Seelenlos bürokratisch Existenzminimum relativiert

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2026 zum Asylbewerberleistungsgesetz bestätigt leider den eingeschlagenen Weg zur Relativierung des „menschenwürdigen Existenzminimums“. Nicht nur, dass es erneut hinsichtlich des Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers eine Differenzierung zwischen „physischer Existenz“ und „Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“ zulässt (Ls. 2.a)), diesmal wird auch die eigentlich nicht migrationspolitisch relativierbare Menschwürde relativert. Insoweit verblasst, dass das BVerfG entschieden hat, dass die Leistungen ab September 2018 auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe von 2008 nicht mehr auf einer hinreichend aktuellen Datengrundlage beruhten und damit die verfassungsrechtlichen Anforderungen in der Gesamtschau nicht mehr gewahr waren (Rn. 114) Continue Reading →

Internetfähige Computer gehören zum soziokulturellen Existenzminimum

Während gestern im Bundestag in namentlicher Abstimmung die Mehrheit der Abgeordneten meinte, Sanktionen gegen Leistungsbeziehende nach dem SGB II sind schon richtig und können weiter verhängt werden, hat DIE LINKE nicht nur die Abschaffung der Sanktionen gefordert sondern auch einen weiteren Antrag in den Bundestag eingebracht. In dem Antrag „Internetfähige Computer gehören zum soziokulturellen Existenzminimum“ fordern wir, „unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass ein internetfähiger Computer in Form eines Sonderbedarfs nach § 24 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) Zweites Buch (II) als Bestandteil des soziokulturellen Existenzminimums anerkannt wird und über den jeder Mensch orts- und zeitunabhängig sowie unpfändbar verfügen kann.“ Continue Reading →