Bisher bin ich tatsächlich nicht dazu gekommen, mich detaillierter mit der EU-Urheberrechtslinie zu beschäftigen. Heute habe ich nun endlich Zeit dafür gefunden.
Bevor ich im Detail auf die Debatte um die EU-Urheberrechtsrichtline eingehe, will ich erst einmal erläutern, was eine Richtlinie der EU überhaupt ist. Im Gegensatz zur Verordnung (wie EU-Datenschutzgrundverordnung) ist die Richtlinie nur insofern ein verbindlicher Rechtsakt, als in ihm ein von allen EU-Ländern zu erreichendes Ziel festgelegt wird. Es ist jedoch Sache der einzelnen Länder, eigene Rechtsvorschriften zur Verwirklichung dieses Ziels zu erlassen. Oder um es noch einfacher zu sagen: Eine Verordnung der EU gilt direkt in allen Mitgliedsländern, eine Richtlinie muss in nationales Recht umgesetzt werden. Eine Richtlinie wird im sog. ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beschlossen, das sich in Art. 294 AEUV findet. An ihm sind sowohl die Kommission als auch das Europäische Parlament und die Regierungen der Mitgliedstaaten der EU beteiligt.
Die EU-Urheberrechtsrichtlinie (hier im Original) mit Stand…