Am 23. Oktober 2014 habe ich via Twitter und hier auf den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger hingewiesen. Verbunden war dies mit der Bitte um Feedback.
Das was an Änderungen eingegangen ist, habe ich aufgenommen und zu großen Teilen eingearbeitet. Ein großes Dankeschön an diejenigen, die sich am Feedback beteiligt haben!
Heute wurde nun der Schritt 1 zur Abschaffung des Leistungsschutzrechtes gegangen. Als Einzelabgeordnete kann ich ja keine Gesetzesentwürfe in den Bundestag einbringen, sondern benötige dafür im Regelfall die Zustimmung meiner Fraktion. Das heißt natürlich, dass ich zunächst meine Fraktion von einer Idee für einen Gesetzentwurf überzeugen muss.
Doch bevor die Fraktion einen Gesetzentwurf berät und beschließt sind die Arbeitskreise dran. Heute hat der Arbeitskreis V (Demokratie, Recht und Gesellschaftsentwicklung) getagt. In diesem Arbeitskreis arbeite ich mit. Wenig überraschend hat der Arbeitskreis den Gesetzentwurf zur Aufhebung des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger heute beschlossen. Im Arbeitskreis informierte ich auch über die Anfrage der Grünen, ob der Gesetzentwurf nicht gemeinsam eingebracht werden kann. Die Anfrage hat natürlich eine gewisse Logik. Denn ein Aufhebungsgesetz ist ein Aufhebungsgesetz und zwei davon machen keinen Sinn, zumal wenn beide das Gleiche wollen. Andererseits ist es aber natürlich auch so, dass sich Parteien im Wettbewerb miteinander befinden und deshalb das Interesse besteht, wenn mensch eine gute Idee hat auch das Label dafür zu bekommen. Dennoch haben wir uns im Arbeitskreis dafür entschieden die Anfrage der Grünen positiv zu entscheiden. Es macht eben wirklich keinen Sinn, wenn das Gleiche gewollt ist, aus Parteienegoismus auf alleiniger Einreichung zu bestehen.
Der zweite Schritt steht nun noch aus. Die Fraktionen der LINKEN und von Bündnis 90/Die Grünen müssen den Gesetzentwurf noch beschließen. Wenn sich dann im Bundestag eine parlamentarische Mehrheit für die Aufhebung des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger findet, steht der Aufhebung nichts mehr im Wege. Außer vielleicht SPD und Union, die immer noch die Mehrheit im Bundestag stellen. Ich hoffe sehr, dass auch diese Fraktionen sich dazu entschließen können, dass unsinnige Leistungsschutzrecht aufzuheben. Dazu müssten sie nur unserem Gesetzentwurf zustimmen.
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