Ein wenig mehr Aufregung als um die Bildung einer Rot-Roten-Landesregierung in Brandenburg gab es in Thüringen um die mögliche Bildung einer Rot-Rot-Grünen Landesregierung. Nachdem ich mich hier mit dem Koalitionsvertrag Brandenburg beschäftigt habe, will ich mich nun dem Koalitionsvertrag von Thüringen zuwenden.

Die Präambel ist außerordentlich lang und enthält viele sinnvolle Aussagen. Zu denken ist hier an: „Thüringen muss ein weltoffenes Land sein, das Menschen willkommen heißt und Zuwanderung als Bereicherung versteht. Flüchtlinge finden in Thüringen eine humanitäre Aufnahme. (…)  Die Empfehlungen des Untersuchungsausschusses `Rechtsterrorismus und Behördenhandeln` werden wir aufgreifen und zum Maßstab unserer Reformen der Thüringer Sicherheitsarchitektur erheben. So werden wir eine Verfassungsschutzreform umsetzen, die Schluss macht mit einem intransparenten und unzuverlässigen V-Leute-System.“ Jetzt muss das allerdings auch umgesetzt werden. Warum allerdings in der Präambel nicht genannt wird, was nach den Sondierungsergebnissen so herausgestellt wurde, nämlich die Abschaffung des V-Leute-Systems, wird nicht ganz klar. Richtig und wichtig finde ich auch folgende Passage: „… ist die Aufbarbeitung der…

Innenminister/innen werden manchmal auch Verfassungsminister/innen genannt. Ihnen obliegt der Schutz der Verfassung, auch Grundgesetz genannt.

Das Grundgesetz feiert heute seinen 64. Geburtstag und legt in Artikel 20 Abs. 1 fest, dass die Bundesrepublik ein Rechtsstaat ist. Zu einem Rechtsstaat gehört auch -siehe Artikel 20 Abs. 3 GG- das die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden ist.

Sollte sich herausstellen das die Berichterstattung über das Treffen der Innenminister von Bund und Ländern richtig sind, nach denen schwere Straftaten von V-Leuten des Verfassungsschutzes nicht strafrechtlich verfolgt werden sollen, dürfte der Artikel 20 Abs. 3 GG mal ebenso ausgehebelt worden sein. Gleichzeitig läuft auch Artikel 3 GG „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ leer.

V-Leute des Verfassungsschutzes sind also gleicher als gewöhnliche Straftäter/innen. V-Leute des Verfassungsschutzes dürfen -staatlich bezahlt- also schwerste Straftaten begehen ohne dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Frau Droste reibt sich freudig die Hände…