Was für eine Dreckskampagne

die da gegen den von der LINKEN angedachten Justizminister Volkmar Schöneburg entfacht wird. Vielleicht bin ich befangen, weil ich Volkmar lange kenne. Aber eines ist sicher: Volkmar zählt nicht zu denjenigen, die das Unrecht in der DDR relativieren oder relativierten – im Gegenteil. Ich verweise mal nur auf diesen Artikel um das zu belegen.  Auf Seite 152 findet sich die Bemerkung von der „Repression mit dem Recht, am Recht vorbei oder sogar gegen das Recht“ und auf Seite 153 der Hinweis auf „politbürokratischen Instrumentalisierung des Rechts“ und weiter heißt es:  „Das Individuum war dem Zugriff des Staates weitestgehend ausgeliefert, da die Herrschaftskontrollfunktion fast vollständig verloren war, was nicht zuletzt in dem staatssozialistischen Vergesellschaftungsmodell und der Rolle der Staatspartei seine Ursache hatte.“ Verherrlichung der DDR-Diktatur sieht anders aus!  Wem das noch nicht reicht, den weise ich gern auf diesen Artikel hin.

Ja, die DDR war kein Rechtstaat. Ich habe auf der Grundgesetzkonferenz der Partei DIE LINKE dazu Ausführungen gemacht. Aber ich weigere mich einfach den Begriff „Unrechtsstaat“ zu übernehmen. Dieser Begriff ist belegt – durch die Zeit des Faschismus. Und dort trifft er auch zu. Die DDR als Unrechtsstaat zu bezeichnen relativiert den Faschismus.

Was ist nun aber der Grund der Aufregung. Ein Artikel von Volkmar als Wissenschaftler. Interessanterweise wird immer nur Auszugsweise zitiert, nie jedoch der ganze Artikel.  Wer den ganzen Artikel liest, wird feststellen das es für die Anwürfe keinerlei Grundlage gibt.  Kritisiert werden Ausführungen zu den sog. Mauerschützenprozessen. Dazu gab/gibt es eine vielfältige juristische Diskussion – im politischen Geschehen will das aber wohl keine/r wahrnehmen.  Nehmen wir einmal den Aufsatz von Prof. Schlink, der sich insbesondere mit Artikel 103 Abs. 2 GG auseinandersetzt. Vielleicht schauen sich die Eiferer mal diesen Artikel an, der a) juristisch argumentiert und b) auch folgende Passage enthält.  „So hat der besondere deutsche Eifer bei der strafrechtlichen Bewältigung der kommunistischen Vergangenheit einen doppelten Grund. Er dient zugleich der Siegerjustiz und der Besiegtenexkulpation; er legitimiert den Westen, wenn er seine Elite anstelle der alten Elite des Osten setzt, und exkulpiert im Osten alle, die sich in den DDR-Jahren nicht als Elite oder mit Exzessen exponiert haben.  […] Mit dem Rechtsstaat aber verträgt sich die gekennzeichnete strafrechtliche Bewältigung der kommunistischen Vergangenheit schlecht

Und mit welcher Latte wird hier eigentlich gemessen? Nehmen wir doch mal Herrn Hövelmann, seines Zeichens Innenminister der SPD in Sachsen-Anhalt. Der Mann war immerhin Politoffiziersschüler und Mitglied der SED. Nehmen wir Herrn Tillich, der immerhin Stellvertretender Vorsitzender des Rates des Kreises war und heute Ministerpräsident.

19 Replies to “Was für eine Dreckskampagne”

  1. das kommt doch alles von der ju. ich kann an den aussagen von schöneburg nichts verwerfliches finden.

  2. werd dazu auch noch was schreiben – so als Ex-Fluchthelfer (für von Schnitzler-selig: „Menschenhändler“), der in Ungarn verhaftet wurde und der jetzt, was ja so gar keiner verstehen kann, bei der Linkspartei ist (als einfaches Mitglied ohne Ambitionen!).

    Die Verlogenheit – Stichworte: IM Czerny, IM Küster, IM Dr. Ralf Schirmer, Althaus, TillichFDJ-Sekretärin für Agitprop („Kultur“ – das ich nicht lache!) an der Humboldt-Uni, dazu natürlich Oberländer, Globke, Maunz – die Verlogenheit des sog. bürgerlichen Lagers zu diesem Thema muss jeden besseren Menschen ganzkörperlich anekeln.

    Jetzt „fordert“ die SPD also. Ach ja doch. Die Agenda-Sozis als Wächter des Menschenanstands… Die sollen sich mal lieber mit ihrer Verantwortung für Schweinereien wie diese hier auseinandersetzen: http://bloggerforum.siteboard.eu/f9t40-behindert-nach-aktenlage.html

    nee, Halina, sorry: raus da! Flagge zeigen. Über das Stöckchen nicht springen! Ab in die gegenoffensive…

  3. Grundsätzlich: Gezielte und gewollte Missverständnisse sind immer mal wieder eine effektive aber genauso üble Strategie, um politische Konkurrenz öffentlich zu ruinieren. Wissenschaft muss auf Emotionen verzichten, sonst kann sie einpacken. Politik ist das nicht, kann das auch nicht sein. Beides mit den jeweils anderen Maßstäben – und auch noch zeitversetzt – zu messen, ist absurd. Denen, die da etwas naiver unterwegs sind, mag man das nachsehen. Denjenigen aber, die sehr wohl wissen, was sie tun, darf man das nicht durchgehen lassen. Vor allem dann nicht, wenn sie ganz offensichtlich mit sehr unterschiedlichen Maßstäben unterwegs sind (siehe Halinas Bemerkungen oben.) Ehrlicher wäre seitens der Sozialdemokratie zu sagen, dass man das ganze Projekt nicht will. Was hier aber gefahren wird, sind Nebenbaustellen, die üble Machenschaften offenbaren.

    Zum Problem Unrechtsstaat: Merkwürdigerweise bringt die Abwesenheit des Rechtsstaates in der DDR als Tatsache allein, nicht mehr die gewünschte Wirkung in den Alltagsdebatten von Menschen hervor. Welche Absichten auch immer damit bezweckt werden sollten, sei mal dahin gestellt. Ehrliche Absichten, nämlich Menschen zu kritischer Auseinandersetzung mit dem eigenen Tun zu bewegen, sind da ganz sicher dabei gewesen. Andere aber auch. Die Strategie nun aber, sich angesichts der Verklärung mancherorts statt dessen anderer unspezifischer, aber dafür ordentlich abschreckender und diskreditierender Begriffe zu bedienen – quasi als Ersatz dafür, ist nicht nur eine ganz unehrliche, sondern sie erreicht auch noch das Gegenteil. Die einen finden sich in der Furche der Rechtfertigung wieder, weil eine solche massive Verunglimpfung nichts weiter als Reflexe verursacht. Den anderen gelingt es damit wunderbar, den Finger auf andere zu zeigen. Ein bequemer Vorgang – vor allem z.B für ehemalige Funktionäre der Blockparteien, die nun wahrlich allen Grund haben, auch bei sich selbst nachzusehen. Eine wirkliche substanziell kritische Auseinandersetzung mit dem, was DDR war, ist so nahezu gänzlich unmöglich. Allenfalls erfüllt sie die Funktion von Nebelkerzen und Schlammschlachten(man kann auch sagen Dreckskampagnen). Ich wünsche dem Landesverband, dass er diesem Druck standhält/ standhalten kann und Volkmar selbst Stehvermögen. Ich kenn ihn als klugen und redlichen Denker/ Nachdenker.

  4. Zur Einordnung: Ich bin ein 1968 in den alten Bundesländern geborener Jurist mit dem Wahlfach Rechtsphilosophie, der in den letzten Jahren ausschließlich PDS / DIE LINKE gewählt hat und diesen Blog seit einiger Zeit mit Interesse und Sympathie liest.

    Ich sehe die Angelegenheit anders.

    Zunächst ist es zwar richtig, dass eine rechtspositivistische Stellungnahme im Diskurs über die Rechtsgeltung, auch im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Beurteilung der Todesfälle an der deutsch-deutschen Grenze, keine spektakuläre Sache ist. Dass man die diesbezüglich ergangenen Verurteilungen für falsch hält, ist dann konsequent und wohl auch bei den sich damit befassenden Gelehrten herrschende Meinung. (Für das Protokoll, ich halte die überpositive Argumentation des Bundesverfassungsgerichts im Fall der Todesschüsse für tragfähig und damit die Verurteilungen für richtig.)

    Aber erstens muss meines Erachtens dem größeren Koalitionspartner, hier der SPD, zugestanden werden, in so einer heiklen Frage anderer Meinung zu sein als der Kandidat, und auch, diesen dann folgerichtig als Justizminister ablehnen zu dürfen.

    Zweitens finde ich die Argumentation in dem zuletzt verlinkten und wohl auch die Probleme verursachenden Artikel Schöneburgs stellenweise doch ziemlich irritierend. Vor allem diesen Satz: ‚Die Strafprozesse wiederum produzierten ihre Wahrheiten (nicht Kollateralschäden des Staatssozialismus, sondern „Totschlagsopfer“ waren die getöteten Flüchtlinge), die ihrerseits den öffentlichen Diskurs prägen.’ Ich kann das nur so deuten, dass der Autor in Kritik an den Strafprozessen die Getöteten als „Kollateralschäden des Staatssozialismus“ verstanden wissen will. Ohne Anführungszeichen. Die umrahmen aber das Wort: Totschlagsopfer. Die Totgeschossenen waren keine Opfer? Und auf sie anzulegen und abzudrücken bzw. dies zu befehlen, war kein tatbestandlicher Totschlag, also keine vorsätzliche Tötung? (Selbst aus der Sicht des Autors lässt sich das nicht bestreiten, sondern allenfalls im DDR-Grenzgesetz ein Rechtfertigungsgrund für den verwirklichten Tatbestand erblicken.)

    Es tut mir leid, aber da läuft es mir kalt den Rücken runter. Der Mann ist mir ansonsten kein Begriff, aber jedenfalls mit diesem Papier hat er sich vergaloppiert.

  5. Wieso gleich der Begriff „Dreckskampagne“ für eine Bewertung durch politisch Andersdenkende? Dafür, dass z.B. Dieter Dombrowski (CDU) in der DDR wegen eines Fluchtversuches im Gefängnis gesessen hat, finde ich seine Reaktion ausgesprochen zivilisiert. Der besagte Aufsatz von Volkmar Schöneburg bietet – wie auch der Eintrag zuvor von Thomas zeigt – durchaus Angriffsfläche. Damit kann man sich sachlich auseinandersetzen oder – offenbar kann man es nicht. Statt dessen werden andere Themen, andere Autoren und andere Artikel bemüht, um zu zeigen – ja was eigentlich? Die Frage, ob Volkmar Schöneburg mit seinem Aufsatz zumindest den moralischen Anspruch verloren hat, Justizminister in Brandenburg zu werden, sollte der Logik des Anlasses für diesen Blogs folgend, zunächst von einer Bewertung des besagten Aufsatzes ausgehen.

    Zu dem Aufsatz möchte ich sagen, dass ich ihn teilweise für nicht gelungen halte. Drei Gründe:
    1. Mich hat die „empirische Herleitung“ eines Maßes für die Rigerosität des Schusswaffengebrauches an der Grenze befremdet. Die Bildung zweier Vergleichszeiträume in denen das Verhältnis von Grenzvorfällen zum Schusswaffeneinsatz verglichen werden, sagt einfach nur aus, ob es mehr oder weniger waren, sonst nichts. Unsensibel ist die Veröffentlichung einer solchen Rechnung allemal.
    2. Mir fehlt die Betrachtung der fehlenden strafrechtlichen Verfolgung des Einsatzes der Schusswaffe an der Grenze, wenn er nicht einmal durch DDR-Recht gedeckt gewesen ist.
    3. Volkmar Schöneburg beklagt – zu Recht – die Politisierung des Strafrechtes in dieser Frage. Aber politisiert er nicht selbst auch in diesem fachlichen Aufsatz ? Und was soll der Verweis auf das karrierekonforme Verhalten von Richtern?

    Ich maße mir nicht an, aus diesem Artikel Schlussfolgerungen über die Ministrabilität zu ziehen. Auch ich kenne Volkmar persönlich. Ich würde mich aber freuen, wenn Volkmar Schöneburg sich der Diskussion über seinen Aufsatz stellt. Dabei kann er ggf. auch zu veränderten Erkenntnissen gelangen. Denn mal ehrlich – wer kannte bisher Volkmar Schöneburg und seinen Aufsatz? Eine offene ehrliche Debatte ist sicher besser, als Rufe aus der Wagenburg, Trotzigkeit und Stammeln in die Kameras. Und vor allem besser als Halinas Beitrag.

  6. wieso dreckskampagne? weil mittels eines juristisch-wissenschaftlichen aufsatzes -über den man/frau streiten kann- versucht wird ein bild vom politiker schöneburg zu malen, was diesem nicht gerecht wird.

    das justizministeramt ist keines welches nach moralischen kriterien vergeben wird und auch keines, welches nach wissenschaftlichen kritieren vergeben wird. hier geht es um die frage, ob schöneburg in der lage ist politik zu machen. und das ist er, weil er niemals -politisch- die ddr verharmlost hat.

  7. Also den immerhin 13seitigen Aufsatz hat Volkmar Schöneburg selbst geschrieben. Welches Motiv er hatte, wäre interessant zu erfahren. Der Aufsatz ist gerade nicht rein juristisch-wissenschaftlich, sondern enthält, wie der Autor selbst einräumt, einige Polemik. Wäre es rein juristisch-wissenschaftlich geblieben, gäbs die Debatte wahrscheinlich nicht.

    Den Politiker Schöneburg gibt es (noch) nicht. Er ist nicht einmal Mitglied der LINKEN, war zu vernehmen. Es gibt einen Rechtsanwalt, einen Verfassungsrichter und einen Menschen, der in seinem Leben studiert, promoviert und veröffentlicht hat, der in wenigen Tagen Justizminister des Landes Brandenburg werden soll.

    Dass es faktisch kein Anforderungsprofil an Minister gibt, heißt nicht, dass bei der Amtsbesetzung nicht ihre fachliche Qualifikation, wissenschaftliche Kompetenz oder moralische Integrität oder ihre Zuverlässigkeit ggf. einer öffentlichen Bewertung unterliegen. Allein die Voraussetzung, die DDR niemlas politisch verharmlost zu haben, genügt wohl auch nicht. Und wie gesagt, der Aufsatz gibt Anlass, nachdenklich zu sein.

  8. es ist ja nicht so, dass schöneburg mit der hinterfragung z.b. des begriffes unrechtsstaat und über dessen juristische relevanz ein linksradikaler, vergangenheitsverklärender außenseiter wäre. solch eine diskussion muss erlaubt sein, besonders wenn sie fachlich geführt wird. erlaubt, ohne dass man deswegen berufliche nachteile erleiden kann.

    etwas anderes wäre es, wenn schöneburg verherrlichend, schönfärbend über die ddr, deren rechtssystem oder das grenzregime geschrieben oder sich sonstwie dahingehend geäußert hätte (insofern liebe halina, würde ich dir hier widersprechen, dass moralische und wissenschaftliche kriterien keine rolle spielen).

    das hat er jedoch nicht (dann wäre er in brandenburg auch nicht nominiert worden), genau das aber wird ihm vorgeworfen, aus wie ich vermute niederen politischen motiven. dass sich die spd darauf nicht eingelassen, sondern dies dann doch im gespräch geklärt hat (ich vermute im einverständnis und mit wissen von platzeck), ist ein ermutigendes zeichen.

  9. Was den „Unrechtsstaat“ betrifft: Zwar war die DDR kein Rechtsstaat, doch leuchtet mir das Argument ein, dass eine undifferenzierte Anwendung des Begriffs sowohl auf die DDR als auch auf die NS-Zeit geeignet ist, das Ausmaß der faschistischen Rechtsperevertierungen zu verharmlosen.

    Den Kern der Kontroverse sehe ich deshalb in der kaltschnäuzigen Abhandlung der Todesfälle an der Grenze. „Kollateralschäden des Staatssozialismus“ segelt nach meinem Empfinden hart am Rande der Opferverhöhnung. Der von Nils angesprochene Versuch, die Tötungen durch statistische Betrachtungen der Häufigkeitsverteilung herunterzuspielen, hat mich ebenfalls befremdet.

    Natürlich ist das für die politischen Gegner eine Steilvorlage, um die LINKE mal wieder generell zu diskreditieren, also eine nicht auf den Punkt sachliche, sondern sagen wir mal „unsaubere“ Kampagne zu fahren. Um so wichtiger fände ich es, dass die LINKE es künftig möglichst vermeidet, solche offenen Flanken einladend darzubieten. Wobei ich nicht weiß, wie leicht oder schwer das in diesem Fall gewesen wäre, also ob Schöneburgs Ansichten zu dem Therma in der Partei bekannt waren.

  10. @all: nehmen wir den Artikel von Volkmar, der für Aufregung gesorgt hat.
    Volkmar argumentiert zunächst rein juristisch und mit dem Rückwirkungsverbot. Vor diesem Hintergrund kommt er zu dem Ergebnis, dass nur „Exzesse“ strafbar gewesen wären. Das wird auch von anderen Juristen/innen so gesehen und sagt nichts aber auch gar nichts dazu aus, wie das moralisch zu bewerten ist. Und die moralische Bewertung dürfte klar sein: Die Schüsse an der Mauer waren -moralisch- ein Verbrechen. Ich sehe nicht, dass Volkmar das in Frage stellt.
    Es folgt eine -völlig berechtigte- Kritik am Menschenrechtsverständnis der DDR. Ergänzt durch eine Kritik an der Rechtskonzeption der DDR an sich. Ohne auch nur einen einzigen Schuss an der Mauer zu rechtfertigen wird -in einer strikten juristischen Logik- auf eine Studie externer verwiesen. Wer das jemanden jetzt zum Vorwurf macht, weil er sich um ein Ministeramt bewirbt, der versteht bewusst miss.
    Zur These vom Unrechtsstaat habe ich Ausführungen gemacht, denen ich nichts hinzuzufügen habe.
    Kurz und gut, ich sehe in dem Artikel nichts, was die Reputation von Volkmar in Zweifel ziehen könnte.

  11. Dass man zu einem solidarisierenden Reflex neigt, wenn man jemanden angegriffen sieht, den man persönlich kennt, ist aller Ehren wert. Als Außenstehender bleibe ich aber bei der Ablehnung der hier zum Teil wörtlich zitierten überzogenen Aussagen des Artikels und bei der resultierenden politstrategischen Kritik (Steilvorlage für die politischen Gegner).

    Das Nachfolgende richtet sich nicht spezifisch gegen den Artikel, auch will ich nicht alle Rechtspositivisten in die Nazi- oder Stalinismus-Ecke stellen oder ihnen auch nur die Ministrabilität absprechen, sondern in der hier gebotenen Kürze der Darstellung darauf hinweisen, worin meines Erachtens deren grundsätzlicher Denkfehler liegt.

    Die Rechtspositivisten nehmen für sich gern in Anspruch, rein „wissenschaftlich wertfrei“ zu argumentieren. Die Wahrheit ist, dass sie sich auf ein Wertkriterium massiv stützen, ohne das mit anderen Wertkriterien abzuwägen. Das einzige Wertkriterium, das sie gelten lassen, ist das der Rechtssicherheit. Eine Abwägung mit anderen Wertkriterien findet nicht statt, nicht einmal mit dem Kernbereich elementarer Menschenrechte. Hier wird das mal wieder deutlich in der einseitigen Verabsolutierung des einzig der Rechtssicherheit dienenden Rückwirkungsverbots. „Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein“ – damit hielt auch der CDU-Ministerpräsident Hans Filbinger an der Rechtmäßigkeit seiner als Militärrichter in der NS-Zeit gefällten Todesurteile fest.

    Ein völlig wert- oder moralfreies Recht ist eine Illusion. Und einseitig auf ein einziges Wertkriterium verengte Moral ist nicht keine Moral, sondern schlechte Moral.

    Außerdem ist die Radbruchsche Formel keine Erfindung nach 1989, sondern nach 1945. Nach 1989 wurde sie bis hin zum Bundesverfassungsgericht bestätigt. Das ist doch auch eine Form von Rechtssicherheit, auf die sich künftige potentielle Staatsverbrecher meinethalben gern verlassen dürfen.

  12. Als Außenstehender fragt man sich, ob es nicht der bessere Freundschaftsdienst wäre, Volkmar darauf hinzuweisen, dass es ernst zu nehmende Hinweise auf andere Positionen zu seinem Aufsatz selbst in den eigenen Reihen gibt. Aber vielleicht fällt ja manche Personalentscheidung aus Erwägungen, die dann solche Abwehrreflexe einiger Kreise hervorrufen. Man kennt sich halt.

  13. @Nils: natürlich gibt es auch andere Meinungen, das zu verschweigen wäre selten blöd. Nur teile ich diese Meinungen nicht.

  14. Die Reaktion von WeltTrends, der Zeitung, in der der 13seitige Aufsatz im Jahre 2002 erschien.

    Presseerklärung 31.10.2009
    der Zeitschrift WeltTrends zu den Angriffen auf den designierten Justizminister Volkmar Schöneburg
    Um den Start des rot-roten Projektes in Brandenburg zu torpedieren oder gar noch zu verhindern, werden nun die Biographien der designierten Minister gegoogelt, um danach die Personen kegeln zu können. Dabei stieß man bei Volkmar Schöneburg, der von der LINKEN für den Posten des Justizministers vorgesehen ist, auf einen Aufsatz, den er im Frühjahr 2002 im Heft 34 der Zeitschrift WeltTrends publiziert hat. Schöneburg antwortet darin auf einen Beitrag von Elke Schwinger, Philosophin aus München. Diese hatte sich in einem vorangegangenen Heft (Nr. 31) mit dem Schwerpunkt „Recht in der Transformation“ zum Thema „Mauerschützenprozesse und das moderne Gewissen vor Gericht“ zu den Fragen der juristischen Aufarbeitung der Vergangenheit am Beispiel der DDR geäußert. Dem Artikel von Schöneburg folgen im gleichen Heft eine Replik von Schwinger und zwei Beiträge zu „Vergangenheitsbewältigungen“ in Polen und Argentinien, die den bei uns oft sehr engen Blick auf dieses gewichtige Thema weiten. Einige Hefte später – in Nummer 37, im Winter 2002 – haben wir dann in einem ganzen Schwerpunkt über „Vergelten, vergeben oder vergessen?“ diese Problematik diskutiert. Dies mit Beispielen aus Lateinamerika, Südafrika und Asien; ein Beitrag zum Begriff der Versöhnung war übrigens auch dabei.
    Die Zeitschrift WeltTrends ist ein politisch unabhängiges Journal, eine Plattform, auf der seit über 15 Jahren Wissenschaftler, Experten und Politiker (aller im Bundestag vertretenen Parteien) über internationale Themen diskutieren. Vielfalt der Sichten, Offenheit in der Debatte, gegenseitige Kritik und der Blick über den deutschen Tellerrand sind unsere Markenzeichen. Das Alles auf dem Boden des Grundgesetzes, Verklärungen von Diktaturen, gleich welcher Couleur, gibt es nicht.
    Dafür steht auch, dass die Zeitschrift ein deutsch-polnisches Projekt ist. Herausgeber auf polnischer Seite ist das renommierte West-Institut in Posen.
    Wenn jetzt mit Verweis auf einen Beitrag in unserer Zeitschrift ein politisches Projekt „angegriffen“ wird, so sehen wir darin einen eklatanten Missbrauch. Debatte benötigt einen Raum, der nicht durch politische Opportunitäten und Rücksichtnahmen auf spätere Karrieren permanent in Frage gestellt wird. Debatte bedarf auch des Respekts. Das schließt ein, einen Beitrag in Gänze zu lesen, auch wenn er 13 Seiten umfasst, und ihn nicht in einzelne Versatzstücke im Sinne der besseren Verwertung zu zerlegen.
    Wir verwahren uns hiermit dagegen, dass Beiträge unserer Zeitschrift für politische Absichten instrumentalisiert werden, nicht nur, wenn es so offensichtlich ist, aber dann umso mehr.

  15. wenn es erlaubt ist, hier mal traffic ranzuzocken:

    http://kritik-und-kunst.blog.de/2009/11/14/fragmente-essays-linke-stasi-7372079/

    http://kritik-und-kunst.blog.de/2009/11/15/stasi-reloaded-7376138/

    eine Auseinandersetzung damit ist zusammen gebrochen. Ich weiß es nicht. Na klar haben die anderen auch – Vorwürfe der ehemaligen Blockflöten sind moralisch totgeboren. Sie wären es sogar ohne Hans Globke, Ernst Achenbach, Theodor Maunz. Auf der anderen Seite muss uns egal sein, was die sog. Bürgerlichen, deren kläglicher Opportunismus ja Programm ist (ob bei Hitler, ob bei Stalin – der Bürgerliche kommt durch), so alles getan haben. Die Terreur im Namen der Tugend, von Robbespierre über Dscherschinski bis Mielke, ist UNSER Problem. Sollen die sich doch mit IM Dr Ralf Schirmer, IM Czerny, IM Küster, Pfarrer Kassner und seiner famosen FDJ-Tochter auseinander setzen (was sie in schlechter Globke-Oberländer-Tradition natürlich nicht tun). Mielke war sozusagen UNSER Mann und ist also unser Problem. Dritterseits finde ich es zum Kotzen, jeden IM, der aus Angst, aus Schwäche, weil er jung war ein paar Berichte geschrieben hat, mit Erich Mielke ineins zu setzen. Ich erinnere mich noch gut daran, wie man den Mitelstürmer von Dynamo Dresden, Thorsten G., öffentlich kaputt gemacht hat als Ex-IM. Das war damals, zusammen mit der Prenzlauer Berg Sache rund um Anderson und Schedlinski, das erste Mal, dass ich über meine allzu hurtige Selbstgefälligkeit gegen die IMs nachdachte. Vierterseits bin ich auf Jürgen Fuchs Seite, der übelsten Zersetzungsmaßnahmen ausgesetzt war. Fünfter,sechster,siebterseits…

    also, ne Debatte darüber wäre schon wichtig.

  16. ein schöner Vertipperli: nicht „eine“ sondern „meine“ Auseinandersetzung ist zusammen gebrochen. mit einem „m“. Tatsächlich weiß ich bis heute nicht, wie hier zu entscheiden wäre. Vermutlich müssen wir uns da immer am Einzelfall abarbeiten.

  17. Ulrich Hildebrandt sagt: Dein Kommentar wartet auf Freischaltung.
    19. August 2010 um 16:20 | Antworten

    Nach 20 Jahren DDR werden ehemalige SED-Genossen (Immer und überall Stasi-Vertraute,Stasi-Zuträger,Stasi-Mitarbeiter !!!!!!) zum Justizminister in einem jetzigen Bundesland.Aber es kommt noch schlimmer : Dieser SED-Stasi-Genosse V.Schöneburg aus einem politisch diktatorischem System arbeitet heute im Jahre 2010 z.B. mit Richter Jüttner aus Neuruppin so eng zusammen,dass er ihm sogar gestattet,GESTAPO-Methoden (Suggestivfragen an Zeugen)während einer Verhandlung zu benutzen,da Richter Jüttner mit zulässigen wissenschaftlichen Methoden überfordert und demnach dazu unfähig ist,sein „Ergebnis“ :IM NAMEN DES VOLKES zu verkünden.Meine Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin führte dann dazu,dass ich für eine Beleidigung des Richters verurteilt wurde und nun dafür in den Knast muß.SED-Stasi-Justizminister V.Schöneburg ist informiert und begrüßt ausdrücklich die Gestapo-Methoden des Richter Jüttner !!!!!!!!
    So und nun muß ich in ein MERKEL-Guantanamo,weil man in diesem Staat ohne Rechtsanwalt wesentlich schlimmer von der Terror-Justiz in Neuruppin behandelt wird:denn heute kann ich behaupten 😀 ie Stasi waren noch Engel gegernüber diese Verbrecher von Staatsanwälten und Richtern in Neuruppin,die besonders durch DUMMHEIT (naturwissenschaftlicher Kenntnisse),durch wissenschaftliche Unfähigkeit,statt dessen erlebt man während einer Gerichtsverhandlung einen esoterisch-parapsychologischen Unsinn.
    Ein Staatsanwalt war nicht mal in der Lage,2 Worte hintereinander fließend abzulesen.Und von solchen Dummis werden Urteile Im Namen des Volkes gesprochen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  18. ich finde diesen beitrag inhaltlich und von der art her nicht akzeptabel, schalte ihn aber trotzdem frei… allerdings beim nächsten mal wird diese art von beschimpfung und unterstellung nicht freigeschaltet

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