Die Konfrontationsobliegenheit

Die Konfrontationsobliegenheit ist ein ungeschriebenes, oft unterschätztes Recht. Die Konfrontationsobliegenheit meint etwas vereinfachend, dass bevor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem Streit zwischen obersten Bundesorganen über Rechte und Pflichten aus dem Grundgesetz (Organstreitverfahren) angerufen wird, zunächst dem „Verklagten“ eine Korrekturmöglichkeit gegeben werden muss. Wird das unterlassen, dann fehlt es an einem Rechtsschutzbedürfnis und die Anrufung des BVerfG ist unzulässig. Bekannt ist die Konfrontationsobliegenheit vor allem aus verfassungsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Abgeordneten/Oppositionsfraktionen und Regierung im Zusammenhang mit der Beantwortung von parlamentarischen Fragen. Mit den Beschluss vom 9. Juli 2026 zu dem Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudenergiegesetz II hat das BVerfG die Konfrontationsobliegenheit präzisiert. Die Entscheidungsgründe Continue Reading →

Wahlprüfungsbeschwerde des BSW beim BVerfG

Bereits am 17. Februar 2026 hat das BSW seine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht. Aufgrund einer vorübergehenden Einschränkung in Bezug auf das Lesen und das Schreiben, komme ich erst jetzt dazu, mich mit dieser zu beschäftigen. Zuvor hatte ich mich hier und im Verfassungsblog mit dem der Wahlprüfungsbeschwerde vorgeschalteten Wahleinspruch beim Bundestag auseinandergesetzt. Die Wahlprüfungsbeschwerde enthält aus juristischer Sicht wenig Neues, insbesondere sind die Ausführungen zur Substantiierungspflicht, auf die es vor dem BVerfG entscheidend ankommen dürfte ziemlich enttäuschend. Dem BSW wäre zu empfehlen gewesen, die bewundernswerte Akribie, mit der Anomalien und deren systematisches Auftreten aufgrund von Zähl- und Übertragungsfehlern nachzuweisen Continue Reading →