Ende von Total Buy Out Verträgen statt Leistungsschutzrecht

Die Koalition aus FDP und CDU haben sich auf ein Leistungsschutzrecht für Verlage geeinigt. Wie hier nachlesbar ist dies sogar im Protokoll des Koalitionsausschusses festgehalten.

Das war bislang schon längere Zeit im Gespräch, doch jetzt scheint es wirklich konkret zu werden.  Wer wissen will, warum und weshalb es sich um eine Dreistigkeit handelt, dem sei an dieser Stelle empfohlen, sich hier umfassend zu informieren.

Worum geht es beim Leistungsschutzrecht? Ausweislich des Protokolls des Koalitionsausschusses sollen „Hersteller von Presseerzeugnissen ein eigenes Leistungsschutzrecht für die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge oder kleiner Teile hiervon erhalten. Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen. Auch die Urheber sollen eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts erhalten. Einzug und Verteilung der Entgelte soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Die Schutzdauer soll ein Jahr betragen.“ Das bedeutet: die Suchmaschinenbetreiber zahlen zukünftig an die Presseverlage dafür, dass deren Zeitungsartikel bei ihnen zu finden sind. Es geht -das steht sehr deutlich im Protokoll- um Gewinnbeteiligung. Die Verlage sollen am Gewinn der Internet-Dienste beteiligt werden.

Nun wird dem/der aufmerskamen Leser/in auffallen, dass es Artikel gibt, die von den Verlagen online gestellt werden und es gibt Artikel, die sind online nicht verfügbar. Und wenn wir schon beim Artikel sind, was ist eigentliche die zu schützende Leistung der Verlage, wenn ein Artikel online gestellt wird? Besteht die Leistung nicht eher im Schreiben des Artikels? Und die Leistung der Verlage darin, eine Gesamtkomposition von Artikel zu erschaffen, genannt Zeitung?

Die größte Augenauswischerei allerdings dürfte die Argumentation mit den Journalisten/innen sein.  Nicht nur bei Journalisten/innen sind sog. Total Buy Out-Verträge in.  Mit diesen treten die Autoren/inenn alle Verwertungsrechte ab. Wer sich wirklich um Urheber/innen kümmern will, der setzt diesen ein Ende.

Verschwiegen werden soll allerdings nicht, dass -soweit es nicht eine Positionsänderung gegeben hat, die mir entgangen sein könnte- es auch einen Konflikt mit ver.di gibt. Deren Justiziar hat die Initiative für ein  Leistungsschutzrecht im Jahr 2010 zumindest dem Grunde nach begrüßt und ver.di im Jahr 2011 ein Positionspapier „Urheberrecht und  Urhebervergütung sichern“ beschlossen, in welchem die Idee des Leistungsschutzrechtes ebenfalls begrüßt wird.

Noch liegt kein Gesetzentwurf vor, es wird spannend wie der aussehen wird.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert