In vielen Parlamenten ist es dasselbe Spiel: Die AfD schlägt eine:n Kandidierenden für das Amt des Vizepräsidenten des Parlaments oder als Mitglied des Präsidiums vor und die entsprechende Person wird nicht gewählt. Nun ist die AfD zum BVerfG gegangen. Dieses wiederum hat zwei Entscheidungen im Hinbilick auf die Vizepräsidenten:innen des Bundestages gefällt, mit Aussagen die auch für andere Parlamente gelten dürften. Klatsche für die AfD wäre wohl die beste und kürzeste Zusammenfassung der beiden Entscheidungen.

Zunächst sei der Hinweis erlaubt, dass es sich um ein Organstreitverfahren handelt. Die wichtigsten Informationen zu einem Organstreitverfahren finden sich hier. Bei Organstreitverfahren geht es um einen Streit zwischen obersten Bundesorganen oder diesen gleichgestellten Beteiligten über ihre Rechte und Pflichten. Die Rechtsstellung von Fraktionen und Abgeordneten im Parlament wird regelmäßig im Organstreitverfahren geklärt.

Konkret betraf das Organstreitverfahren I die Frage, „ob aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG für einen Abgeordneten des Deutschen Bundestages das Recht folgt, für die Wahl des Bundestagsvizepräsidenten…

Gestern durfte der Bundestag mal tagen. Wann wir im Plenum sitzen und wann nicht ist derzeit ja unklar. Aber gestern gab die Kanzlerin eine Regierungserklärung ab und wurde über den NSA-Bespitzelungsskandal gesprochen.

Die Debatte will ich hier gar nicht bewerten, denn das Entscheidende fand an ihrem Ende statt und darauf will ich eingehen. Die Fraktionen von LINKEN und Grünen hatten jeweils Entschließungsanträge zum Thema gestellt. Sie wünschten -logischerweise- eine Sofortabstimmung. Das sah die vermutliche Große Koalition aber anders. Sie wollte eine Überweisung in den Ausschuss. In den was? In den Ausschuss. Komischerweise gibt es aber noch keine Ausschüsse, in die irgendetwas überwiesen werden könnte.

Kurz dachte ich, dass die vermutliche Große Koalition mal klug ist und dem Antrag zur Ausschusseinsetzung der LINKEN zustimmen würde. Spricht ja eigentlich auch gar nichts dagegen. Es handelt sich um die Ausschüsse, die vom Grundgesetz vorgeschrieben sind und jene, die es seit zig Jahren als eigenständige…

Das neue Wahlrecht ist nicht wirklich nachvollziehbar. Das ist keine Neuigkeit. Ich habe hier schon mal versucht ungefähr zu beschreiben, wie die Umrechnung von Prozenten in Mandate funktioniert.

Auf der Seite des Bundeswahlleiters befindet sich nun eine schöne Datei anhand derer die Umwandlung nachvollzogen werden kann. Und da kommt es dann zu einigen Aha-Effekten.

Unter 8.1.1. findet sich der erste Schritt, nämlich wieviel Mandate stehen einem Bundesland anhand der Bevölkerungszahl zu. Danach stünden zum Beispiel dem Land Berlin 24 Bundestagsmandate zu und dem Land Bayern 92 Mandate.

Im nächsten Schritt, zu finden unter 8.1.2. werden diese den Bundesländern zustehenden Mandate an die einzelnen Parteien entsprechend ihres Zweitstimmenergebnisses verteilt. In Berlin würde das so aussehen: 8 Sitze für die CDU, 5 Sitze für DIE LINKE,  7 Sitze für die SPD und 4 Sitze für die Grünen. In Bayern würden 56 Sitze an die CSU fallen, 23 an die SPD, 9 an…