Nicht zu fassen

… was das Bundessozialgericht da gestern entschieden hat.  Juristen/innen machen sich mit dieser Entscheidung leider zum Vorreiter des Sozialabbaus. 30 Stunden arbeiten im Rahmen eines 1 Euro-Jobs ist Lohndumping. Ein gesetzlicher Mindestlohn wäre erforderlich, statt die Verdrängung von Arbeitsplätzen, die durch diese Entscheidung noch gerichtlich sanktioniert wird.  Gruselig ist vor allem, das Verweigerung diesem Unsinn gegenüber mit Leistungskürzung bestraft wird. Aber die Richter/innen widersprechen sich auch selbst. Sie argumentieren: „Die Arbeitsgelegenheiten sind nach der geltenden Gesetzeslage keine Gegenleistung für die dem Hilfebedürftigen gewährten Grundsicherungsleistungen, sondern sie gehören zum Katalog der in § 16 SGB II geregelten Eingliederungsleistungen. Arbeitsgelegenheiten sind ein Instrument der Continue Reading →