Bisher bin ich tatsächlich nicht dazu gekommen, mich detaillierter mit der EU-Urheberrechtslinie zu beschäftigen. Heute habe ich nun endlich Zeit dafür gefunden.

Bevor ich im Detail auf die Debatte um die EU-Urheberrechtsrichtline eingehe, will ich erst einmal erläutern, was eine Richtlinie der EU überhaupt ist. Im Gegensatz zur Verordnung (wie EU-Datenschutzgrundverordnung) ist die Richtlinie nur insofern ein verbindlicher Rechtsakt, als in ihm ein von allen EU-Ländern zu erreichendes Ziel festgelegt wird. Es ist jedoch Sache der einzelnen Länder, eigene Rechtsvorschriften zur Verwirklichung dieses Ziels zu erlassen. Oder um es noch einfacher zu sagen: Eine Verordnung der EU gilt direkt in allen Mitgliedsländern, eine Richtlinie muss in nationales Recht umgesetzt werden. Eine Richtlinie wird im sog. ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beschlossen, das sich in Art. 294 AEUV findet. An ihm sind sowohl die Kommission als auch das Europäische Parlament und die Regierungen der Mitgliedstaaten der EU beteiligt.

Die EU-Urheberrechtsrichtlinie (hier im Original) mit Stand…

Bevor es ein paar wenige Tage in den Urlaub geht, ein kleiner Rückblick auf das Jahr 2015. Es war -wie die Jahre zuvor- ein Pendeln zwischen Digitaler Politik und Rechtspolitik. Manchmal überschneidet sich das ja auch. Natürlich gab es auch jede Menge innerparteilicher Debatten, es gab Griechenland, die widerlichen Fratzen von Pegida und AfD und viel Solidarität mit Geflüchteten.

Januar

Es ging um Pegida (einmal hier und einmal hier) um Blasphemie und denunziatorische Kommunikation.

Februar

Die Debatten um Karenzzeiten und Griechenland standen auf der Tagesordnung (hier und hier). Griechland wird mich noch bis in den August hinein beschäftigen.

März

Der März war ein digitaler Monat. Erst die Digitalisierung der Landwirtschaft, denn die Störerhaftung und schließlich ein Buch zu digitalen Dimension der Grundrechte. Die Störerhaftung ist noch nicht abgeschlossen. Im Jahr 2016 wird das Thema also wieder aufgerufen.

April

Eigentlich…

Der Schritt 5 in Richtung Abschaffung des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger (LSR) fiel in den Sitzungen der Ausschüsse für Recht und Verbraucherschutz sowie Digitale Agenda aus :-(. Die Ausschüsse für Recht und Verbraucherschutz und Digitale Agenda haben nämlich mit den Stimmen von Union und SPD empfohlen, den Gesetzentwurf von LINKEN und Grünen zur Aufhebung des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger abzulehnen. Das ist insofern blöd, weil die Schritte 1-4 zwar richtig waren, entscheidend aber die Schritte 5 (Empfehlung der Ausschüsse) und 6 (Abstimmung im Plenum des Bundestages) sind.

Über die Anhörung im Ausschuss für Recht- und Verbraucherschutz habe ich bereits hier berichtet. In der Anhörung selbst sprachen sich vier von sieben Sachverständigen für den Gesetzentwurf von LINKEN und Grünen und damit die Abschaffung des LSR aus.

In den beiden Ausschüssen habe ich heute noch einmal versucht für den Gesetzesentwurf zu werben. Ich verwies darauf, dass das LSR 2013 gegen die Stimmen von LINKEN, Grünen und SPD eingeführt…

Am 23. Oktober 2014 habe ich via Twitter und hier auf den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger hingewiesen. Verbunden war dies mit der Bitte um Feedback.

Das was an Änderungen eingegangen ist, habe ich aufgenommen und zu großen Teilen eingearbeitet. Ein großes Dankeschön an diejenigen, die sich am Feedback beteiligt haben!

Heute wurde nun der Schritt 1 zur Abschaffung des Leistungsschutzrechtes gegangen. Als Einzelabgeordnete kann ich ja keine Gesetzesentwürfe in den Bundestag einbringen, sondern benötige dafür im Regelfall die Zustimmung meiner Fraktion. Das heißt natürlich, dass ich zunächst meine Fraktion von einer Idee für einen Gesetzentwurf überzeugen muss.

Doch bevor die Fraktion einen Gesetzentwurf berät und beschließt sind die Arbeitskreise dran. Heute hat der Arbeitskreis V (Demokratie, Recht und Gesellschaftsentwicklung) getagt. In diesem Arbeitskreis arbeite ich mit. Wenig überraschend hat der Arbeitskreis den Gesetzentwurf zur Aufhebung des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger heute beschlossen. Im Arbeitskreis informierte ich auch…

Das Spiel ist langweilig und bekannt. Jede im Bundestag vertretene Partei kennt es. Im Bundestag stimmen die Fraktionen so, im Bundesrat stimmen die an Landesregierungen beteiligten Parteien anders als ihre Fraktionen im Bundestag.

Aufmerksamkeit bekommt dieser Vorgang immer mal wieder und diesmal aktuell durch die Abstimmung zum Leistungsschutzrecht und die Abstimmung zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Beide Varianten des Spiels sind aber nun nur bedingt miteinander vergleichbar. In beiden Varianten stimmen die Oppositionsfraktionen im Bundestag anders als im Bundesrat. Das Leistungsschutzrecht wurde -völlig zu Recht- im Bundestag abgelehnt, die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare fand- ebenfalls völlig zu Recht- die Zustimmung im Bundestag. Im Bundesrat sah es dann anders aus.

Trotz Rosa-Rot-Grüner Mehrheit wurde in Sachen Leistungsschutzrecht der Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Unverständnis ist noch die diplomatischste Formel die ich für dieses Verhalten finden kann. Die SPD hat hier eigentlich ein richtiges fettes Bashing verdient. Das ich es mir verkneife hat damit…

… war gestern Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages.

Was die Sachverständigen vorab schriftlich erklärt haben kann hier nachgelesen werden. Da ich von der Anhörung getwittert habe und hier eine Quasi-Live-Berichterstattung stattfand, verweise ich einfach darauf.

Ich bin gespannt, wie die ganze Geschichte weitergeht.

So lautet der Untertitel des von Frank Bsirske, Lothar Schröder, Frank Werneke, Dina Bösch und Achim Meerkamp herausgegebenen Buches „Grenzenlos vernetzt?“

Grundskeptisch habe ich das Buch gelesen und war am Ende positiv überrascht. Vermutlich hat das aber etwas damit zu tun, dass das Thema Urheberrecht keine besonders wichtige Rolle im Buch spielt. Das Buch ist all jenen zu empfehlen, die Netzpolitik als Gesellschaftspolitik verstehen. All jenen, die in den jeweils von ihnen zu bearbeitenden Bereichen auf Anregungen und Hinweise aus dem Bereich Netzpolitik gespannt sind. Abgesehen von der einen oder anderen kulturpessimistischen Aussage, macht das Buch nämlich deutlich, welche grundlegenden Änderungen der Gesellschaft stattfinden und an welchen Stellen eigentlich eine Intervention stattfinden müsste.

Da wäre zum einen das Thema „Soziale Sicherungssysteme“. In einer Fußnote versteckt gibt es den Hinweis auf den Bericht der Enquete-Kommission „Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft“aus dem Jahr 1998 (!). Und ein Blick in diesen Bericht lohnt sich tatsächlich…

Die Koalition aus FDP und CDU haben sich auf ein Leistungsschutzrecht für Verlage geeinigt. Wie hier nachlesbar ist dies sogar im Protokoll des Koalitionsausschusses festgehalten.

Das war bislang schon längere Zeit im Gespräch, doch jetzt scheint es wirklich konkret zu werden.  Wer wissen will, warum und weshalb es sich um eine Dreistigkeit handelt, dem sei an dieser Stelle empfohlen, sich hier umfassend zu informieren.

Worum geht es beim Leistungsschutzrecht? Ausweislich des Protokolls des Koalitionsausschusses sollen „Hersteller von Presseerzeugnissen ein eigenes Leistungsschutzrecht für die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge oder kleiner Teile hiervon erhalten. Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen. Auch die Urheber sollen eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts…