Innenminister/innen werden manchmal auch Verfassungsminister/innen genannt. Ihnen obliegt der Schutz der Verfassung, auch Grundgesetz genannt.
Das Grundgesetz feiert heute seinen 64. Geburtstag und legt in Artikel 20 Abs. 1 fest, dass die Bundesrepublik ein Rechtsstaat ist. Zu einem Rechtsstaat gehört auch -siehe Artikel 20 Abs. 3 GG- das die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden ist.
Sollte sich herausstellen das die Berichterstattung über das Treffen der Innenminister von Bund und Ländern richtig sind, nach denen schwere Straftaten von V-Leuten des Verfassungsschutzes nicht strafrechtlich verfolgt werden sollen, dürfte der Artikel 20 Abs. 3 GG mal ebenso ausgehebelt worden sein. Gleichzeitig läuft auch Artikel 3 GG „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ leer.
V-Leute des Verfassungsschutzes sind also gleicher als gewöhnliche Straftäter/innen. V-Leute des Verfassungsschutzes dürfen -staatlich bezahlt- also schwerste Straftaten begehen ohne dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Frau Droste reibt sich freudig die Hände :-(.
Es ist eigentlich unfassbar. Der Verfassungsschutz soll verfassungsfeindliche Bestrebungen beobachten und bekämpfen (das es dafür keines Verfassungsschutzes bedarf habe ich an verschiedenen Stellen bereits ausgeführt). Zur Bekämpfung nutzt er nun Menschen, die sich -in seinen Augen- verfassungsfeindlich verhalten als V-Leute. Und die Innenminister/innen erlauben diesen V-Leuten (also Menschen die nach ihren eigenen Aussagen die Verfassung abschaffen wollen) nun auch noch Straftaten zu begehen ohne das sie strafrechtliche Konsequenzen befürchten müssen. Darf ich das eigentlich staatliche Förderung von kriminellem Verhalten nennen? Ist das nicht die Aufforderung an Straftäter/innen V-Leute zu werden, schließlich haben sie dann nichts zu befürchten?
Was hier durchgesetzt wird ist einfach nur jenseits des Rechtsstaates. Auch deshalb bleibe ich dabei: Verfassungsschutz abschaffen, V-Leute-Praxis beenden.
Wieso glaube ich nicht, daß die Opfer solcher von V-Leuten (mit-)begangener Straftaten (bzw. ihre Hinterbliebenen) dann auch vollen Opferschutz, Übernahme von Behandlungs- und Rehabilitationskosten, Verdienstausfälle, Schmerzensgeld etc. von den Diensten bekommen werden?
Fragt sich
Atari-Frosch
dazu faellt mir ein grosse koalition-verhindern, davor haet ich angst, union und spd sind bei sicherheitsthemen zu sehr beieinander.
das ist wohl eine folgewirkung dieses unsinns 🙁
Endlich kann ich mal vollumfänglich einer Meinung mit Halina sein. Hoffentlich kommt da nicht noch ein Statement hinterher welches alles wieder umstößt…
Wenig überraschend.
Die nachgewiesene Anwesenheit von V-Leuten bei einem der NSU-Morde und die samstägliche Aktion Reißwolf zeigen, auf welcher Seite die „Dienste“ stehen. Auch die neuesten Erkenntnisse über die aktive Stay-behind/Gladio-Rolle beim Wiesn-Attentat ’80 belegen das. Sowas soll in Zukunft wohl geräuschloser ablaufen.
Es gibt aber auch noch das Widerstandsrecht des Grundgesetzes – Art. 20 Abs. 4.
Diesbezüglich erscheinen […] nicht gänzlich unsympathisch.
im vorhergehenden kommentar wurde im letzten satz moderiert, da insoweit nicht ausgeschlossen werden konnte, dass ein verstoß gegen § 140 stgb vorlag
Okidoki, ich verurteile (…) nunmehr aufs Allerschürfste.
Und lang lebe die FDGO.
So besser? 😀
so wie moderiert schon
Wir lernen: Halina „moderiert“ gern weg – der Jörg Wontorra der L.PDS.
In 120 Tagen ist eh Ruhe…
ach linksman… dann kommt die dame in der rls unter oder sonstwo in den parteigefilden… hat doch eh schon die taschen randvoll und sicher ihr nettes haus samt grundstück uff malta. man darf hoffen das der wähler nich janz so vergesslich ist und ruhig mal den stinkefinger zeigt. dies allerdings im sinne des wählers und nicht so sehr ob der karriere der … die ist eh fürn xxx
haha… ein haus samt grundstück? ich habe doch die gsnze insel gekauft? nicht mitbekommen? 😉
Die V-Leute-Praxis sollte in der Tat abgeschafft werden. Da wird es hier kaum Widerspruch geben. Insbesondere angesichts des Umstandes, dass Methoden, die man bisher nur von Parteien kannte, in deren Apparaten VS-Leute gerichtsbekannter Weise keine unbedeutende Rolle spiel(t)en, neuerdings auch in anderen Parteien zur Anwendung zu kommen scheinen. Aufrufe, den politischen Gegner (egal ob in der eigenen oder einer anderen Partei) zu „grillen“ oder gar „auszuräuchern“, hört man ja neuerdings sogar aus dem Karl-Liebknecht-Haus.
http://www.jungewelt.de/2013/05-25/044.php
Die hiesige Blogautorin findet derartiges nicht so schlimm.
http://www.jungewelt.de/2013/05-27/029.php
Auch wenn es hier erlaubt wäre, muss ich allerdings für mich sagen, dass ich trotz aller Unterschiede in politischen Ansichten nie auf die Idee kommen würde, hier oder woanders zu schreiben, dass man Lederer und Liebich grillen und die Berliner „Linke“ bzw. Berlin ausräuchern solle. In der ach so solidarischen „Links“-Partei ist dies, glaubt man Halina W., als zuspitzende Polemik ganz okay.
ein kommentar von @linksmann wurde nicht freigeschaltet, weil er a) gar nichts mehr mit dem artikel zu tun hatte und b) beleidigungen und verleumdungen enthielt
@call: bitte gib kommentare zum artikel ab. der erste absatz ist das noch, wenn man/frau aich mühe gibt und großzügig auslegt.
ich weise noch einmal darauf hin -nachdem nunmehr auch ein beitrag von jens raabe nicht freigeschaltet wurde- das kommentare, die sich nicht auf den ausgangsartikel beziehen nicht freigeschaltet werden. wer mir etwas mitzuteilen hat, was nichts mit einem beitrag hier zu tun hat, kann mir gern eine mail schreiben (halina.wawzyniak@die-linke.de).
😀 …blubb