Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat einen Referententwurf zum Urhebervertragsrecht veröffentlicht. Tatsächlich ist das Urhebervertragsrecht wenn es um die Einnahmeseite bei Urheberinnen und Urhebern geht das zentrale Gesetz. Im Urheberrecht gibt es -sehr vereinfacht- drei große Player: (1) Die Urheber/innen. Sie schaffen das kreative Werk. (2) Die Verwerter/innen & Intermediäre. Diese  verbreiten das Werk, manchmal (Bücher/Musik) stellen sie es auch her. (3) Die Nutzer/innen. Sie wollen das Werk lesen/hören/sehen. Die Verwertungsrechte werden von den Urheber/innen relativ häufig an Verwerter/innen abgetreten oder übertragen, damit diese das Werk der Urheber/innen verbreiten und/oder herstellen.

Der Referententwurf konstatiert, völlig zu Recht, eine gestörte Vertragsparität. Nach dem Referentenentwurf (S. 14) betrug zum Stichtag 1. Januar 2014 das jährliche Durchschnittseinkommen der bei der Künstlersozialkasse aktiv Versicherten rund 15.000 Euro. Als Ursache macht der Referentenentwurf auch aus, „dass Kreative nur in kleiner Zahl in Verbänden und Vereinigungen organisiert sind und deshalb nur über eine schwache kollektive Verhandlungsmacht verfügen„. Das führe zu…

55 Seiten lang ist der geleakte Referententenwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung (VDS). Ich bin nach wie vor gegen eine anlasslose VDS, weil ich in ihr eine anlasslose Kontrolle des Kommunikationsverhaltens von Einwohnerinnen und Einwohnern sehe und dies mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung für schlicht unvereinbar halte.

Doch nun liegt der Referententenwurf zur anlasslosen VDS vor und ich will mich mit ihm im Detail beschäftigen. In einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahr 2010 hat dieses -bedauerlicherweise- die VDS nicht komplett für verfassungswidrig erklärt, sondern nur die konkrete damals geregelte VDS. Damals urteilte es: „Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter, (…) ist mit Art.  10 GG nicht schlechthin unvereinbar.“  Im zweiten Entscheidungssatz heißt es dann: „Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die gesetzliche Ausgestaltung einer solchen Datenspeicherung dem besonderen Gewicht des mit der Speicherung verbundenen Grundrechtseingriffs angemessen Rechnung trägt“. Und im fünften…

Über die geplante Verschärfung des (Sexual)Strafrechts habe ich bereits hier geschrieben. Via Twitter bin ich nun auf den in der Presse schon breit diskutierten diesbezüglichen Referentenentwurf gestoßen, im Rahmen eines guten Kommentars von Thomas Stadler zu diesem Thema.

Ich will an dieser Stelle nur auf einige wenige Dinge eingehen. Ich gehe davon aus, im parlamentarischen Verfahren wird es noch genügend Zeit geben detaillierter auf den später dann Gesetzentwurf einzugehen. Der Referentenentwurf ist jedenfalls -das ist beim ersten Überfliegen bereits klar – nicht nur einer zur Änderung des Sexualstrafrechts. Und in meinen Augen ist er nicht zustimmungsfähig.

1) Der Anwendungsbereich des § 5 StGB, der für Auslandstaten mit besonderen Inlandsbezug (neue Überschrift) überhaupt erst die Anwendbarkeit des StGB eröffnet, wird ausgeweitet. Nach der Begründung des Gesetzentwurfes ist dies auf Grund der Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie nötig. Unter die Anwendbarkeit des…

Die sog. Mietpreisbremse ist in aller Munde. Mittlerweile liegt der Referentenentwurf zum Mietpreisbremschen vor und ich will versuchen detailliert auf ihn einzugehen.

Am Anfang steht natürlich immer was aus Sicht der Gesetzeseinbringer  das Problem und was die Lösung ist.  Leider wird unter dem obligatorischen Punkt „Alternativen“ geschrieben, das es keine gibt. Das ist natürlich falsch. Eine Alternative, die ich falsch finde, wäre ja den bisherigen Zustand beizubehalten. Eine andere Alternative liegt aber mit diesem Antrag auch auf dem Tisch. Dort finden sich unter dem Punkt 3 detaillierte Forderungen die dem Problem der Verdrängung von Mieter/innen aus ihren Kiezen deutlich besser helfen würde.

Aber nun im Detail. Der Referentenentwurf führt in das BGB die neuen §§ 556d bis 556g ein. Im § 556d Abs. 1 wird festgelegt, das in Gebieten mit angespanntem Wohnugsmarkt die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10% übersteigen darf. Das bringt gleich drei Probleme mit…

PKH steht für Prozesskostenhilfe.  Mit der Prozesskostenhilfe soll Menschen mit geringem Einkommen und Transferleistungsbeziehenden der Zugang zu Gerichten ermöglicht werden. Der Idee nach soll die Prozesskostenhilfe der Verwirklichung des Grundsatzes der Rechtsschutz- und Rechtswahrnehmungsgleichheit dienen. Schon jetzt könnte darüber gestritten werden, ob sie das wirklich leistet. Auf keinen Fall leistet das aber der jetzt vorgelegte Referentenentwurf zur Änderung der Prozesskosten- und Beratungshilfe.

Der Referentenentwurf selbst macht klar, in welche Richtung es gehen soll:  die missbräuchliche Inanspruchnahme von Beratungshilfe und PKH soll verhindert werden und dadurch sollen die kontinuierlich gestiegenen Ausgaben für Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe gesenkt werden. Ein alt bekanntes Muster also. Die Haushalte  werden belastet durch die missbräuchliche Inanspruchnahme von Rechten. Pauschal wird ein Bild gemalt, nachdem finanziell schlechter gestellte Menschen und Transferleistungsbeziehende die Steuerzahler_innen belasten und dem endlich ein Riegel vorgeschoben werden muss. Es liest sich ja auch gut, wenn erklärt wird, die Länderhaushalte sollen dadurch um 64,8 Millionen EUR (PKH) und noch einmal…