Am Mittwoch tagt wieder der Rechtsausschuss. Dort steht nicht nur das völlig verrückte und mieterfeindliche Mietrechtsänderungsgesetz auf der Tagesordnung (bislang unverändert), sondern jetzt wird die Koaltion auch noch dreist.
Auf der Tagesordnung steht auch dIe Ausschussdrucksache Nr. 17(6)219 der Regierungskoalitionsfraktionen. Dabei geht es um den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Ra- tes vom 14. März 2012 zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben (Kleinstkapitalgesellschaften Bilanzrechtsänderungsgesetz – MicroBilG). Das Gesetz soll beschlossen werden mit der Änderung, dass ein neuer Artikel 8 eingeführt werden soll, der eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch betrifft. In dieses soll ein neuer Absatz wie folgt eingefügt werden: „(4) § 1 des Therapieunterbringungsgesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2300, 2305) ist unter den dortigen sonstigen Voraussetzungen auch dann anzuwenden, wenn der Betroffene noch nicht in Sicherungsver wahrung untergebracht, gegen ihn aber bereits Sicherungsverwahrung im ersten Rechtszug angeordnet war…