Besser wäre eine umfassende Debatte gewesen

Die Feiern zu 20 Jahre Deutsche Einheit sind absolviert. Viele lobende Worte fanden viele -vor allem an der sog. friedlichen Revolution nicht beteiligte Personen- für das Engagement derjenigen, die Träger der Veränderungen vor 20 Jahren waren.

Doch der Umgang mit den Opfern des politischen Unrechts in der DDR wirft ein anderes Licht auf die Einheitsfeierlichkeiten. Am 17. Juni 2010 wurde im Bundestag das erste mal über das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz geredet. Für die Fraktion DIE LINKE habe ich die Kritikpunkte am Gesetz vorgebracht, die kurz zusammgefasst werden können: Das Gesetz geht in die richtige Richtung, reicht aber bei weitem nicht aus. Die Tatsache, dass ein Anspruch erst nach 180 Tagen Haft entsteht ist nicht akzeptabel. Es ist nicht würdig, dass der Anspruch Einkommensabhängig ist, d.h. als soziale Ausgleichsleistung gewährt wird. Das Engagement gegen politisches Unrecht in der DDR zu würdigen muss einkommensunabhängig sein! Der Personenkreis muss ausgeweitet werden.

Der Rechtsausschuss einigte sich darauf, ein erweitertes Berichterstattergespräch durchzuführen. Das bedeutet, dass pro Fraktion ein/e Abgeordnete/r gemeinsam mit Sachverständigen über den Gesetzentwurf debattiert. So geschah es dann auch am 29. September. Gemeinsam mit Sachverständigen wurde debattiert, was wie am Gesetzentwurf noch verändert werden sollte.

In meiner Naivität dachte ich ja nun, dass ein solches Berichterstattergespräch dazu führt, dass in den Fraktionen und im Ministerium eine umfassende Auswertung erfolgt und nach dieser Auswertung der Gesetzentwurf überarbeitet wird, zumal ein Sachverständiger nicht kommen konnte und eine schriftliche Stellungnahme abgeben sollte. Doch weit gefehlt. Noch am selben Abend stellte sich heraus, dass das Thema nunmehr auf der Tagesordnung des Bundestages am Donnerstag, 7. Oktober steht. Absurd. Das ist nah an einer Verar***** der  Opfer des DDR-Unrechts und des Parlamentes. Denn eine umfassende Prüfung der Einwände kann so nicht erfolgen. So macht man parlamentarische Arbeit zur Farce.

Am Montag fand dann ein weiteres Berichterstattergespräch statt, immerhin hatte die Koalition mittlerweile einen Änderungsantrag eingebracht, der tatsächlich Kleinigkeiten des erweiterten Berichterstattergespräches aufgenommen hatte. Aber eben nur Kleinigkeiten. Forderungen die einer genaueren Prüfung bedurft hätten wurden nicht aufgenommen. Im Rahmen dieses Berichterstattergespräches erhielt ich dann auch die Information, dass die schriftliche Stellungnahme wohl vorliegt – zumindest den Koalitionsfraktionen. Ich zumindest bekam sie erst am Dienstag.

Dann folgte der nächste Akt. Im Minutentakt kamen die Entschließungsanträge der Oppositionsfraktionen. Dabei auch ein Entschließungsantrag der LINKEN zu SED-Opfern. Im Rechtsausschuss gab es noch eine kurze Debatte zum Verfahren und dann ging alles seinen sozialistischen parlamentarischen Gang.

Das Plenum des Bundestages debattierte wie vereinbart am 7. Oktober. Es lief wie immer ab. Für  die LINKE hielt ich die Rede Strafrechtsrehabilitierungsgesetz 2. Lesung und begründete unsere Zustimmung zum Gesetz und unseren Änderungsantrag. Wolfgang Wieland verschwendete eine Unmenge seiner Zeit auf Verschwörungstheorien zum SED-Vermögen, was eine Kurzintervention von Dietmar Bartsch zur Folge hatte. Es es wurde abgestimmt. Der Gesetzentwúrf zur Änderungs des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz wurde einstimmig angenommen, der Entschließungsantrag der LINKEN fand nur die Zustimmung der LINKEN und der Grünen und dann war gut. Oder eben nicht. Denn zum einen wäre es möglich gewesen alle Anträge zusammenzupacken und zum anderen wäre es angemessen gewesen das Berichterstattergespräch tatsächlich auszuwerten und Schlussfolgerungen zu ziehen. So jedenfalls wird wenig Vertrauen in die parlamentarische Arbeit hergestellt und seriös ist diese Art von Politik schon gar nicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert