Nachfolgender Beitrag erschien am 8. Februar 2016 auf irights.info und wird hier aus Dokumentationszwecken mit Einverständnis von irights.info wiedergebeben.
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Gegen die geplante Reform des Urhebervertragsrechts hat der Rechtswissenschaftler Christoph Möllers verfassungsrechtliche Bedenken (PDF) geltend gemacht und im Interview mit iRights.info erläutert. Er vertritt die Auffassung, die im Referentenentwurf des Justizministeriums vorgesehenen Regelungen griffen zu stark in die Berufsfreiheit der Verleger*innen ein. Sie seien in ihrer Wirkung „näher an einer Berufszulassungs- als einer Berufsausübungsregelung“.
Im Entwurf wird ein Rückrufrecht für Urheber*innen nach Ablauf von fünf Jahren vorgeschlagen. Urheber*innen könnten also zum Beispiel zu einem Verlag wechseln, der ihnen für ihr Werk bessere Konditionen bietet. Allerdings nicht bedingungslos: Der Rückruf ist nur möglich, „sofern sich ein anderer Vertragspartner zur Nutzung nach dem Rückruf verpflichtet hat“. Hinzu kommt noch ein Vorkaufsrecht des bisherigen Verlags. Die Regelung soll die „individualrechtliche Stellung der Kreativen“ stärken.
Mölllers verfassungsrechtlichen Bedenken beziehen sich…