Die Debatte um den Führerscheinentzug im allgemeinen Strafrecht. Ich befürchte nur, genau das ist sie nicht. Die Einigkeit von Justizminister Maas und nun auch Kanzlerin Merkel sowie die Verankerung dieses populistischen Unsinns im Koalitionsvertrag lassen befürchten, der Führerscheinentzug als Sanktion im allgemeinen Strafrecht kommt.
Worum geht es bei dem Vorschlag? Nach dem Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) soll es um die Steigerung der Effizienz des Strafverfahrens gehen. Um das zu erreichen, soll die
„Bandbreite strafrechtlicher Sanktionen, die ein Fahrverbot als Nebenstrafe ausschließlich für Straftaten vorsieht, die bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurden„
nun auf den Bereich kleinerer und mittlerer Kriminalität ausgeweitet werden. Mit dem Führerscheinentzug im allgemeinen Strafrecht soll den Gerichten
„jenseits von verkehrsbezogenen Delikten ein zusätzliches Mittel an die Hand (gegeben werden), zielgenau, spürbar und schuldangemessen auf…