Abschaffung des LSR – Schritt 3

Gestern fand -zu Protokoll- die erste Lesung des von den LINKEN und den Grünen eingebrachten Gesetzentwurfes zur Abschaffung des  Leistungsschutzrecht für Presseverleger (LSR) statt. Über Schritt 1 und Schritt 2 zur Abschaffung des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger habe ich bereits geschrieben.

Nun mag der eine oder die andere kritisieren, das die erste Lesung zu Protokoll stattfand. Tatsächlich dient das aber nur der Beschleunigung des Verfahrens. Ein früherer Zeitpunkt zur Aufsetzung des Tagesordnungspunktes war nicht möglich. Da die erste Lesung nun aber vorbei ist und der Gesetzentwurf in den Ausschuss für Recht- und Verbraucherschutz überwiesen wurde, besteht nun die realistische Chance, im März oder April die zweite und dritte Lesung durchzuführen. Wenn sich dann im Bundestag eine Mehrheit für die Abschaffung des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger findet, kann dieses im März oder April bereits Geschichte sein.

Die Reden zu Protokoll (ab Seite 7035) lassen einige Rückschlüsse zu. Ansgar Heveling von der CDU/CSU widmet die ersten vier Absätze seiner Rede Google um dann auszuführen: „Bei der Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage, das im August vergangenen Jahres in Kraft getreten ist, ging es eben gerade nicht um eine Gesetz zur Regulierung eines einzelnen Unternehmens. Vielmehr ging es darum, für den Bereich der Presse einen ordnungspolitischen Rahmen im Internet herzustellen. Mit diesem Gesetz haben wir eine seinerzeit bestehende Schutzlücke im Urheberrecht geschlossen (…).“ Im Hinblick auf die Auseinandersetzungen um das LSR seit seinem Inkrafttreten spricht Heveling von einem „vollkommen üblichen Verfahren„, m.a.W. die Rechtsprechung wird es schon richten. Heveling meint in Bezug auf die Frage, was das LSR eigentlich schützen soll: „Hinter griffigen Überschriften sowie Interesse weckenden Textanreißern stecken die geistigen Leistungen der Redakteurinnen und Redakteure ebenso wie die technisch-organisatorischen Leistungen der Verlage, die die Inhalte auf ihren Internetseiten entsprechend aufbereiten.“ Okay, das mit den Leitungen der Redakteurinnen und Redakteure ist richtig, die sind aber durch das Urheberrecht geschützt. Wieso die technisch-organisatorische Leistung der Aufbereitung der Inhalte im Urheberrecht geschützt werden sollte, verstehe ich immer noch nicht. Und schließlich bleibt zu fragen, ob die Redakteurinnen und Redakteure die Überschriften und Textanreißer nicht in ihren Artikeln selbst entwickeln. Kurz und gut, mit der Union wird es wohl -es sei denn es gibt da jetzt mal ordentlich Druck auf die- keine Abschaffung des LSR geben, denn: „Daher stehen wir nach wie vor zur Einführung des Leistungsschutzrechtes für Presseverlage (…).“ Michael Frieser von der CDU/CSU geht in die gleiche Richtung. Er sieht keinen Grund für die Gesetzgeber erneut tätig zu werden. Christian Flisek von der SPD bezieht sich auf die Anhörung im Ausschuss Digitale Agenda (siehe auch weiter unten hier im Blog), die ihn bestärkt habe, „hier zukünftig tätig zu werden„. Ein wenig später wird er noch deutlicher: „Das aktuell bestehende Leistungsschutzrecht für Presseverleger schützt weder die journalistische Qualität noch kleine Verlage vor dem Sterben.“ Allerdings möchte Flisek zunächst evaluieren und daraus dann die Schlussfolgerungen ziehen. Dabei müsse auch geprüft werden, ob dieses Gesetz nicht doch ein Investitionshemmnis darstellt. Der Gesetzentwurf von LINKEN und Grünen komme zu früh. In meiner Rede habe ich noch einmal deutlich gemacht: Das LSR war, ist und bleibt falsch. Es schafft Rechtsunsicherheit, ist innovationsfeindlich und verbessert die Lage von Urheberinnen und Urhebern nicht. Das Anti-Google-Gesetz ist zu einem Google-Stärkungs-Gesetz geworden. Statt dem Festhalten am LSR bedarf es eines vernünftigen Urhebervertragsrechtes, darüber sollte sich Gedanken gemacht werden. Tabea Rößner von den Grünen machte noch einmal deutlich, mit dem Gesetzentwurf geht es um die Rückgängigmachung eines unnötigen Gesetzes. Im Hinblick auf die Argumente bei der Einführung des LSR formulierte sie: „Das Leistungsschutzrecht hat exakt null zum Erhalt der Presselandschaft beigetragen.  Bisher flossen unseres Wissens nach keine Lizenzgebühren von Suchmaschinen an die Verlage. Die Aggregatoren wie bei web.de oder Rivva haben etliche Verlagsangebote vorsorglich aussortiert.“ Kurz zusammengefasst: LINKE und Grüne sind für die Aufhebung des Leistungsschutzrechtes für Presseverlage. Die SPD ist im Prinzip auch dafür, aber -das steht bedauerlicherweise in jedem Koalitionsvertrag weswegen es keinen Sinn macht das den jeweils einer Regierungsfraktion angehörenden Abgeordneten vorzuwerfen- sie kann nicht gegen die Union stimmen. Die Union findet das LSR immer noch eine ziemlich prima Angelegenheit. Wenn es mit der Abschaffung des LSR etwas werden soll, dann muss der Druck auf die Union erhöht werden. Die Abschaffung des LSR scheitert letztendlich an ihr.

Den ersten Druck gab es bereits am Mittwoch. Dort fand im Ausschuss Digitale Agenda eine öffentliches Fachgespräch zum Thema Urheberrechtsreform und Leistungsschutzrecht für Presseverleger statt. Nicht nur im Hinblick auf das Leistungsschutzrecht lohnt ein Blick in die schriftlichen Stellungnahmen der eingeladenen Sachverständigen.

Frau Steinbrecher von BITKOM formulierte in ihrer Stellungnahme: „Allerdings sei an dieser Stelle angemerkt, dass wir das in 2013 neu eingeführte Leistungsschutzrecht für Presseverleger (§§ 87f ff. UrhG) als verfassungswidrig, unverhältnismäßig, verfehlt und wirkungslos bewerten„. In ihren weiteren Ausführungen verwies Frau Steinbrecher darauf, dass „die Presseverleger ganz erheblich durch den von Suchdiensten generierten Traffic profitieren. Mit jedem durch Suchdienste zusätzlich zugeführten Nutzer steigen in einem linearen Verhältnis die auf den Verlagswebseiten generierten Werbeerlöse.“ Das LSR gefährde die Informationsfreiheit, die Medienfreiheit und die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit von betroffenen Informationsdiensten. Das LSR verstoße auch gegen den Bestimmtheitsgrundsatz.

In der sehr umfangreichen Stellungnahme von Prof. Hoeren gibt es einen Verweis auf Tucholsky. Seiner -also Hoerens, nicht Tucholskys- Meinung nach hat sich mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger das Urheberrecht umfassend geändert. Hoeren formuliert: „Es war mal ein Kulturrecht für Kreative. Es ist nun ein reines Wirtschaftsrecht für Verwerter.“  Hoeren argumentiert weiter: „Die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverleger hat neben den Problemen in der Anwendung zu der rechtspolitisch bedenklichen Situation geführt, dass der Schutz des Urhebers nach Art. 14 GG sowie nach Art. 2 Abs. 1 GG geringer wiegt als das Investitionsinteresse der Presseverlage.“ Hoeren findet, es sei an der Zeit „dieses bizarre Theater zu beenden und § 87f UrhG daher ersatzlos zu streichen„. Ein kleiner Tipp noch: Herr Prof. Hoeren erwähnt den hier schon verlinkten Gesetzentwurf, schreibt ihn den Grünen zu und verweist dazu in Fussnote 147 auf meinen Blog. Ich bin aber nicht bei den Grünen Mitglied und der Gesetzentwurf wurde von LINKEN und Grünen eingereicht.

Prof. Metzger findet: „Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist in seiner gegenwärtigen Form nicht geeignet, die vom Gesetzgeber formulierten Ziele zu verwirklichen.“ Prof. Spindler sieht im Leistungsschutzrecht für Presseverleger „ein Fremdkörper im Urheberrecht„.

Philipp Otto, der im Übrigen eine Generalrevision des Urheberrechts forderte und den Vorschlag unterbreitete, gesetzlich eine Mindestbeteiligung von 75% für Urheber festzuschreiben, formulierte in seiner Stellungnahme:  „Es ist völlig unverständlich, warum nun in der digitalen Welt willkürlich herausgegriffene Dienstleister ein eigenes Recht haben sollen. Sehr oft setzt der Dienstleister heute dieses Recht gegen die Interessen des Urhebers ein und verhindert bspw. eine Wiederauflage oder Neuveröffentlichung eines Werkes.“ Im Hinblick auf das Leistungsschutzrecht für Presseverleger machte der darauf aufmerksam, dass dieses den deutschen Verlegern massiv schade. Er forderte: „Nehmen Sie sich ein Herz und tun sie den Presseverlagen, insbesondere auch den Lokalzeitungen etwas Gutes und streichen Sie dieses Gesetz ersatzlos.“

Kurz und gut: Alle eingeladenen Sachverständigen machten sich für eine Aufhebung des LSR stark. Das müsste doch eigentlich ausreichen, um das LSR abzuschaffen. Wer sonst noch Interesse am Thema Urheberrecht hat, dem sei die Lektüre der Stellungnahmen auch jenseits der Passagen zum LSR empfohlen.

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