Was habt ihr Euch nur dabei gedacht?

Das ging mir durch den Kopf als ich das Urteil des BGH zur nachträglichen Sicherungsverwahrung auch bei Jugendlichen heute zur Kenntnis nehmen musste. Mindestenst nachfolgende Passage sehe ich komplett anders: „Die Regelung verstößt weder gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot noch gegen das Doppelbestrafungsverbot, da es sich bei der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung um eine präventive, der Verhinderung zukünftiger Straftaten dienende Maßnahme handelt und nicht um eine repressive, dem Schuldausgleich dienende Sanktion.“ Es bedarf schon einer gewissen fast beängstigenden juristischen Abstraktion um zu so einem Schluss zu kommen. Heribert Prantl hat in der Süddeutschen Zeitung eigentlich alles wichtige und richtige hierzu gesagt. Continue Reading →