Was wäre, wenn ….

… eine Organisation als Vor-Partei zu qualifizieren wäre? Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. So steht es in Art. 21 GG. Und der § 1 des Parteiengesetzes ergänzt den doch vagen Begriff, indem er Parteien Aufgaben zuweist: auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluss zu nehmen, die politische Bildung anzuregen und zu vertiefen, die aktive Teilnahme der Bürger*innen am politischen Leben zu fördern, zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranzubilden, sich durch Aufstellung von Bewerber*innen an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden zu beteiligen, auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluss zu nehmen, die Continue Reading →