Parteienfinanzierung und Würstchen

Heute hat im Innenausschuss die Anhörung zur Änderung des Parteiengesetzes stattgefunden. Es ging zum einen um den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD und zum anderen um den Antrag der Fraktion DIE LINKE. In der ersten Lesung habe ich zu beiden Anträgen geredet. Wie die staatliche Teilfinanzierung funktioniert, habe ich hier versucht zu beschreiben. In aller Kürze: Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung haben nur Parteien, die  nach dem endgültigen Wahlergebnis der jeweils letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5 vom Hundert oder nach dem endgültigen Wahlergebnis der jeweils letzten Landtagswahl 1,0 vom Hundert der für die Listen abgegebenen gültigen Stimmen erreicht (§ 18 Abs. 4 Continue Reading →

Wie funktioniert eigentlich

… die staatliche Parteienfinanzierung? Über  die staatliche Parteienfinanzierung wird immer mal wieder geredet und geschrieben. Manches ist richtig. Aber nicht alles. Eigentlich ist hier alles ganz gut erklärt. Dennoch will ich den Versuch unternehmen die staatliche Parteienfinanzierung zu erklären 🙂 Die kürzeste Kurzfassung sieht so aus: Der Topf der staatlichen Parteienfinanzierung ist nicht unendlich, es gibt eine absolute Obergrenze. Nicht alle Parteien sind daran beteiligt, sondern nur diejenigen, die bei bei der letzten Bundestags- bzw. Europawahl mindestens 0,5% der Stimmen oder bei der jeweils letzten  Landtagswahl mindestens 1% der Stimmen erreicht haben. Die Parteien erhalten jeweils nur maximal soviel Geld, Continue Reading →