner Mitglieder als Repräsentanten, bewirkt wird. Dies setzt die gleiche Mitwirkungsbefugnis aller Abgeordneten voraus.“ Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was daran nicht zu verstehen ist. Aller heißt eben Alle und nicht Einige. 

Doch das Bundesverfassungsgericht wird noch deutlicher:  „Eine prinzipielle Mitwirkungsmöglichkeit hat für den einzelnen Abgeordneten angesichts des Umstandes, daß ein Großteil der eigentlichen Sacharbeit des Bundestages von den Ausschüssen bewältigt wird, eine der Mitwirkung im Plenum vergleichbare Bedeutung. Von daher darf ein Abgeordneter nicht ohne gewichtige, an der Funktionstüchtigkeit des Parlaments orientierte Gründe von jeder Mitarbeit in den Ausschüssen ausgeschlossen werden.“ Ein Hauptausschuss würde nun aber gerade eine nicht unerhebliche Anzahl von Abgeordneten von jeder Mitarbeit in den Ausschüssen -in diesem Fall dem einzig dann existierenden Hauptausschuss- ausschließen. Die vermutliche Große Koalition kann mir nun aber nicht erklären, dass sie als Begründung die „Funktionstüchtigkeit des Parlaments“ heranziehen will. Das Parlament ist funktionstüchtig. Das Parlament könnte sogar -siehe den zitierten Antrag der LINKEN- Ausschüsse einsetzen. 

Aber vielleicht braucht die vermutliche Große Koalition ja ein wenig länger. Und deshalb gibt es noch ein Zitat vom Bundesverfassungsgericht:  „Alle Mitglieder des Bundestages haben dabei gleiche Rechte und Pflichten. Dies folgt vor allem daraus, daß die Repräsentation des Volkes sich im Parlament darstellt, daher nicht von einzelnen oder einer Gruppe von Abgeordneten, auch nicht von der parlamentarischen Mehrheit, sondern vom Parlament als Ganzem, d.h. in der Gesamtheit seiner Mitglieder als Repräsentanten, bewirkt wird. Dies setzt die gleiche Mitwirkungsbefugnis aller voraus.“ Der geplante Hauptausschuss setzt nun gerade die „gleichen Rechte und Pflichten“ für die Abgeordneten außer Kraft. Der geplante Hauptausschuss sorgt dafür, dass  „gleiche Mitwirkungsbefugnisse“ nicht bestehen. 

Falls nun noch jemand auf die Idee kommen könnte, das Problem vielleicht doch durch die Geschäftsordnung zu regeln, verweise ich erneut auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts:  „… werden die den einzelnen Abgeordneten aus ihrem verfassungsrechtlichen Status zufließenden Rechte durch die Geschäftsordnung nicht erst begründet, sie regelt vielmehr nur die Art und Weise ihrer Ausübung. (…) Allerdings darf – gerade um der Repräsentationsfähigkeit und der Funktionstüchtigkeit des Parlaments willen – das Recht des einzelnen Abgeordneten, an der Willensbildung und Entscheidungsfindung des Bundestages mitzuwirken und seine besonderen Erfahrungen und Kenntnisse darin einzubringen, dabei nicht in Frage gestellt werden; die Rechte des einzelnen Abgeordneten dürfen zwar im einzelnen ausgestaltet und insofern auch eingeschränkt, ihm jedoch grundsätzlich nicht entzogen werden (…). Richtmaß für die Ausgestaltung der Organisation und des Geschäftsgangs muß das Prinzip der Beteiligung aller Abgeordneten bleiben.“

Aus meiner Sicht ist das Bundesverfassungsgericht eindeutig und die vermutliche Große Koalition sollte es mit dem Hauptausschuss erst gar nicht versuchen.  Ich zitiere noch einmal das Bundesverfassungsgericht:  „Aus dem vom Bundesverfassungsgericht im wesentlichen in seiner Rechtsprechung zum Wahlrecht entwickelten sogenannten formalisierten Gleichheitssatz folgt nichts anderes. Er besagt im vorliegenden Zusammenhang nur, daß alle Mitglieder des Bundestages einander formal gleichgestellt sind (…). Aus ihm folgt, daß die Geschäftsordnung das gleiche Recht jedes Abgeordneten, seine politischen Vorstellungen in den Willensbildungsprozeß des Parlaments einzubringen, nicht antasten darf, mag sich auch der tatsächliche Einfluß der Abgeordneten auf Verlauf und Inhalt parlamentarischer Entscheidungsfindung je nach ihren persönlichen Fähigkeiten, ihrem Arbeitseinsatz, den von ihnen bekleideten parlamentarischen Ämtern, aber etwa auch nach Maßgabe ihrer Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Fraktion unterschiedlich entwickeln.“

Wir Abgeordneten werden nicht allein für Wahlkreisarbeit (die läuft auch ohne Sitzungswochen des Bundestages) bezahlt, sondern auch für die parlamentarische Arbeit. Der Bundestag ist der Gesetzgeber und deshalb muss der Bundestag sofort arbeitsfähig gemacht werden. Das geht auch verfassungskonform, d.h. ohne Hauptausschuss. Der Bundestag könnte dem Antrag der LINKEN zustimmen oder seine Mehrheit macht einen eigenen Vorschlag zur Einsetzung von Ausschüssen. Vielleicht geht das ja schon beim nächsten Sitzungstag. Wann ist der eigentlich?

15 Replies to “Hände weg vom Hauptausschuss”

  1. Wenn Union & SPD mit ihrem dubiosen „Hauptausschuss“ einfach vorpreschen, könnten Linke & Grüne das auch:
    Was spricht dagegen, dass die beiden kleineren Fraktionen einfach ihre Vertreter in die normalen Ausschüsse wählen und dort sogleich die Arbeit aufnehmen – frei nach dem Motto: Wir fangen schon mal an, Ihr könnt ja später nachkommen. So könnte man Union & SPD medienwirksam als Ausschuss-Boykotteure präsentieren.

  2. ich halte das aus zwei gründen für keine gute idee:
    1) haben die grünen in der debatte gezeigt, dass sie in der frage keine position haben (siehe der einwand zum einwand von frau haßelmann von den grünen)
    2) die idee mag populistisch gut daherkommen, praktisch macht sie den bundestag aber auch nicht arbeitsfähig. mir geht es aber um eine verfassungsmäßige arbeitsfähigkeit.
    ich präferiere an dieser stelle dann schon den weg nach karlsruhe zum bundesverfassungsgericht.

  3. Liebe Halina,
    leider hast du bei deiner Argumentation nicht nachgedacht oder populistisch argumentiert. Vielleicht kannst du aber auch einfach nicht rechnen. Na, wie auch immer … laut Antrag der LINKEn würden 296 MdB in den von dir/euch gewünschten Ausschüssen arbeiten können. Da wir aber 631 Abgeordnete haben, wären auch hier mehr als die Hälfte nicht an der Ausschussarbeit beteiligt. Somit würde auch die linke Bundestagsfraktion das Zwei-Klassen-System mit ihrem Antrag nicht umgehen.
    Noch mal zum Nachrechnen:
    http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/bt?rp=http%3A//dipbt.bundestag.de/dip21.web/searchDocuments/simple_search.do%3Fnummer=18/54%26method=Suchen%26herausgeber=BT%26dokType=drs

  4. dieses problem habe ich sehr wohl gesehen. es ist aber der geringere eingriff in die rechte der abgeordneten, als der geplante hauptausschuss mit nur knapp unter 50 mitgliedern.

  5. Diese Art von Ausschuss, halte ich für undemokratisch. Bei diesem tun, entziehen sich die Parteien CDU/CSU und die SPD dem parlamentarischen Gedanken, und es entzieht sich jeglicher demokratischer legitimation, nähmlich derer 71 Prozent, die mit ihrem X das parlemtarische System eine legitmation verliehen haben.

    Ein wirrer ‚Hauptausschuss‘ soll nun wie eine willkürliche Kommission Rechtstaatlich handeln? ohne mich.

  6. mir ist gerade aufgefallen, dass im hinblick auf den antrag der fraktion die linke ich nur auf die zahl 296 eingegangen bin.
    wenn im hauptausschuss 47 abgeordnete mitarbeiten sollen und ebensoviel stellvertreter/innen sind dies 94 abgeordnete und damit knapp 15%.
    wenn nach dem antrag der linken 296 abgeordnete und ebensoviel stellvertreter/innen in den ausschüssen arbeiten wären dies insgesamt 592 abgeordnete und damit knapp 94%.

  7. Was spricht eigentlich gegen einen sofortigen Antrag auf Erlaß einer einstweilige Verfügung beim BVerfG gegen die geplante Einsetzung des Hauptausschusses?

  8. nichts. außer einem mehrheitlich politischen willen in der fraktion dafür.

  9. Du hast geschrieben: „Der geplante Hauptausschuss setzt nun gerade die “gleichen Rechte und Pflichten” für die Abgeordneten außer Kraft. Der geplante Hauptausschuss sorgt dafür, dass “gleiche Mitwirkungsbefugnisse” nicht bestehen. “

    Stellvertretung ist auch nicht „gleiche Rechte und Pflichten“, oder? Und „gleiche Mitwirkungsbefugnisse“ sind da imho auch nicht vorhanden.

  10. es gibt keinen fraktionszwang. es gibt die freiwillige einsicht, dass frau nicht immer mit dem kopf durch die wand muss, wenn andere es anders sehen als sie selbst.

  11. Oh, das ist neu! Glückwunsch dazu. 🙂 Einsicht ist bekanntlich der erste Schritt zur Besserung … auch wenn ich auf die Klage und deren Ausgang gespannt gewesen wäre und die Sache mit dem freiwillig nicht so ganz glaube 😉

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