Das Bundesverfassungsgericht hat heute über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entschieden. Dieser Entscheidung lag ein Antrag der Grünen zu Grunde, dem DIE LINKE beigetreten war. In dem Antrag ging es darum, dass das Bundesverfassungsgericht den Rechtsausschuss verpflichten sollte, die Gesetzesentwürfe zum Thema „Ehe für Alle“ so auf die Tagesordnung zu setzen, dass der Bundestag in seiner letzten planmäßigen Sitzungswoche darüber entscheiden kann.
Das BVerfG hat dieses Ansinnen abgelehnt. Auffallend ist bei der Entscheidung des BVerfG, dass es sich überhaupt nicht mit der Frage des Verhältnisses von Legislative und Judikative sowie dem Gewaltenteilungsprinzip auseinandergesetzt hat. Es hat vielmehr allein verneint, dass die Behandlung der Gesetzentwürfe ohne jeden sachlichen Grund verschleppt wurde, und ebenso verneint, dass auf diese Weise versucht wurde, das Gesetzesinitiativrecht zu entleeren. Das BVerfG entschied:
„Gleichwohl kann nach dem derzeitigen Verfahrensstand weder eine willkürliche Verschleppung der Beschlussfassung über die streitgegenständlichen Gesetzesvorlagen (1) noch eine Entleerung des Gesetzesinitiativrechts der Antragstellerin festgestellt…