Bewegung im Umgang mit dem Urhebervertragsrecht

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat einen Referententwurf zum Urhebervertragsrecht veröffentlicht. Tatsächlich ist das Urhebervertragsrecht wenn es um die Einnahmeseite bei Urheberinnen und Urhebern geht das zentrale Gesetz. Im Urheberrecht gibt es -sehr vereinfacht- drei große Player: (1) Die Urheber/innen. Sie schaffen das kreative Werk. (2) Die Verwerter/innen & Intermediäre. Diese  verbreiten das Werk, manchmal (Bücher/Musik) stellen sie es auch her. (3) Die Nutzer/innen. Sie wollen das Werk lesen/hören/sehen. Die Verwertungsrechte werden von den Urheber/innen relativ häufig an Verwerter/innen abgetreten oder übertragen, damit diese das Werk der Urheber/innen verbreiten und/oder herstellen. Der Referententwurf konstatiert, völlig zu Recht, eine gestörte Continue Reading →

Ende von Total Buy Out Verträgen statt Leistungsschutzrecht

Die Koalition aus FDP und CDU haben sich auf ein Leistungsschutzrecht für Verlage geeinigt. Wie hier nachlesbar ist dies sogar im Protokoll des Koalitionsausschusses festgehalten. Das war bislang schon längere Zeit im Gespräch, doch jetzt scheint es wirklich konkret zu werden.  Wer wissen will, warum und weshalb es sich um eine Dreistigkeit handelt, dem sei an dieser Stelle empfohlen, sich hier umfassend zu informieren. Worum geht es beim Leistungsschutzrecht? Ausweislich des Protokolls des Koalitionsausschusses sollen „Hersteller von Presseerzeugnissen ein eigenes Leistungsschutzrecht für die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge oder kleiner Teile hiervon erhalten. Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, Continue Reading →