Warum das Grundgesetz

… die Abschaffung des Verfassungsschutzes nicht verbietet, haben Dominic Heilig und ich hier  noch mal ein wenig länger ausgeführt.

2 Replies to “Warum das Grundgesetz”

  1. Meiner Meinung nach ist zu fragen, ob das Grundgesetz nicht viel mehr unausgesprochen (implizit) die Einrichtung eines Verfassungsschutzes fordert oder gebietet, als denn ob es eine Abschaffung solch einer zuvor geschaffenen Behörde nicht verbietet, wie Dominic Heilig und Halina Wawzyniak behaupten, was man aber aus meiner Sicht aus dem GG nirgends ableiten kann.

    Denn im Artikel 20 Absatz 4 des GG wird den Bürgern ein Widerstandsrecht gegen jeden eingeräumt, der die Ordnung des Grundgesetzes beseitigen will, wenn andere Abhilfe [nämlich durch eigenes dafür geschaffene staatliche Organe] nicht möglich ist. Treibt man das auf die Spitze, dann wären die Bürger mit Abschaffung des Verfassungsschutzes sofort in die Lage gebracht, die Verfassung verteidigen zu müssen. Wir würden dann nämlich quasi per Gesetzesbeschluss, eben dem zur Abschaffung des Verfassungsschutzes, einen Verfassungsnotstand herstellen, der dann sogar die Inkraftsetzung der Notstandsgesetze rechtfertigte.

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