Der Justizminister im Rechtsausschuss

Der  Justizminister hat heute im Rechtsausschuss seine Agenda für dieses Jahr vorgestellt. Das ist gut. Was in den ersten 100 Tagen geschehen soll ist ja bekannt (Mietpreisbremschen, Sukzessivadoption, Frauenquote). Bis zur Sommerpause soll noch die Umsetzung der rechtspolitischen Ergebnisse des NSU-Untersuchungsausschusses hinzukommen, ein Sachverständigenrat Verbraucherschutz und eine Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nach dem Urteil des EuGH (dazu gleich mehr).  Für 2014 stehen weitere Themen wie z.B.  Korruption im Gesundheitswesen, Anti-Doping-Gesetz, Unternehmensstrafrecht und die Reform der §§ 211, 212 StGB (Mord/Totschlag) an.

Erfreulich -für die Netzpolitikerin- war der Hinweis, im Urheberrecht sei viel liegengeblieben und deshalb werde dieses Thema die gesamte Legislatur über bearbeitet werden. Erfreulich deshalb, weil damit das Thema bearbeitet wird. Ob die Ergebnisse dann erfreulich sein werden, das werden wir mal sehen.

Der Justizminister stellte auf Nachfrage klar, die Evaluierung des strafrechtlichen Deals habe noch nicht begonnen.

Eigentlich hatte ich mich ja gefreut, dass der Justizminister meinen Vorschlag aus der Debatte zur Regierungserklärung aufgegriffen hat und am Wochenende erklärte eine Expertenkommission zur Reform von Mord- und Totschlag einzurichten. Ich bin tatsächlich davon ausgegangen, diese Kommission würde das StGB auf Gesinnungsmerkmale untersuchen, schauen was in Richtung Täterstrafrecht noch enthalten ist und dann eine Bereinigung des StGB von Tatbeständen mit NS-Relikten vorschlagen. Als ein weiteres Beispiel im Hinblick auf dieses Problem kann auf die sog. Verwerflichkeitsklausel bei der Nötigung (§ 240 Abs. 2 StGB „Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.“) hingewiesen werden. Hier weiß eine Person bei einer Handlung eben gerade nicht, ob diese rechtswidrig ist oder nicht. Denn das zu entscheiden wird Richter/innen überlassen, die ihre sittliche Wertung zum Maßstab einer Verurteilung machen. Anhand des zitierten Beispiels wird wohl deutlich: Es gibt erheblichen Handlungsbedarf. Doch Heiko Maas enttäuschte leider an dieser Stelle. Die Kommission solle zwar in den nächsten Wochen eingesetzt werden, ihre Aufgabe würde sich aber allein auf die Reform von Mord und Totschlag beschränken.

Schließlich ging es noch um die Vorratsdatenspeicherung. Da wurde es dann völlig abwegig. Wenn der EuGH die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklären würde, dann würde nicht auf eine neue Richtlinie gewartet werden, sondern dennoch ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Das erschien mir dann doch nicht nachvollziehbar. Die Begründung für die Vorratsdatenspeicherug war ja immer die Richtlinie. Also fragte ich nach. Es wurde aber nicht besser. Man gehe davon aus, dass möglicherweise die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom EuGH für unzulässig erklärt wird, nicht aber das Instrument Vorratsdatenspeicherung. Es sei deshalb angestrebt „präventiv“ zu handeln und nicht auf eine neue Richtlinie zu warten. Man könne ja durch eine strenge Regelung in einem deutschen Gesetz auf die neue EU-Richtlinie Einfluss nehmen. Mit anderen Worten, die Vorratsdatenspeicherung wird kommen, unabhängig was der EuGH entscheidet. Bedauerlich, denn die Vorratsdatenspeicherung ist überflüssig.

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