Weg mit den Sanktionen im SGB II

Der Bundestag hat heute namentlich über die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschuss abgestimmt, der empfohlen hat den Antrag der  LINKEN abzulehnen, mit welchem wir die Sanktionen im SGB II abschaffen wollen. Ich habe namentlich gegen diese Beschlussempfehlung gestimmt, also für den Antrag der LINKEN.  Damit habe ich  für die Abschaffung der Sanktionen gestimmt, denn die Sanktionen sind eine Frechheit. Wer von den Abgeordneten wie abgestimmt hat, ist hier nachlesbar.

Ich will einen Blick zurück werfen.  Der Gesetzentwurf zur Einführung des SGB II enthielt bereits die Sanktionen in § 31. Nicht allein die Sanktionen sind problematisch, als zusätzliche Frechheit kommt ihre Handhabung hinzu. Da kommt es zu einer Beweislastumkehr, d.h. der/die Transferleistungsempfangende muss darlegen, dass er/sie einen Verstoß nicht zu vertreten hat.

Ich persönlich halte die Regelung in § 31, also den Sanktionsparagrafen für verfassungswidrig. Artikel 1 des Grundgesetzes besagt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes besagt, dass die Bundesrepublik ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist. Der Mensch hat demnach, allein auf Grund seiner Existenz und ohne Gegenleistung eine Recht auf Leistungen, die das Existenzminimum sichern. Wenn die Leistungen nach dem SGB II bereits das Existenzminimum sind, dann kann man diese Leistungen nicht mehr kürzen ohne den Auftrag des Grundgesetzes zu missachten. Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt: „Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, …“

Allerdings will ich an dieser Stelle auch noch auf etwas anderes hinweisen. Asylbewerber_innen erhalten noch weniger Leistungen als Leistungsbeziehende nach dem SGB II. Ich finde, die Sondergesetze für Asylbewerber_innen gehören abgeschafft. Hartz IV muss durch eine  sanktionsfreien Mindestsicherung (Programmlage der LINKEN) oder nach meiner Meinung noch besser ein bedingungsloses Grundeinkommen ersetzt werden. Und Anspruch darauf, müssen alle hier lebenden Menschen haben.

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