Ich war und bin gerne Abgeordnete und habe als Mitglied der Linksfraktion im Deutschen Bundestag in den vergangenen zwei Legislaturperioden viele parlamentarische Initiativen, Projekte und Ideen eingebracht, an diesen mitgewirkt und für meine Überzeugungen und politischen Vorhaben nach innen wie außen gekämpft und oft auch gestritten. Im Parlament ebenso wie in meinem Wahlkreis Friedrichshain-Kreuzberg/ Prenzlauer Berg-Ost, denn beides gehörte für mich immer zusammen und viele parlamentarische Initiativen speisten sich aus dem, was ich in meiner Wahlkreisarbeit gelernt und erfahren habe. Ich habe Wahlkreisarbeit immer so verstanden, dass sie eine Verbindung zwischen Politik und Alltag schaffen sollte. Deshalb war für mich immer wichtig, mit den gesellschaftlichen Akteur*innen und Initiativen im Wahlkreis über ihre teilweise ganz unterschiedlichen Vorstellungen von und Erwartungen an Politik zu reden, immer wieder nachzufassen, keine Protokolltermine zu absolvieren, stattdessen zu fragen, zuzuhören, wiederzukommen und aus dem, was ich erfahren habe, parlamentarische Initiativen zu entwickeln. Ich habe konkrete Hilfe geleistet durch das Angebot regelmäßiger Rechts-, Mieten- und Sozialberatungen, habe…

Gerade wurden wieder die Nebenverdienste von Abgeordneten veröffentlicht und schon geht sie wieder los, die Debatte zur Zulässigkeit von Nebentätigkeiten von Abgeordneten.

Ich selbst veröffentliche meine Nebenverdienste. Diese setzen sich aus den Geldern für die Sitzungen im Datenschutzbeirat der Deutschen Telekom (werden nach Abzug der Steuern gespendet) und einigen wenigen Mandaten als Rechtsanwältin zusammen.

Um es vorweg zu sagen: Ich halte nichts von einem Verbot der Nebentätigkeit von Abgeordneten, viel von einer Veröffentlichung sämtlicher Nebeneinnahmen und kann mir eine Anrechnungsregelung für Nebeneinnahmen gut vorstellen.

Wenn ich das nun versuche zu begründen, dann beziehe ich mich dabei im Wesentlichen auf Ausführungen, die ich bereits hier gemacht habe.

Nebentätigkeitsverbot 

Ich fange mal praktisch an: Ein Nebentätigkeitsverbot würde für mich bedeuten, dass ich während meiner Zeit als Abgeordnete keinerlei Mandate als Rechtsanwältin bearbeiten dürfte. Ich würde damit Gefahr laufen, das Handwerk der Rechtsanwältin zu verlernen. Möglicherweise müsste ich…