Was habt ihr Euch nur dabei gedacht?

Das ging mir durch den Kopf als ich das Urteil des BGH zur nachträglichen Sicherungsverwahrung auch bei Jugendlichen heute zur Kenntnis nehmen musste. Mindestenst nachfolgende Passage sehe ich komplett anders: Die Regelung verstößt weder gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot noch gegen das Doppelbestrafungsverbot, da es sich bei der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung um eine präventive, der Verhinderung zukünftiger Straftaten dienende Maßnahme handelt und nicht um eine repressive, dem Schuldausgleich dienende Sanktion.“ Es bedarf schon einer gewissen fast beängstigenden juristischen Abstraktion um zu so einem Schluss zu kommen. Heribert Prantl hat in der Süddeutschen Zeitung eigentlich alles wichtige und richtige hierzu gesagt. Ich hoffe nur, dass das Bundesverfassungsgericht -sollte es entscheiden dürfen- ein deutliches „Halt“ ausspricht und damit erneut dem Abbau des Rechtsstaates eine Schranke setzt.

3 Replies to “Was habt ihr Euch nur dabei gedacht?”

  1. Sicher, Prantl hat recht. Er schlägt in seinem viel zu kurzem Statement aber auch keine Alternative vor, wie man mit Jugendlichen umgeht, bei denen – wieder „auf freiem Fuß“ – ein Rückfall droht.

    Ist das Urteil des BGH nicht irgendwo sogar „sozialistisch“ oder zumindest demokratisch, wenn so argumentiert wird, dass die Sicherheit der Gemeinschaft über der Freiheit eines Einzelnen stehen soll? Ist doch irgendwie wie mit dem Ankauf der Steuerdaten-CDs: Lieber einige hundert Steuerhinterzieher fassen und dafür einen einzigen halb- oder illegalen Datenhändler laufen lassen als umgekehrt. Entscheidungen nach dem Mehrheitsprinzip.

  2. wahrscheinlich kommt es dem staat bzw. den steuerzahlern wieder einmal billiger, gefährliche jugendliche dauerhaft wegzuschließen, als ihnen draußen mehrjährige therapien, bewährungshelfer etc. anzubieten.

  3. Das BGH hat seltsame Vorstellungen vom Jugendstrafrecht. Denn das hat nicht den repressiven Charakter des Strafrechtes.Offensichtlich scheint der Jugendstrafvollzug jedoch nicht die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen.
    Das BGH macht es sich einfach. OK, Jugendstrafvollzug versagt, dann halt Sicherungsverwahrung.

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