Der Montag wirft seine Schatten voraus. Nein, ich rede nicht über Wahlergebnisse und obwohl ich mich im Wahlkampf befinde, rede ich über das Thema Wahlrecht.
Denn am Montag steht im Innenausschuß die Anhörung zum Thema Wahlrecht an. Und das wird vermutlich nicht wirklich Spaß für die Koalition, wohl aber für mich :-). Wenn der mündliche Vortrag von Prof. Meyer nur halb so lustig ist wie die schriftliche Stellungnahme (Unterhaltungswert: großartig) dann wird es ganz groß. Und vielleicht bleibt auch Zeit für einen kleinen Disput mit Prof. Meyer .
An sich gibt es nach dem Durcharbeiten der schriftlichen Stellungnahmen wenig Anlass zur Freude für die Koalition, allerdings verstecktes Lob für die LINKE. Das ist gut so. Der Koalition wird von einigen Sachverständigen ein „Bruch mit dem bestehenden Wahlsystem“ vorgeworfen und sogar das Wort „verfassungswidrig“ fällt. Selbst die eigenen Gutachter halten sich mit Lob für die Koalition zurück. Das negative Stimmgewicht wird durch den Entwurf der Koalition jedenfalls nicht beseitigt, das gewährleisten nur die Entwürfe von Grünen und LINKE.
Eigentlich interessant finde ich aber den Vorschlag von Meyer und Pukelsheim sowie den von Tim Weber von Mehr Demokratie e.V. . Meyer und Pukelsheim sehen ein Problem im Zweistimmensystem (wie wahr, wie wahr), bedauern, dass dieses Thema von keiner Partei aufgegriffen wird (auch sehr bedauerlich ) und schlagen dann vor, dass zukünftig nur noch eine Stimme abgegeben werden kann. Es soll also das Stimmensplitting vermieden werden, d.h. wenn ich den/die Kandidaten/in X der Partei Y ankreuze, ist dies gleichzeitig auch eine Stimme für die Partei Y. Weber will 350 bis 360 Wahlkreismandate in 4er bis 6er Wahlkreisen vergeben.
Wer auch Spaß haben will, sollte sich die Anhörung zum Wahlrecht am Montag ab 11. oo Uhr im Innenausschuß ansehen. DIE LINKE wird sich jedenfalls nicht blamieren, im Gegenteil: Eigentlich alle Sachverständigen nehmen zur Kenntnis, dass der Gesetzentwurf der LINKEN das negative Stimmgewicht beseitig und voll verfassungskonform ist. Das nur die wenigsten auf die weitergehenden Vorschläge der LINKEN eingehen, kann sich ja in der Anhörung ändern.
Ob am Ende allerdings ein Wahlrecht herauskommt, dass unter dem Label „Damit sie auch weiterhin verfassungskonform wählen können“ firmiert ist aus meiner Sicht allerdings nicht klar. Meine Vermutung ist, die Koalition kommt aus der Anhörung heraus, sieht sich bestätigt, nimmt noch ein paar kleine Korrekturen vor und dann wird das Gesetz im Bundestag mit Koalitionsmehrheit beschlossen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dürfte sich in diesem Fall wohl auf Arbeit freuen.
Kurzer Hinweis: Die Stellungnahme von Prof. Meyer und die der anderen Sachverständigen gibt es auf http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a04/Anhoerungen/Anhoerung11/Stellungnahmen_SV/index.html. 😉