Seelenlos bürokratisch Existenzminimum relativiert

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2026 zum Asylbewerberleistungsgesetz bestätigt leider den eingeschlagenen Weg zur Relativierung des „menschenwürdigen Existenzminimums“. Nicht nur, dass es erneut hinsichtlich des Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers eine Differenzierung zwischen „physischer Existenz“ und „Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“ zulässt (Ls. 2.a)), diesmal wird auch die eigentlich nicht migrationspolitisch relativierbare Menschwürde relativert. Insoweit verblasst, dass das BVerfG entschieden hat, dass die Leistungen ab September 2018 auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe von 2008 nicht mehr auf einer hinreichend aktuellen Datengrundlage beruhten und damit die verfassungsrechtlichen Anforderungen in der Gesamtschau nicht mehr gewahr waren (Rn. 114) Continue Reading →

Gesundheitsversorgung nach dem AsylbLG

Es scheint so, als hätte ich ein neues Hobby gefunden :-). Tatsächlich gibt es wieder eine Kleine Anfrage mit Stoff für einen Blogbeitrag. Diesmal will ich über die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur „Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern“ der Fraktion DIE LINKE schreiben. Hintergrund der Anfrage ist eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), welche am 1. März 2015 in Kraft getreten ist.  Nunmehr haben Asylsuchende nach 15 Monaten statt bisher 48 Monaten Anspruch auf mehr als medizinische Notfallversorgung. Natürlich sind 15 Monate besser als 48 Monate. Aber das eigentliche Problem ist, das es eben 15 Monate lang nur Continue Reading →