Würde es nach mir gehen, wurde ich die sog. Verwertungskündigung aus dem BGB streichen oder zumindest massiv durch den Gesetzgeber einschränken. Oder doch nicht? Als ich begann diese Pressemitteilung des BGH zu lesen, kam ich kurz in Zweifel. Doch der Reihe nach.

Es geht um eine der wichtigsten Normen des Mietrechts: die Kündigung nach § 573 BGB durch den/die Vermieter*in. Danach kann der/die Vermieter*in kündigen, wenn er/sie ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat (Abs. 1). Das berechtigte Interesse wiederum soll vorliegen, wenn der/die Mieter*in vertragliche Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt (Nr. 1), der/die Vermieter*in die Räume als Wohnung für sich oder seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt (Nr. 2) oder wenn der/die Vermieter*in durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert wird und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde (Nr. 3).

Letzteres nennt sich Verwertungskündigung. Von ihr ausgeschlossen soll die Möglichkeit sein, durch eine anderweitige…

Innenminister/innen werden manchmal auch Verfassungsminister/innen genannt. Ihnen obliegt der Schutz der Verfassung, auch Grundgesetz genannt.

Das Grundgesetz feiert heute seinen 64. Geburtstag und legt in Artikel 20 Abs. 1 fest, dass die Bundesrepublik ein Rechtsstaat ist. Zu einem Rechtsstaat gehört auch -siehe Artikel 20 Abs. 3 GG- das die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden ist.

Sollte sich herausstellen das die Berichterstattung über das Treffen der Innenminister von Bund und Ländern richtig sind, nach denen schwere Straftaten von V-Leuten des Verfassungsschutzes nicht strafrechtlich verfolgt werden sollen, dürfte der Artikel 20 Abs. 3 GG mal ebenso ausgehebelt worden sein. Gleichzeitig läuft auch Artikel 3 GG „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ leer.

V-Leute des Verfassungsschutzes sind also gleicher als gewöhnliche Straftäter/innen. V-Leute des Verfassungsschutzes dürfen -staatlich bezahlt- also schwerste Straftaten begehen ohne dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Frau Droste reibt sich freudig die Hände…