Sollte ich die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Mietpreisbremse in einem Satz zusammenfassen, würde es der aus der Überschrift dieses Blogbeitrages sein. Aber diese Entscheidung bietet noch soviel mehr an wichtigen Aussagen.

Die wohl zentrale Aussage der Entscheidung findet sich in Randnummer 76:

„Auf dem sozialpolitisch umstrittenen Gebiet des Mietrechts müssen Vermieterinnen und Vermieter aber mit häufigen Gesetzesänderungen rechnen und können nicht auf den Fortbestand einer ihnen günstigen Rechtslage vertrauen (…). Ihr Vertrauen, mit der Wohnung höchstmögliche Mieteinkünfte erzielen zu können, wird durch die Eigentumsgarantie nicht geschützt, weil ein solches Interesse seinerseits vom grundrechtlich geschützten Eigentum nicht umfasst ist.“

Das ist zwar für diejenigen, die sich durch viele Urteile in Sachen Mietrecht gearbeitet haben nicht wirklich neu, aber in dieser Deutlichkeit vom BVerfG ausgesprochen tatsächlich eine Art Paukenschlag. Denn das BVerfG sagt hier nicht mehr und nicht weniger als das höchstmögliche Rendite mit der Miete nicht vom grundgestzlichen Eigentumsschutz umfasst ist.

Das…

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat einen neuen Bundesverfassungsrichter. Wieder einen aktiven Politiker – Stephan Harbarth. Schon mit Bundesverfassungsrichter Peter Müller wechselte ein Politiker unmittelbar an das höchste Gericht.

Dass nun erneut ein aktiver Politiker unmittelbar als Richter zum Bundesverfassungsgericht wechselt, wäre eigentlich ein guter Anlass mal darüber nachzudenken, was bei der Wahl von Bundesverfassungsrichter*innen möglich sein soll/darf – eine rechtspolitische Debatte also.

Doch tatsächlich findet zumindest in meiner Filterbubble eine andere Debatte statt. Angestoßen durch queer.de wird dort eine Debatte über Homophobie beim neuen Bundesverfassungsrichter Harbarth geführt. So gibt es einen Artikel, der über die schrecklich nette Homophobie des Bundesrates berichtet. Als Begründung für den Vorwurf der Homophobie heißt es dort:

„Im Bundestag stimmte der CDU-Politiker nicht nur gegen die Ehe für alle, weil er sie für verfassungswidrig hält, auch die Aufnahme des Merkmals >sexuelle Identität< in Artikel 3 des Grundgesetzes lehnte er ab, weil das Grundgesetz kein >Versandhauskatalog…