Konkret gut aber abstrakt problematisch

So wäre zumindest meine Kurzfassung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Abschöpfung von Übergewinnen im Rahmen der Strompreisbremse. Konkret ist die Entscheidung gut, weil die Strompreise bestätigt wurde. Abstrakt ist die Entscheidung problematisch, weil sie für andere Fälle konkreter Knappheit nicht per se Abschöpfungen erlaubt. Das Hauptproblem der Entscheidung liegt im Leitsatz 3 (Ls 3), denn dieser besagt: „(…) Allein der Umstand, dass bei einer wettbewerblichen Preisbildung in Knappheitssituationen besonders hohe Gewinne oder Erlöse anfallen, kann deren Abschöpfung zugunsten der Verbraucher nicht rechtfertigen.“  Mal abgesehen davon, dass das mit dem Markt mit freier wettbewerblicher Preisbildung in Knappheitssituationen nicht so funktioniert, ist dies Continue Reading →